Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen)

In der Sitzung des Finanzausschusses des Kölner Stadtrates vom 3. Mai 2010 beantwortete die Verwaltung eine Anfrage des Ausschusses zur Praxis der Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Köln. Die Antworten dürften für die Kölner Öffentlichkeit interessant sein.

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage des Ausschusses durch die Verwaltung ist auf dem Internetauftritt des Rates der Stadt Köln unter

[link=http://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp>__ksinr=4667]
http://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp>__ksinr=4667 [/link]

dort unter TOP 1.1 "Beantwortung der Anfrage AN/0287/2010" abrufbar.

Zusammengefasst ergeben sich aus der Beantwortung der Anfrage folgende wesentlichen Erkenntnisse:

1. Den "Ist-Einnahmen" aus der Erhebung der Zweitwohnungssteuer im Jahre 2009 in Höhe von 2.717.152,10 EUR standen "Ist-Kosten" in Höhe von 2.275.953,62 EUR gegenüber.

2. Seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer am 01.01.2005 hat es bis zum 28.02.2010 rund 1.860 Klageeingänge bei der Stadt im Zusammenhang mit der Steuer gegeben.

3. Seit Einführung der Zweitwohnungsteuer in Köln am 1.1.2005 haben bis Ende 2009 rund 21.100 Personen ihre Zweitwohnung zur Erstwohnung umgewandelt. Im gleichen Zeitraum wurden knapp 25.400 Zweitwohnungen abgemeldet und 10.300 neu angemeldet.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ LionelHutz

Ich erlaube mir die persönliche Einschätzung, dass es sich bei der Zweitwohnungssteuer in Köln damit nachgewiesener Weise entweder um ein reines Geldverbrennungsinstrumentarium oder um ein Förderprogramm für den Wasserkopf der Verwaltung handelt.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ LionelHutz

1. Die Antworten sind recht interessant, besonders die Anzahl der Klagen hat mich dann doch überrascht. Kein Wunder, dass im VG das Wort "ZWSt" Unwort des Jahrhunderts sein dürfte. Der Rest bestätigt meine Vermutungen. Kant hat einmal vom Menschen gesagt, er sei aus krummem Holz gemacht, und daraus könne nichts ganz Gerades gezimmert werden. Das dürfte sinngemäß auch für die ZWSt à la Köln gelten.

2. Interessant finde ich die Auffassung der Verwaltung, dass die Klageflut vor allem durch die unterlassene Mitwirkung „des Bürgers“ zu erklären ist. Ob man das wirklich so sehen kann, sei dahingestellt. Auf jeden Fall sieht die Satzung auch noch andere Möglichkeiten der Ermittlung vor. Aber das wäre für die Verwaltung natürlich mit Aufwand verbunden.

3. Die Einschätzung bezüglich des „Geldverbrennungsinstrumentariums“ teile ich mit folgender Ergänzung.
Der eigentliche „Gewinn“ bei der ZWSt besteht m.E. nicht in der Steuer selbst, sondern kommt mittelbar von den zu Hauptwohnungen umgewandelten Nebenwohnungen (Finanzausgleich). Dass diese Umwandlungen nicht immer melderechtskonform sind, kann ich nur (wenn auch mit einigem Recht) vermuten, aber das steht auf einem anderen Blatt. Für die Stadt Köln dürfte sich das insgesamt (Steueraufkommen + Finanzausgleich) durchaus rechnen. Dieses Ziel wird aber fallweise auf Kosten anderer Kommunen und auf jeden Fall zu Lasten der Gemeinschaft sowie unter Aufblähung des Verwaltungsapparates erreicht – hier werden Steuergelder aus purem Eigennutz verbrannt.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ Alfred

» 3. Die Einschätzung bezüglich des „Geldverbrennungsinstrumentariums“ teile ich mit folgender Ergänzung. Der eigentliche „Gewinn“ bei der ZWSt besteht m.E. nicht in der Steuer selbst, sondern kommt mittelbar von den zu Hauptwohnungen umgewandelten Nebenwohnungen (Finanzausgleich). Dass diese Umwandlungen nicht immer melderechtskonform sind, kann ich nur (wenn auch mit einigem Recht) vermuten, aber das steht auf einem anderen Blatt. Für die Stadt Köln dürfte sich das insgesamt (Steueraufkommen + Finanzausgleich) durchaus rechnen.

Damit diese Mehreinnahmen der Steuer zuzurechnen wären, müsste man unterstellen, dass sich eine entsprechend große Menge an Einwohnern durch die Steuer dahingehend lenken lässt, dass diese Einwohner auf Grund der Steuer ihre Kölner Wohnung vorwiegend nutzen. Das halte ich angesichts der Tatsache, dass die Stadt nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hat den Meldestatus zu überprüfen (deshalb wurde die Steuer gerade eingeführt, ein Widerspruch in sich!) für nicht wahrscheinlich.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ LionelHutz

