ZwSt Köln Wiederspruchfrist verpasst

Piddy @, Donnerstag, 01.07.2010 (vor 5515 Tagen)

Hi ich habe folgendes Problem. Ich hatte während des Studiums meine Zweitwohnung in Köln. Hab mich dann irgendwann entschlossen in Köln meinen Erstwohnsitz anzumelden. Daraufhin habe ich natürlich direkt den ZwSt Bescheid bekommen. Hab ihn dann irgendwie unter tausend Unterlagen vergessen. Vor kurzem kam dann eine Rechnung und die geschätzten Werte, die natürlich viel zu hoch waren (ca. 3x höher als es der Fall war). Da ich während des Studiums auch mal umgezogen bin, habe ich natürlich die Bescheide für beide Wohnungen bekommen. Daraufhin habe ich beiden Sachbearbeiterinnen (keine Ahnung warum das nich eine macht) die jeweiligen Mietverträge zugeschickt. Bei meiner ersten Wohnung gab es keine Probleme und es wurde korrigiert. Bei meiner zweiten Wohnung jedoch kam nicht zurück. Vor ein paar Tagen habe ich dann eine Schreiben der Vollstreckungsbehörde bekommen mit der geschätzten Miete (die wie gesagt viel viel zu hoch ist). Daraufhin habe ich bei der Bearbeiterin angerufen und wollte mich erkundigen, warum die ZwSt nich angeglichen wurde. Sie antwortete dann:"Sie hätten beim Amtsgericht Wiederspruch einlegen müssen. Da bringt es Ihnen auch nichts, wenn Sie uns nur den Mietvertrag zugeschickt haben". Leider ist jetzt natürlich die Frist vorbei und ich kann keinen Wiederspruch mehr einlegen.
Gibt es aber vielleicht irgend eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, da die Bearbeiterin meinete, jetzt ist es zu spät und das Urteil ist rechtskräftig, auch wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Aber immerhin habe ich doch meinen Mietvertrag hingeschickt und Sie gebeten die ZwSt anzupassen. Und das war innerhalb der Monatsfrist. Leider habe ich keinen Wiederspruch eingelegt (dachte der Mietvertag sei genug).
MfG
Peter

ZwSt Köln Wiederspruchfrist verpasst

Alfred @, Donnerstag, 01.07.2010 (vor 5515 Tagen) @ Piddy

Zu meinem Verständnis:
1. Du hattest nacheinander zwei Nebenwohnungen in Köln.
2. Für beide Nebenwohnungen hast Du:
a) Eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen, die Du nicht beachtet hast.
b) Jeweils einen Zweitwohnungssteuerbescheid bekommen.
3. Der eine Steuerbescheid wurde nach Einsendung des Mietvertrags berichtigt, der andere nicht.
4. Beide Bescheide sind bestandskräftig.
5. Für den nicht berichtigten Steuerbescheid hat Dir die Stadt Köln jetzt die Vollstreckung angekündigt.
Ist das so richtig>

Was ich nicht verstehe:
Wann hat sich das Ganze denn überhaupt abgespielt>
Wenn Du weder Widerspruch eingelegt noch geklagt hast: Welches Urteil soll dann rechtskräftig sein>

Auf dem Vollstreckungsbescheid müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Danach musst Du vorgehen.

ZwSt Köln Wiederspruchfrist verpasst

Piddy @, Freitag, 02.07.2010 (vor 5514 Tagen) @ Alfred

» Zu meinem Verständnis:
» 1. Du hattest nacheinander zwei Nebenwohnungen in Köln.

- ja

» 2. Für beide Nebenwohnungen hast Du:
» a) Eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen, die Du
» nicht beachtet hast.

-genau

» b) Jeweils einen Zweitwohnungssteuerbescheid bekommen.

-auch richtig

» 3. Der eine Steuerbescheid wurde nach Einsendung des Mietvertrags
» berichtigt, der andere nicht.

-ja, da das von 2 verschiedenen Beamten bearbeitet worden ist

» 4. Beide Bescheide sind bestandskräftig.

- so hat mir das die Frau mitgeteilt, die die geschätzte Miete nun haben möchte (2.Wohnung)

» 5. Für den nicht berichtigten Steuerbescheid hat Dir die Stadt Köln jetzt
» die Vollstreckung angekündigt.
» Ist das so richtig>

- nur für die geschätzte ZwSt. Die für die 1. Wohnung habe ich direkt bezahlt. Bei der anderen habe ich einen Bescheid bekommen auf dem steht, dass ich meine Miete geschätzt wird, oder ich das Recht habe beim Amtsgericht Wiederspruch innerhalb eines Monat einzulegen. Was ich leider nicht gemacht habe.Ich habe den Wiederspruch meiner Bearbeiterin zukommen lassen (innerhalb der Frist) inclusive meines Mietvertrages und sie gebeten, das doch richtig zu stellen. Hat sie aber nicht gemacht. Und vor einer Woche habe ich dann den Bescheid der Vollstreckungbehörde bekommen.

»
» Was ich nicht verstehe:
» Wann hat sich das Ganze denn überhaupt abgespielt>
» Wenn Du weder Widerspruch eingelegt noch geklagt hast: Welches Urteil soll
» dann rechtskräftig sein>

- Also wenn ich das richtig verstehe, ist das Urteil meine geschätzte Miete nun rechtskräftig und ich muss jetzt diesen Betrag bezahlen. Also der Brief der Vollstreckungsbehörde. Dies ist angeblich nicht mehr zu ändern.
»
» Auf dem Vollstreckungsbescheid müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
» Danach musst Du vorgehen.

ZwSt Köln Wiederspruchfrist verpasst

Alfred @, Freitag, 02.07.2010 (vor 5514 Tagen) @ Piddy

» » Auf dem Vollstreckungsbescheid müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Danach musst Du vorgehen.
Am besten Anwalt - Fachgebiet Vewaltungsrecht fragen - der kann sagen, ob da noch was zu machen ist.