Köln: ZWS - Suche Rat

Fatty @, Samstag, 26.06.2010 (vor 5463 Tagen)

Hallo zusammen,

bin durch Google auf dieses sehr interessante Forum gestossen.

Vielelicht kann mir jemand helfen.

Ich habe von Sept 2005 bis Jan 2006 aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Köln gehabt. Hab mich auf entsprechend angemeldet. Abmeldung erfolge postalisch, Rückwirkend im März 2006 zum Jan 2006.

Letztes Jahr kam eine Drohung, dass ich auf bisherige Schreiben nicht reagiert hätte (die ich nie erhalten habe) und die Aufforderung das ZWS Formular auszufüllen.

Dies tat ich wahrheitsgemäß. Leider habe ich für den Zeitraum nichts mehr, keinen Mietvertrag, keine Bankauszüge.

ca 400.- Kaltmiete in dem Zeitraum. 50qm und die Anschrift. Mehr hab ich nicht mehr.

Ich arbeite seit 3 Jahren in Österreich und bin noch bei meinen Eltern in Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldet. Dort trudelt regelmäßig Post aus Köln ein mit immer den gleichen Fragen. Wir drehen uns im Kreis!

Sie schaffens nichtmal die Schreiben an meine Adresse in Österreich zu schicken.

Jetzt kam eine förmliche Zustellung, ich möge (zum dritten mal) die erforderlichen Nachweise erbringen, die ich aber nicht mehr hab. Sonst ergeht die Schätzung für den Steuerbescheid.

Nun meine Fragen:

- Der Zeitraum in 2005 ist verjährt, wegen der 4jährigen Frist>
- Dreht es sich nur um Januar 2006>
- Klage beim VG Köln gegen den Steuerbescheid strebe ich sofort an, hab ich auch im Zweiten Schreiben angedroht.

Wie kann ich mich richtig verhalten> Bisher komme ich mit denen nicht weiter.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße
Fatty

Köln: ZWS - Suche Rat

Lyra @, Samstag, 26.06.2010 (vor 5462 Tagen) @ Fatty

Hallo Fatty

Du hast für vier oder fünf Monate eine Zweitwohnung in Köln gehabt - dass Du da zur Kasse gebeten wirst, ist erstmal nichts Verwunderliches.

Das Argument, du hättest keinerlei Schreiben erhalten, zieht nicht, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Das interessiert im Kölner Kassen- u. Steueramt wirklich niemanden. Außerdem kannst Du es nicht nachweisen. Insofern wirst Du wohl auch kaum mit der Verjährungs-Theorie durchkommen.

Bezüglich der Nachweise zur Wohnung selbst: Dein ehemaliger Vermieter kann Dir bestimmt weiterhelfen oder zumindest Deine Angaben zu Größe und Miethöhe per Unterschrift bestätigen.
Und: was auch immer Du nach Köln schickst, schick es per Einschreiben, denn auch die Gegenseite kann behaupten, dies oder das "nicht erhalten" zu haben.

Also, wenn Du nicht geschätzt werden willst, dann schick die nötigen Daten nach Köln. Sieh es als "letzte Chance", in anderen Fällen ist nicht so lange gefackelt worden!

Warum und wogegen Du so wildentschlossen klagen willst (oder klagen wollen würdest), ist mir nicht so ganz klar geworden; die Sache ist ärgerlich und zum Kopfschütteln, ansonsten aber überhaupt nicht ungewöhnlich.

Viele Grüße
Lyra

Köln: ZWS - Suche Rat

Fatty @, Sonntag, 27.06.2010 (vor 5461 Tagen) @ Lyra

Hallo Lyra,

vielen Dank für die Antwort. Hilft mir nur leider nicht viel, denn die Unterlagen die ich habe, habe ich bereits 2x zur Verfügung gestellt.

Aufbewahrungsfristen für Mietverträge sind 3 Jahre. Stehen also nicht mehr zur Verfügung.

Klage werde ich einreichen, gegen die viel zu Hohe Schätzung.

