Zweitwohnunssteuer über 5000 Euro zu unrecht

zora @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5406 Tagen)

Ich habe gestern einen Brief von der Stadt Köln erhalten in dem eine Forderung der Zweitwohnungssteuer von den Jahren 2005 bis jetzt (über 5000 Euro) erhoben wird.
Allerdings wohne ich seit September 2004 gar nicht mehr in Köln. Habe aber vergessen mich abzumelden und LEIDER auch nicht auf die Briefe reagiert die diesbezüglich kamen.
Noch habe ich eine Frist von einem Monat um Klage zu erheben, muss aber dennoch den Betrag Termingerecht zahlen, was abgesehen davon das die Steuer nicht berechtigt ist, auch finanziell nicht möglich wäre.

Meine Frage wären:

- kann ich die Steuer noch abwenden ohne Klage einzureichen>
- wie stehen meine Chancen bei einer Klage (habe keine Rechtsschutzversicherung)> Ich bin ja im Recht. Nur wie schwer wird mein "nicht reagieren" auf die Schreiben der Stadt Köln gewertet>
- wie erhebe ich überhaupt Klage>
- kann ich den Betrag in Raten zahlen>

Über Antworten wäre ich unglaublich dankbar!!

Liebe Grüße

Zweitwohnunssteuer über 5000 Euro zu unrecht

Yvonne Winkler @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5406 Tagen) @ zora

» Meine Frage wären:
»
» - kann ich die Steuer noch abwenden ohne Klage einzureichen>

Nein

» - wie stehen meine Chancen bei einer Klage (habe keine
» Rechtsschutzversicherung)> Ich bin ja im Recht. Nur wie schwer wird mein
» "nicht reagieren" auf die Schreiben der Stadt Köln gewertet>

Nur indem die Kostenlast der Klage an dir hängen bleiben wird, denn du hättest eine Klage vermeiden können, wenn du beizeiten erklärt hättest. Ohne Anwalt sind das die Gerichtskosten und die Kosten der Stadt Köln.


» - wie erhebe ich überhaupt Klage>

Gehe zur Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts und erhebe Klage
Kannst es auch schriftlich machen.

Antrag stellen, den ZWSBescheid aufzuheben und dann

begründen, warum die ZWS zu unrecht verlangt wird, nebst Beweisen. Kündigung des Mietvertrages, Erklärung des Ex-Vermieters o.ä,-

Wenn Du bedürftig bist, kannst du auch Prozesskostenhilfeantrag stellen und dir einen Anwalt nehmen. Möglichst einen, der sich mit Abgabenrecht ein bissel auskennt ;-)


» - kann ich den Betrag in Raten zahlen>

Das würde ich erst beantragen, wenn in der Klage raus ist, wieviel du zahlen musst.

»
» Über Antworten wäre ich unglaublich dankbar!!

Na denn, hoffe es hilft.

Zweitwohnunssteuer über 5000 Euro zu unrecht

zora @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5406 Tagen) @ Yvonne Winkler

erstmal danke ich dir sehr für deine rasche antwort!!

kannst du in etwa abschätzen wie hoch die kosten im falle der klage würden> wenn nämlich diese höher würden als die zu zahlende summe brächte dies alles ja nichts..

liebe grüße

Zweitwohnunssteuer über 5000 Euro zu unrecht

Yvonne Winkler @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5406 Tagen) @ zora

Gerichtskosten 363 Euro

Kosten der Stadt mutmaßl. 20 Euro Schreibauslagen oder etwas in der Art.

Vielleicht gibt es Prozesskostenhilfe, dann gibt es keine Gerichtskosten und man zahlt nur die Kosten der Gegenseite.
Da die STadt idR sich selbst vertritt, hält sich das im überschaubaren Rahmen.

Für mich wäre es keine Frage, was ich machen würde.