HW in München, ZW in Bad Tölz

Alfred @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5107 Tagen) @ Fiona

Der Begriff „Wohnsitz“ in all seinen Abarten ist hier nicht relevant. Es geht um Haupt-, Nebenwohnung, alleinige Wohnung (Melderecht) bzw. Erst- und Zweitwohnung (ZWStRecht). Danach bist Du derzeit mit alleiniger Wohnung in Bad Tölz gemeldet. Nun spielst Du mit dem Gedanken, dich in München mit Haupt- und in Bad Tölz mit Nebenwohnung registrieren zu lassen. Da spricht melderechtlich nichts dagegen, wenn Du Dich – rein zeitlich übers Jahre gesehen – vorwiegend in München und zeitlich untergeordnet in Bad Tölz aufhältst.

» Meine Frage ist nun, welche Probleme es geben kann, wenn ich das Fahrzeug nicht ummelde>
Einen Bußgeldbescheid.

» Von welcher Adresse werden die GEZ Gebühren berechnet>
Von beiden. Das Beibehalten der Tölzer Wohnung das Nebenwohnung würde Dich außerdem ZWSt kosten.

» Kann ich die Anschrift meiner Wohnung in Tölz für sämtlichen Schriftverkehr verwenden, lediglich für die Kfz-Versicherung und Behörden die fiktive Wohnung in München>
Fiktive Wohnung geht melderechtlich schon gar nicht. Ansonsten kannst Du im Schriftverkehr die Anschrift verwenden, die Dir genehm ist. Behördliche Schreiben usw. gehen allerdings regelmäßig an die Anschrift Deiner Hautwohnung.

» ...also keine selbstgemietete Wohnung. Kann das jemand feststellen>
Ja, spielt melderechtlich aber keine Rolle, wenn Du dort wirklich eingezogen bist. Da liegt aber der Hase im Peffer, wenn Du dort nicht wohnst - egal ob es auffällt oder nicht.

» Ist es möglich, eine Adresse zu nennen, in der ich gemeldet bin, aber nur als c/o angegeben wird, da kein Name auf dem Briefkasten stehen würde>> Also mein Name c/o Name des Wohnungsinhabers/Mieter, Straße + Hausnummer, PLZ + Ort.
Ja, das dürfte keine Probleme geben. Ein Namenschild muss dann nicht einmal angebracht werden.


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