Aufhebung des ZWSbescheides

koellepete @, Sonntag, 25.07.2010 (vor 5404 Tagen)

Hi,

habe auch eine Frage. Zunaechst einmal habe ich anscheinend schon sehr erfolgreich gegen die ZWS gekaempft, da ich mittlerweile einen Brief bekommen habe mit dem Titel Aufhebung des ZWSbescheides, doch anscheinend hoert hier die Buerokratiedampfmaschine der Stadt Koeln nicht auf (Alaaf!).

Aber zunaechst zu meinem Fall. Irgendwie ist meine Abmeldung nicht bei der Stadt Koeln bearbeitet worden (wofuer ich nat keine beweise habe) und und somit sollte ich ZWS zahlen fuer rund 8 Jahre obwohl ich gar nicht mehr in Koeln wohne. Habe dies dann in einem Brief deutlich gemacht und nun nach rund 8 Monaten habe ich vom Verwaltungsgericht einen Brief bekommen mit dem Titel s.o..

ALLERDINGS.....
werde ich nun aufgefordert, ob ich die Klage zuruecknehmen soll (was bedeutet das ich die Gerichtsgebuehren zu 1/3 zu tragen habe) oder das ich die Hauptsache als erledigt erklaere (was bedeutet, dass das Gericht entscheidet wer die Kosten zu tragen hat).

Soooo, nun weiss ich nicht was zu tun ist. Das Verwaltungsgericht hat mir auch noch mal zur Kopie einen Brief der Stadt Koeln geschickt, die wortwoertlich den ZWSbescheid aufheben aufgrund der erfolgen Korrektur der Meldedaten mit Bescheid vom xx.xx.2009.

Kann mir das vom Gericht negativ ausgelegt werden und kann es sein, das mich das Gericht mit den Gesamtkosten auferlegt>

Vielen vielen Dank fuer die Hilfe

und nen Jross

Peter

Aufhebung des ZWSbescheides

Alfred @, Montag, 26.07.2010 (vor 5403 Tagen) @ koellepete

Wenn das Gericht keine Entscheidung fällen muss, fällt meines Wissens so oder so nur eine ermäßigte Gerichtsgebühr an. Nimmst Du die Klage zurück, zahlst Du auf jeden Fall. Erklärst Du die Klage in der Hauptsache als erledigt, entscheidet das Gericht, wer die Kosten trägt.

Aufhebung des ZWSbescheides

Mr.X @, Mittwoch, 28.07.2010 (vor 5402 Tagen) @ koellepete

» Hi,
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» habe auch eine Frage. Zunaechst einmal habe ich anscheinend schon sehr
» erfolgreich gegen die ZWS gekaempft, da ich mittlerweile einen Brief
» bekommen habe mit dem Titel Aufhebung des ZWSbescheides, doch anscheinend
» hoert hier die Buerokratiedampfmaschine der Stadt Koeln nicht auf (Alaaf!).
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» Aber zunaechst zu meinem Fall. Irgendwie ist meine Abmeldung nicht bei der
» Stadt Koeln bearbeitet worden (wofuer ich nat keine beweise habe) und und
» somit sollte ich ZWS zahlen fuer rund 8 Jahre obwohl ich gar nicht mehr in
» Koeln wohne. Habe dies dann in einem Brief deutlich gemacht und nun nach
» rund 8 Monaten habe ich vom Verwaltungsgericht einen Brief bekommen mit dem
» Titel s.o..
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» ALLERDINGS.....
» werde ich nun aufgefordert, ob ich die Klage zuruecknehmen soll (was
» bedeutet das ich die Gerichtsgebuehren zu 1/3 zu tragen habe) oder das ich
» die Hauptsache als erledigt erklaere (was bedeutet, dass das Gericht
» entscheidet wer die Kosten zu tragen hat).
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» Soooo, nun weiss ich nicht was zu tun ist. Das Verwaltungsgericht hat mir
» auch noch mal zur Kopie einen Brief der Stadt Koeln geschickt, die
» wortwoertlich den ZWSbescheid aufheben aufgrund der erfolgen Korrektur der
» Meldedaten mit Bescheid vom xx.xx.2009.
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» Kann mir das vom Gericht negativ ausgelegt werden und kann es sein, das
» mich das Gericht mit den Gesamtkosten auferlegt>
»
» Vielen vielen Dank fuer die Hilfe
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» und nen Jross
»
» Peter

Bei Klagerücknahme wirst du die Gerichtskosten tragen müssen, wenn auch reduziert auf 1/3.

Wenn beide Seiten den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklären (und sich nicht anderweitig über die KOsten verständigt haben), muss das Gericht noch über die Kosten entscheiden. Da die Stadt ja den Steuerbescheid aufgehoben hat, sollte dabei rauskommen, dass die Stadt auch die Gerichtskosten zu tragen hat.

Aufhebung des ZWSbescheides

Alfred @, Mittwoch, 28.07.2010 (vor 5402 Tagen) @ Mr.X

» Wenn beide Seiten den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklären
» (und sich nicht anderweitig über die KOsten verständigt haben), muss das
» Gericht noch über die Kosten entscheiden. Da die Stadt ja den
» Steuerbescheid aufgehoben hat, sollte dabei rauskommen, dass die Stadt auch
» die Gerichtskosten zu tragen hat.
Schön wäre es, aber nicht beim VG Köln. Wer mit Nebenwohnug registriert ist, muss nach dessem billigen Ermessen die Folgen tragen.