Zweitwohnsitz während des Studiums

giotti @, Donnerstag, 17.06.2010 (vor 5631 Tagen)

Hallo,

Ich ziehe ab September nach Erlangen zum studieren. Dort werde ich zur untermiete bei meiner Tante wohnen.
Muss ich diesen Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden>
Wenn ja, dann wird die Wohnung meiner Eltern zum Nebenwohnsitz.
Wenn ich es richtig verstanden habe bin ich aber dann von der ZWS befreit, da ich mich ja noch in der Ausbildung befinde. Stimmt das>

Danke für eure Hilfe

lg giotti

Zweitwohnsitz während des Studiums

Alfred @, Donnerstag, 17.06.2010 (vor 5631 Tagen) @ giotti

Mal auf der Startseite (Menü) unter „Hauptwohnung“ nachlesen – wenn dann noch Fragen zum Melderecht sind, hier wieder melden. Mit Wohnsitzen hat das Ganze wenig zu tun.
Ggf. kannst Du Erlangen auch als „alleinige Wohnung“ anmelden.
Die Befreiung von der ZWSt - wenn sie bei Dir überhaupt fällig würde - ist bei geringen Einkünften möglich. Art. 3 Abs. 2 des bayer. Kommunalabgabegesetzes besagt:
"Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten hat."
Diese Befreiung musst Du dann allerdings beantragen.

Zweitwohnsitz während des Studiums

Rebell @, Freitag, 18.06.2010 (vor 5630 Tagen) @ Alfred

Kommunalabgabegesetzes besagt:
» "Eine Serhoben, wenn
» die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2
» und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen
» der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten hat."

» Diese Befreiung musst Du dann allerdings beantragen.

Bitte jährlich widerkehrende bayerische Antragsfristen beachten, in der Zeit vom 1.1.bis 31.1.jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr. Es ist sehr wichtig, denn die Kommunalen Sachbearbeiter müssen doch beschäftigt werden!
Aus dem Innenministerium wird inzwischen folgendes Fazit als Erfolg gepriesen: Der von Seiten der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren befürchtete erheblich Bürokratieaufwand ist ausgeblieben"
Davon lässt sich ableiten, dass die Betroffenen sehr wahrscheinlich wenig Gebrauch machen, da die Sache nicht bekannt genug ist und die Kommunen auch keine Informationspflicht haben. In die Satzungen wurde diese Sozialklausel ebenfalls nicht aufgenommen!

Zweitwohnsitz während des Studiums

Alfred @, Freitag, 18.06.2010 (vor 5630 Tagen) @ Rebell

» Aus dem Innenministerium wird inzwischen folgendes Fazit als Erfolg gepriesen: Der von Seiten der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren befürchtete erhebliche Bürokratieaufwand ist ausgeblieben"
Und wer glaubt solchen "Verlautbarungen">
Auch hier dürfte es wieder zwei "Lager" geben. Bei den Tourismus-Kommunen, deren Zweitwohnungsinhaber im Vergleich zu denen der Universitätsstädte eher "höhere" Einkünfte haben, wird damit verhältnismäßig weniger bürokratischer Ärger anfallen.