Fragen zur GEZ als Arbeitsloser
» bin ich mir sicher, dass ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe, da ich das ja überprüfen lassen habe.
Von wem denn> Hoffentlih nicht allein von der Agentur.
» Na ja, laut Gesetz sind die Eltern ja verpflichtet, bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder aufzukommen.
Das gilt meines Wissens aber nur dann, wenn die Erstausbildung noh nicht abgeschlossen ist.
» Aber wegen der GEZ: Ich kann das wirklich nicht begreifen, ...
Abgesehen davon, dass sich die GEZ als solche jedes menschliches Begriffsvermögens entzieht: Aus Sicht der GEZ müssen wohl Deine Elern zahlen (im Rahmen der Unterhaltspflicht).
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daniel2086,
26.07.2010
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Alfred,
27.07.2010
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