Zeitwohnsitzsteuer rückwirkend
Hallo Vanessa,
das Ummelden mit Hauptwohnung in Köln war hoffentlich melderechtskonform. Ansonsten: Bis zu diesem Zeitpunkt fällt die Zweitwohnungsteuer an.
Ob eine Klage gegen die Steuer erfolgversprechend ist, lässt sich mit den vorliegenden Angaben nicht überprüfen. Die rückwirkende Inanspruchahme ist ansonsten zulässig (wenn die Steuer überhaupt zulässig ist).
Ein Widerspruch gegen den Steuerbescheid ist allemal möglich, kostet nicht viel und stellt vielleicht auch das innere Gleichgewicht wieder ein bisschen her, denn dann muss sich das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln auch ärgern. Bei der Formulierung bin ich gerne behilflich.
Wenn man die Kölner Satzung richtig liest, sind eigentlich nur Männer steuerpflichtig. Die Satzung missachtet u.a. auch das Gleichstellungsgesetz.
Liebe Grüße
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- Zeitwohnsitzsteuer rückwirkend -
Vanessa Schlegel,
09.10.2006
- Zeitwohnsitzsteuer rückwirkend - Christian, 09.10.2006