2.Wohnsitz bei den Eltern mietfrei - Steuer???

Alfred @, Donnerstag, 17.06.2010 (vor 5154 Tagen) @ Rebell

Für die Erstwohnung bedarf es nach höchstrichterlichen Entscheidungen keiner Verfügungsbefugnis, wohl aber für die Zweitwohnung, solange der Steuergegenstand das „Innehaben einer Zweitwohnung“ ist. Somit ist also das Innehaben einer einzigen Wohnung als Zweitwohnung steuerbar. Das ist ein anderer Sachverhalt als das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung, aber eben zulässig. Die dahinter stehende Logik, dass die vorwiegend genutzte Wohnung die Erstwohnung sein soll, erschließt sich mir allerdings nicht. Dieses Diktat des BVerwG - dem sich das BVefG angeschlossen hat - ist absurd.

Unverändert verfassungswidrig bleibt es nach eben diesen höchstrichterlichen Entscheidungen, die Nebenwohnung als Zweitwohnung zu normieren.


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