Verjährung ZWS

GIGX @, Sonntag, 11.07.2010 (vor 5401 Tagen)

Hallo,

Eventuell könnt ihr mir helfen. Ich habe vor 3 Jahren (11.12.2007) einen Einspruch gegen die ZWS eingelegt. Jetzt bekam ich nach knapp 3 Jahren wieder Post, das dem Einspruch nicht stattgegeben wird.

Natürlich soll ich gleich noch eine Erklärung zur ZWS ausfüllen, damit diese auch berechnet werden kann.

Meine Frage ist nur, ob es auch hier Fristen zwecks Verjährung gibt>!

Eventuell kann mir jmd von euch helfen.

Vielen Dank schonmal für die Mühe :-)

Verjährung ZWS

Alfred @, Sonntag, 11.07.2010 (vor 5401 Tagen) @ GIGX

Verjährung kannst Du Dir abschminken – was zu tun ist, richtet sich nach der Kommune, die Dein Bestes will.
PS.:
Was mich wundert: Gegen was hast Du Einspruch eingelegt, wenn Du jetzt erst die Erklärung abgeben sollst.

Verjährung ZWS

GIGX @, Sonntag, 11.07.2010 (vor 5400 Tagen) @ Alfred

Ich weiß gar nicht mehr ob ich damals die Erklärung ausgefüllt hatte - hab glaube nur den Einspruch eingeschickt.

Finds nur komisch das es zB bei Bußgeldern auch Fristen gibt die eingehalten werden müssen, in diesem Fall aber nichts zu finden ist.

Verjährung ZWS

Yvonne Winkler @, Sonntag, 11.07.2010 (vor 5400 Tagen) @ GIGX

Verjährung beträgt in den meisten Kommunalabgabengesetzen der jeweiligen Bundesländer 4 Jahre