Fragen zur GEZ als Arbeitsloser

Alfred @, Mittwoch, 28.07.2010 (vor 5233 Tagen) @ daniel2086

» bin ich mir sicher, dass ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe, da ich das ja überprüfen lassen habe.
Von wem denn> Hoffentlih nicht allein von der Agentur.
» Na ja, laut Gesetz sind die Eltern ja verpflichtet, bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder aufzukommen.
Das gilt meines Wissens aber nur dann, wenn die Erstausbildung noh nicht abgeschlossen ist.

» Aber wegen der GEZ: Ich kann das wirklich nicht begreifen, ...
Abgesehen davon, dass sich die GEZ als solche jedes menschliches Begriffsvermögens entzieht: Aus Sicht der GEZ müssen wohl Deine Elern zahlen (im Rahmen der Unterhaltspflicht).


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