ZWS wegen Hilfelesitung?

meta @, Mittwoch, 14.07.2010 (vor 5379 Tagen)

Hallo,

habe für meinen Bruder in München einen Wohnung gemietet, da er als Student dort schlechte Karten gehabt hat. Voraussetzung für den Mietvertrag war einen Anmeldung in München. Ich habe dann die Wohnung als Nebenwohnung angemeldet. Meine Hauptwohnung ist außerhalb Münchens und ich bin verheiratet. 2 Jahre später, nachdem die Wohnung schon längst abgegeben wurde, bekomme ich jetzt den Fragenbogen zur ZWS von München. Kann ich in dieser Situation befreit werden>

Mein Bruder war in der Wohnung auch angemeldet.


Vielen Dank im Voraus

ZWS wegen Hilfelesitung?

Alfred @, Mittwoch, 14.07.2010 (vor 5379 Tagen) @ meta

Die Münchener Vermieter scheinen mit der Kämmerei unter einer Decke zu stecken bzw. die Sache lief noch nach dem alten bayer. Meldegesetz.
Ich gehe mal davon aus, dass der Bruder in München mit alleiniger oder Hauptwohnung registriert war.
Da Deine Anmeldung rein fiktiv war und Du Dich nicht aus beruflichen Gründen in München aufgealten hast, dürfte der Versuch, eine Befreiung zu erreichen bzw. auf Art. 6 GG zu plädieren, ziemlich mühsam, eher sogar aussichtslos sein.

Ich kenne den Fragebogen zur M Steuererklärung nicht, und weiß nicht, welche Angaben sie verlangen.

Der tatsächliche Sachverhalt
- fälschlicherweise mit Nebenwohnung gemeldet. die Wohnung nicht/nie genutzt (die melderechtlichen Verhältnisse waren nachweislich falsch),
- Inhaber der Wohnung war der Bruder (eine entsprechende Vereinbarung oder ein Untermietvertrag existiert hoffentlich),
bietet m.E. genug Möglichkeiten, um sich gegen die Steuer zu wehren. Muss allerdings "nachweisbar" sein. Ich vermute allerdings, dass es ohne Klage nicht abgehen wird, da die Stadt sich uneinsichtig zeigen wird.

ZWS wegen Hilfelesitung?

gratler @, Freitag, 16.07.2010 (vor 5377 Tagen) @ Alfred

» Die Münchener Vermieter scheinen mit der Kämmerei unter einer Decke zu
» stecken bzw. die Sache lief noch nach dem alten bayer. Meldegesetz.
» Ich gehe mal davon aus, dass der Bruder in München mit alleiniger oder
» Hauptwohnung registriert war.
» Da Deine Anmeldung rein fiktiv war und Du Dich nicht aus beruflichen
» Gründen in München aufgealten hast, dürfte der Versuch, eine Befreiung zu
» erreichen bzw. auf Art. 6 GG zu plädieren, ziemlich mühsam, eher sogar
» aussichtslos sein.
»
» Ich kenne den Fragebogen zur M Steuererklärung nicht, und weiß nicht,
» welche Angaben sie verlangen.
»
» Der tatsächliche Sachverhalt
» - fälschlicherweise mit Nebenwohnung gemeldet. die Wohnung nicht/nie
» genutzt (die melderechtlichen Verhältnisse waren nachweislich falsch),
» - Inhaber der Wohnung war der Bruder (eine entsprechende Vereinbarung oder
» ein Untermietvertrag existiert hoffentlich),
» bietet m.E. genug Möglichkeiten, um sich gegen die Steuer zu wehren. Muss
» allerdings "nachweisbar" sein. Ich vermute allerdings, dass es ohne Klage
» nicht abgehen wird, da die Stadt sich uneinsichtig zeigen wird.


Ich kann Dir aber den Rechtsanwalt Hermes aus München empfehlen. Da sparst Du eine Menge Geld und ich musste nicht klagen. Nach Einspruch wAR DIE SACHE erledigt. google den mal, dann findest du den