ZWS wegen Hilfelesitung?

Alfred @, Mittwoch, 14.07.2010 (vor 5378 Tagen) @ meta

Die Münchener Vermieter scheinen mit der Kämmerei unter einer Decke zu stecken bzw. die Sache lief noch nach dem alten bayer. Meldegesetz.
Ich gehe mal davon aus, dass der Bruder in München mit alleiniger oder Hauptwohnung registriert war.
Da Deine Anmeldung rein fiktiv war und Du Dich nicht aus beruflichen Gründen in München aufgealten hast, dürfte der Versuch, eine Befreiung zu erreichen bzw. auf Art. 6 GG zu plädieren, ziemlich mühsam, eher sogar aussichtslos sein.

Ich kenne den Fragebogen zur M Steuererklärung nicht, und weiß nicht, welche Angaben sie verlangen.

Der tatsächliche Sachverhalt
- fälschlicherweise mit Nebenwohnung gemeldet. die Wohnung nicht/nie genutzt (die melderechtlichen Verhältnisse waren nachweislich falsch),
- Inhaber der Wohnung war der Bruder (eine entsprechende Vereinbarung oder ein Untermietvertrag existiert hoffentlich),
bietet m.E. genug Möglichkeiten, um sich gegen die Steuer zu wehren. Muss allerdings "nachweisbar" sein. Ich vermute allerdings, dass es ohne Klage nicht abgehen wird, da die Stadt sich uneinsichtig zeigen wird.


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