Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

Lyra @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5031 Tagen) @ micky

Hallo Micky

Vermutlich erledigt sich Dein "Problem" bereits an der Stelle, an der Du versuchst, die Wohnung "unterzuvermieten".
So einfach ist das nicht; da braucht es schon eine Erlaubnis des Eigentümers/Vermieters. (Sonst könnten ja alle Mieter dieser Erde ihre Miet-Wohnungen munter weitervermieten...)Das allein kann schon Riesenärger geben.

Und auch sonst ergibt Dein Plan keinen Sinn; oder will Dir Dein Verwandter dann zukünftig die ZwSt-Steuer erstatten>!

Wieso willst Du Dir denn bloß freiwillig mehr Probleme als nötig machen>

Lyra


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion