umzug wegen familiengröße...

schnuppe @, Mittwoch, 11.10.2006 (vor 6775 Tagen)

... da unsere familie sich nu vergrößert ist es uns unmöglich unsere eigentumswohnung in kiel selbst zu bewohnen und sind grade umgezogen. die eigene wohnung soll vermietet werden was sich sehr schwierig erweißt da der abtrag noch sehr hoch ist.
nun sind wir 50 km weit weg gezogen und meine schwiegerma meint wir müssten zweitwohnsitzsteuer zahlen. aber es ist ja eigentlich garnicht unsere zweitwohnung. wir selbt nutzen sie ja garnicht. was nu>>
hab mich durch google gesucht aber werd daraus nicht schlau. ist ja überall anders.

lg schnuppe

umzug wegen familiengröße...

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 12.10.2006 (vor 6775 Tagen) @ schnuppe

Zur Vermietung stehende Wohnungen werden grundsätzlich nicht von der ZWS erfasst. Sollte es Probleme geben, empfiehlt es sich Belege der Vermietungsversuche aufzubewahren (ist auch fürs Finanzamt ratsam), sprich Anzeigen, Maklerauftrag etc.

Dies erstmal so, ohne die ZWSsatzung von Kiel in Augenschein genommen zu haben.

Gruß
Yvonne Winkler

umzug wegen familiengröße...

Christian @, Donnerstag, 12.10.2006 (vor 6775 Tagen) @ schnuppe

Hallo Schnuppe,

damit das freudige Ereignis :-) nicht durch so einen Blödsinn überschattet wird, ergänzend zu Y.W. und weil es aus der Frage nicht erkennbar ist, bitte auf jeden Fall beachten:
- aus der Wohnung „ausziehen“ (= abmelden) und diese Wohnung nicht mehr zum Wohnen oder Schlafen nutzen,
- sicherheitshalber einen Makler mit der Vermietung der Wohnung „ab sofort“ beauftragen,
damit eindeutig klar ist, dass die Wohnung nicht für den eigenen persönlichen Lebensbedarf bzw. dem der Familie vorgehalten wird. Sost kommt die Stadt evtl. auf dumme Ideen. Die Maklergebühren zahlt üblicherweise der Mieter.

Zusatz (Kommentar für Interessierte):

1. Die Kieler Satzung ist so gestrickt, dass eine „vorgehaltene“ Wohnung ohne weiteres besteuert werden kann. Sie knüpft nicht an das Melderecht an und enthält deswegen auch keine Wohnungsdefinition. Eine Zweitwohnung ist ganz schlicht jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

2. Sie ist allerdings rechtswidrig
- weil sie auswärtige Berufstätige, die verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben, von der Steuer freistellt (Verstoß gegen Art 3 GG, s. BVerfG von 1983) und
- unsinnigerweise Lebenspartnerschaften unter den besonderen Schutz von Art 6 GG stellt.

Gruß

umzug wegen familiengröße...

schnuppe @, Donnerstag, 12.10.2006 (vor 6774 Tagen) @ Christian

» Hallo Schnuppe,
»
» damit das freudige Ereignis :-) nicht durch so einen Blödsinn überschattet
» wird, ergänzend zu Y.W. und weil es aus der Frage nicht erkennbar ist,
» bitte auf jeden Fall beachten:
» - aus der Wohnung „ausziehen“ (= abmelden) und diese Wohnung nicht mehr
» zum Wohnen oder Schlafen nutzen,
» - sicherheitshalber einen Makler mit der Vermietung der Wohnung „ab
» sofort“ beauftragen,
» damit eindeutig klar ist, dass die Wohnung nicht für den eigenen
» persönlichen Lebensbedarf bzw. dem der Familie vorgehalten wird. Sost
» kommt die Stadt evtl. auf dumme Ideen. Die Maklergebühren zahlt
» üblicherweise der Mieter.
»
» Zusatz (Kommentar für Interessierte):
»
» 1. Die Kieler Satzung ist so gestrickt, dass eine „vorgehaltene“ Wohnung
» ohne weiteres besteuert werden kann. Sie knüpft nicht an das Melderecht an
» und enthält deswegen auch keine Wohnungsdefinition. Eine Zweitwohnung ist
» ganz schlicht jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für
» seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder
» innehat.
»
» 2. Sie ist allerdings rechtswidrig
» - weil sie auswärtige Berufstätige, die verheiratet sind und nicht dauernd
» getrennt leben, von der Steuer freistellt (Verstoß gegen Art 3 GG, s.
» BVerfG von 1983) und
» - unsinnigerweise Lebenspartnerschaften unter den besonderen Schutz von
» Art 6 GG stellt.
»
» Gruß

hallo,

erst einmal vielen dank für die schnelle antwort. aber wenn ich es jetzt richtig verstanden habe steht in der kieler satzung nicht genau drinnen das sie selbst genutzt werden muss, sondern es reicht das ich sie habe> die mieteinnahmen sind ja auch wichtig bzw davon würden wir ja einen teil unseres lebensbedarfes decken. können die das so auslegen>
oje fragen über fragen!

gruss schnuppe

umzug wegen familiengröße...

Christian @, Freitag, 13.10.2006 (vor 6774 Tagen) @ schnuppe

Hallo Schnuppe,
keine Panik, eine vermietete (oder zur Vermietung bereitstehende) Wohnung ist keine Zweitwohnung. Nur wenn man eine weitere Wohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf innehat (also darin wohnt oder beabsichtigt, darin zu wohnen) ist es eine Zweitwohnung, die besteuert werden kann. Deswegen mein Rat mit dem Makler, denn manche Städte behaupten, wenn man privat eine Wohnung zur Vermietung anbietet, könnte man bis zur Vermietung diese Wohnung ja auch selbst nutzen. Das ist zwar wackelig, aber diesem Verdruss sollte man aus dem Weg gehen.
Dazu noch: Eine vermietete Wohnung dient der Einkommensgewinnung und wird natürlich auch besteuert - die Mieteinnahmen gehören schließlich zu den Einkünften - aber eine Zweitwohnungssteuer ist in diesem Fall nicht zulässig.
Noch Fragen> Nur zu!
Gruss