rückwirkend ummelden

Christian @, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6652 Tagen) @ Michi

»Hallo Michi,
gemeldet mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in München.
1. Wenn die Stadt auf stur schaltet, wird die Steuer auch bei rückwirkender Ummeldung fällig.
2. Wenn die Stadt korrekt handelt, wird ein Bußgeld fällig (Nichtbeachtung des bayerischen Melderechts).

Also: Wenn ZWSt ansonsten berechtigt: zahlen.

Gruß


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