rückwirkend ummelden

Michi, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6653 Tagen)

Ich wohne in München und habe seit 2003 hier meinen Nebenwohnsitz.

Von der Diskussion bzgl. ZWS habe ich überhaupt nicht mitbekommen.

Im August 2006 bin ich in München umgezogen und habe mich jetzt mit Hauptwohnsitz angemeldet.

Vor ein paar Tagen bekam ich Post mit der Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben.

Jetzt meine Frage:

Gibt es die Möglichkeit, dass ich mich rückwirkend ab Feb. 2006 mit Hauptwohnsitz in München anmelde, um der ZWS zu entgehen>

Vielen Dank im voraus

rückwirkend ummelden

Christian @, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6653 Tagen) @ Michi

»Hallo Michi,
gemeldet mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in München.
1. Wenn die Stadt auf stur schaltet, wird die Steuer auch bei rückwirkender Ummeldung fällig.
2. Wenn die Stadt korrekt handelt, wird ein Bußgeld fällig (Nichtbeachtung des bayerischen Melderechts).

Also: Wenn ZWSt ansonsten berechtigt: zahlen.

Gruß

rückwirkend ummelden

Michi, Donnerstag, 12.10.2006 (vor 6651 Tagen) @ Christian

Danke für die schnelle Antwort.

Ja ich habe ab August in München den Hauptwohnsitz und meinen bisherigen Hauptwohnsitz jetzt als Nebenwohnsitz angemeldet.


Ist die Frage jetzt was billiger kommt, Bußgeld oder Steuern.
Wie hoch kann denn das Bußgeld ausfallen>