Zeitwohnsitzsteuer rückwirkend

Vanessa Schlegel, Montag, 09.10.2006 (vor 6844 Tagen)

Hi!

Ich wohne in Köln, wo seit etwa Mitte 2005 die ZWS eingeführt ist. Ich habe mich Ende 2005 umgemeldet und meinen Hauptwohnsitz nach Köln verlegt. Kürzlich kam ein Bescheid, laut dem ich für 2005 ca. €250 ZWS zu zahlen habe.

Hier nun meine Frage: Ist das zulässig, d.h. muss ich den geforderten Betrag zahlen oder bin ich durch meine Ummeldung davon befreit>

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

Vanessa

Zeitwohnsitzsteuer rückwirkend

Christian @, Montag, 09.10.2006 (vor 6844 Tagen) @ Vanessa Schlegel

Hallo Vanessa,

das Ummelden mit Hauptwohnung in Köln war hoffentlich melderechtskonform. Ansonsten: Bis zu diesem Zeitpunkt fällt die Zweitwohnungsteuer an.
Ob eine Klage gegen die Steuer erfolgversprechend ist, lässt sich mit den vorliegenden Angaben nicht überprüfen. Die rückwirkende Inanspruchahme ist ansonsten zulässig (wenn die Steuer überhaupt zulässig ist).
Ein Widerspruch gegen den Steuerbescheid ist allemal möglich, kostet nicht viel und stellt vielleicht auch das innere Gleichgewicht wieder ein bisschen her, denn dann muss sich das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln auch ärgern. Bei der Formulierung bin ich gerne behilflich.
Wenn man die Kölner Satzung richtig liest, sind eigentlich nur Männer steuerpflichtig. Die Satzung missachtet u.a. auch das Gleichstellungsgesetz.

Liebe Grüße