Danke & Grüße

Köln: ZWS - Suche Rat

Lyra @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5459 Tagen) @ Fatty

Tja,

ohne "Beweismaterial" hast Du schlechte Karten...
auch vor Gericht.

Ich kann Dir nur raten, hieb- und stichfeste Belege aufzutreiben; aber wie Du das machst, kann natürlich hier keiner beantworten.

Viel Glück

Lyra

Köln: ZWS - Suche Rat

Rebell @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5459 Tagen) @ Lyra

Hallo Alfre,Lyra/Sweeto
Hier ist glaube ich eine gründliche Aufklärung bezüglich etwas unglücklicher Änderung der KAGO vom 22.07.2088 mit Wirkung zum 1.1.2009 , jährlich sich wiederholende Antragsfrist für das jeweils abgelaufene Jahr und zwar nur immer v. 1.1.bis 31.1., spätere oder früher gestellte Anträge zwecklos wirksam für Geringverdiener, mit dem Begriff Summe der positiven Jahreseinkünfte (hat nichts mit dem zu versteuernden Einkommen zu tun) bei ledigen Bürgern unter 25.000 € u. bei Verheirateten unter 33 000.- €/i. Jahr. Erstmalige Antragsmöglichkeit im Jahre 2010 ( v.1.1.bis 31.1.2010) für das zurückliegende Jahr 2009 mit dem Einkommensnachweis aus dem Jahre 2007 möglich. Wenn der Antragsteller Pech hat, verlangt der kommunale Sachbearbeiter amtlich beglaubigte Belege, dazu hat fast jede Kommune ein anderes Steuererklärungsformular und ist mit einem Steuerbescheid vom Finanzamt bei weitem nicht zufrieden, es könnte ja sein ,dass Steuerfachbeamte nicht zu Gunsten der Gemeinde genau genug gearbeitet hättenA, so müssen sich Bürger u.U. sogar mit Formularen befassen, welche den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gar nicht entsprechen. Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages werden die betroffenen Bürger nicht über die Satzung oder sonstige Mitteilung informiert, denn die Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger ist rechtes und ausreichend, so die Auffassung von Vertretern der Kommunalverbände.
Soviel Bürokratismus ist nur in Bayern möglich.
Grundsätzlich sollte noch erwähnt werden, dass man dieses Reformgesetz im Jahre 2008 kurz vor der Sommerpause durch den Landtag gepeitscht hat, man erhoffte nämlich mit dieser Änderung zu Gunsten von Studenten Polizisten, Beamten und Wochenendpendlern, für aktive Erwerbstätige zahlreiche Wählerstimmen zur Bayerischen Landtagswahl zu gewinnen, doch die Rechnung ging scheinbar nicht auf, die CSU musste trotzdem herbe Verlust hinnehmen. Zum Glück gab es bei der Gesetzesverabschiedung „intelligente bürgernahe Abgeordnete“ welche auf eine Evaluierung im Jahre 2010 zur Bedingung machten. Die FDP schmückte sich nach der Landtagswahl mit der Behauptung, die Evaluierung im Koalitionsvertrag als Erfolg ausgehandelt zu haben, denn im FDP- Wahlprogramm wurde vor der Landtagswahl die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer in Bayern versprochen, inzwischen erweckt die FDP auch in Bayern den Eindruck in die Bedeutunglosigkeit im Sumpf der CSU unterzugehen. Auf die Evaluierung 2010 sollten alle noch hoffen. Sachdienliche Hinweise solcher Fälle bitte an mehrere Mitglieder des Bayerischen Landtages informativ übermitteln.

Köln: ZWS - Suche Rat

Rebell @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5459 Tagen) @ Rebell

» Hallo Alfre,Lyra/Sweeto
» Hier ist glaube ich eine gründliche Aufklärung bezüglich etwas
Diesr Beitrag ist auf Freising zugescnitten- passt nicht zu Köln - aber ................ im Grunde sind alle gleich!