Berechnung der ZWS

finger @, Mittwoch, 07.07.2010 (vor 5405 Tagen)

Hallo liebe Forumsleser!
Laut Satzung der ZWS bemisst sich die Steuer nach dem Mietwert der (hier von uns eigengenutzten Ferien-) Wohnung.
1. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete.
2. Ist diese nicht zu ermitteln, ...dann übliche Miete gem. Bewertungsgesetz.
3. Ist übliche Miete nicht zu ermitteln, ...dann 6% des gemeinen Wertes der Wohnung.
Der ZWS-Bescheid hat die Jahresrohmiete als Grundlage genommen und satzungsgemäß hochgerechnet, ein Finanzamts-Wert von 1974 als Grundlage liegt vor. Ergibt Rohmiete ca.4200 € bei 39 m2.
ZWS ist dann 9% davon.
Eine Berechnung nach Punkt 3 (6% vom Whg-Wert) wäre für uns aber erheblich besser.
Deshalb meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass diese günstigere Berechnung zur Grundlage für die ZWS genommen wird>
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu "dumm", es ist halt der Versuch, diese leistungslose teure ZWS-Steuer wenigstens minimieren zu können, wenn man sie schon zahlen muss.
Vielen Dank für schnelle Antworten! Widerspruchsfrist zum Bescheid läuft noch ein paar Tage.
Viele Grüße
Finger


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