HW in München, ZW in Bad Tölz

Fiona @, Montag, 02.08.2010 (vor 5227 Tagen)

Ich bin im Mai 2010 nach Bad Tölz gezogen, was sich im nachhinein als Fehler heraus gestellt hat.

Meinen Hauptwohnsitz habe ich in Bad Tölz angemeldet, habe aber noch das Münchener Kennzeichen am Auto. Ich möchte sehr gerne wieder nach München zurück ziehen, da ich wahrscheinl. im neuen Jahr arbeitslos werde und somit das Münchener Arbeitsamt für mich zuständig wäre.

Meine Frage ist nun, welche Probleme es geben kann, wenn ich das Fahrzeug nicht ummelde>

Eine Freundin im München hat mir angeboten, ihre Adresse zu nutzen, um meinen Hauptwohnsitz wieder nach München zurück zu verlegen und die Wohnung in Bad Tölz als Zweitwohnung laufen zu lassen. Ich würde bei der Steuererklärung keinen 2. Wohnsitz geltend machen, mir geht es ausschließlich darum, wieder in München gemeldet zu sein, bis sich meine private Situation wieder geklärt hat und ich selbst wieder nach München zurück gezogen bin oder im neuen Jahr ggf. in eine ganz andere Stadt.

Mein Name würde offiziell am Briefkasten in München angebracht werden. Da es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus handelt, würde es nicht weiter auffallen, dass ich dort nicht wohne, allerdings hat meine Freundin lediglich ihre Praxis dort untergebracht, also keine selbstgemietete Wohnung. Kann das jemand feststellen> Von welcher Adresse werden die GEZ Gebühren berechnet>

Ich bin sehr selten in meiner Wohnung in Bad Tölz - so wäre der Begriff "2. Wohnung" gar nicht so verkehrt (ich verbringe viel Zeit in der Wohnung meines Freundes) und plane darüber hinaus innerhalb der nächsten 12 Wochen für mehrere Monate ins Ausland zu gehen, wo ich dann überhaupt nicht mehr in der Wohnung in Tölz wäre (möchte sie aber beibehalten).

Auch wenn es nicht ganz korrekt ist, mir geht es darum, in München gemeldet zu sein, dort auch ggf. die Arbeitsstellen vermittelt zu bekommen sowie mein Auto nicht wg. ein paar Monate ummelden zu müssen. Sollte ich spätestens im Frühjahr 2011 eine neue Wohnung in München finden.

Kann ich die Anschrift meiner Wohnung in Tölz für sämtlichen Schriftverkehr verwenden, lediglich für die Kfz-Versicherung und Behörden die fiktive Wohnung in München>

Ist es möglich, eine Adresse zu nennen, in der ich gemeldet bin, aber nur als c/o angegeben wird, da kein Name auf dem Briefkasten stehen würde>> Also mein Name c/o Name des Wohnungsinhabers/Mieter, Straße + Hausnummer, PLZ + Ort.

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe.

HW in München, ZW in Bad Tölz

Alfred @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5227 Tagen) @ Fiona

Der Begriff „Wohnsitz“ in all seinen Abarten ist hier nicht relevant. Es geht um Haupt-, Nebenwohnung, alleinige Wohnung (Melderecht) bzw. Erst- und Zweitwohnung (ZWStRecht). Danach bist Du derzeit mit alleiniger Wohnung in Bad Tölz gemeldet. Nun spielst Du mit dem Gedanken, dich in München mit Haupt- und in Bad Tölz mit Nebenwohnung registrieren zu lassen. Da spricht melderechtlich nichts dagegen, wenn Du Dich – rein zeitlich übers Jahre gesehen – vorwiegend in München und zeitlich untergeordnet in Bad Tölz aufhältst.

» Meine Frage ist nun, welche Probleme es geben kann, wenn ich das Fahrzeug nicht ummelde>
Einen Bußgeldbescheid.

» Von welcher Adresse werden die GEZ Gebühren berechnet>
Von beiden. Das Beibehalten der Tölzer Wohnung das Nebenwohnung würde Dich außerdem ZWSt kosten.

» Kann ich die Anschrift meiner Wohnung in Tölz für sämtlichen Schriftverkehr verwenden, lediglich für die Kfz-Versicherung und Behörden die fiktive Wohnung in München>
Fiktive Wohnung geht melderechtlich schon gar nicht. Ansonsten kannst Du im Schriftverkehr die Anschrift verwenden, die Dir genehm ist. Behördliche Schreiben usw. gehen allerdings regelmäßig an die Anschrift Deiner Hautwohnung.

» ...also keine selbstgemietete Wohnung. Kann das jemand feststellen>
Ja, spielt melderechtlich aber keine Rolle, wenn Du dort wirklich eingezogen bist. Da liegt aber der Hase im Peffer, wenn Du dort nicht wohnst - egal ob es auffällt oder nicht.

» Ist es möglich, eine Adresse zu nennen, in der ich gemeldet bin, aber nur als c/o angegeben wird, da kein Name auf dem Briefkasten stehen würde>> Also mein Name c/o Name des Wohnungsinhabers/Mieter, Straße + Hausnummer, PLZ + Ort.
Ja, das dürfte keine Probleme geben. Ein Namenschild muss dann nicht einmal angebracht werden.