» Damit diese Mehreinnahmen der Steuer zuzurechnen wären, müsste man unterstellen, dass sich eine entsprechend große Menge an Einwohnern durch die Steuer dahingehend lenken lässt, dass diese Einwohner auf Grund der Steuer ihre Kölner Wohnung vorwiegend nutzen.
Da gibt es nicht viel zu unterstellen. Entscheidend ist nicht die vorwiegende Nutzung, sondern die Meldung bzw. melderechtliche Registrierung. Grob betrachtet hat die ZWSt folgende Effekte
1. Falsch registrierte Nebenwohnungen werden
a) in Haupwohnungen bzw. alleinige Wohnungen umgewandelt, b) abgemeldet, weil nicht genutzt ("Karteileichen" ).
Beides nicht zu beanstanden. Hier gehen Melde- und ZWSt-Recht durchaus konform ("Die ZWSt als Korrektiv des Melderechts" ).
2. Zuziehende Einwohner folgen dem Wink mit dem Zaunpfahl und melden ihre Wohnung als Hauptwohnung oder alleinige Wohnung, ohne sich dort tatsächlich vorwiegend aufzuhalten.
Hier läuft die ZWSt dem Melderecht zuwider.
Zur Quantität solcher Fälle fehlen naturgemäß zuverlässige Angaben, weil
a) bei den steuererhebenden Kommunen das Interesse daran fehlt,
b) die Kommune tatsächlich nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hat, den vorwiegenden Aufenthalt zu ermiteln/festzustellen)
c) diejenigen, die sich der Steuer auf diese Weise entzogen haben, dazu keine Auskunft geben werden.
Kurzum: Wer seine Zweitwohnung als Hauptwohnung registrieren lässt, zahlt keine ZWSt. Das Ganze ist für den betroffenen Bürger ein Rechenexempel, bei dem die gesetzlichen Grundlagen keine Rolle spielen. Er denkt da wie die Kommunen: Wie bleibt mir möglichst viel Geld. Wer da vorturnt und wer nachahmt, ist für mich eindeutig.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von LionelHutz, Mittwoch, 04.08.2010

» Da gibt es nicht viel zu unterstellen. Entscheidend ist nicht die vorwiegende Nutzung, sondern die Meldung bzw. melderechtliche Registrierung. Grob betrachtet hat die ZWSt folgende Effekte...

Das ist ja genau das Problem.
Die Stadt konnte vor Einführung der ZWS nicht erkennen, wer falsch und wer richtig gemeldet ist und kann dies folglich bis heute nicht, weil die ZWS an den melderechtlichen Befugnissen nichts geändert hat.

Auch wenn es eine Flut von Ummeldungen gab, kann der Meldestatus heute nur genau so gut wie früher auch beurteilt werden. Alles andere würde auf eine unzulässige Erweiterung der melderechtlichen Kompetenzen hinauslaufen.

Daraus folgt für mich, dass die Mehreinnahmen durch die Schlüsselzuweisungen größtenteils zu unrecht erzielt werden. Waren zuvor die unbeabsichtigten und vorsätzlichen Falschmeldungen vermutlich gleich auf Haupt- und Nebenwohnung verteilt hat sich dieses Verhältnis nunmehr so Verschoben, dass selbst bei gleichbleibendem Anteil von Falschmeldungen insgesamt, heute ein wesentlich größerer Anteil auf Hauptwohnungen entfällt. Dass sich Menschen tatsächlich durch die Steuer ihren Aufenthalt bestimmen lassen halte ich für unwahrscheinlich.

Die Stadt Köln ermogelt sich so zu Lasten anderer Städte einen größeren Anteil vom Kuchen.

edit:
Ein weiterer Aspekt:
Sofern das Land, oder wer auch immer, Finanzmittel unter Anknüpfung an das Melderecht verteilt, so macht dieser Verteilungsmodus nur Sinn, wenn das Melderecht auch überall gleichmäßig Anwendung findet. Dieses wird durch das Land gewährleistet, indem das Melderecht durch die Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung ausgeführt wird.
Schon deshalb kann der Zweitwohnungssteuer kein signifikanter Einfluss auf erhöhte Schlüsselzuweisungen zugesprochen werden, ausser man geht tatsächlich davon aus, all diese neuen Einwohner mit Hauptwohnung hätten sich wegen Einführung der Zweitwohnungssteuer tatsächlich dazu entschlossen, ein paar Tage die Woche mehr in Köln zu verbringen. Wie gesagt, meiner Meinung nach, eher unwahrscheinlich.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ LionelHutz

Wie hat ein Gericht (welches ist mir momentan entfallen, kann also nicht wichtig sein) sinngemäß für Recht erkannt: Mit Blick auf den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Besteuerungsgleichheit könne die Steuerpflicht nicht allein wegen nachweislich falscher Anmeldung einer Nebenwohnung als Hauptwohnung verneint werden.
Fragt sich nur, wer diesen Nachweis führt – die steuererhebenden Kommunen jedenfalls nicht. Da muss sich der Bürger schon selber bemühen und seine Steuerpflicht nachweisen.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Donnerstag, 05.08.2010 (vor 5714 Tagen) @ Alfred

» Wie hat ein Gericht (welches ist mir momentan entfallen, kann also nicht wichtig sein) sinngemäß für Recht erkannt: Mit Blick auf den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Besteuerungsgleichheit könne die Steuerpflicht nicht allein wegen nachweislich falscher Anmeldung einer Nebenwohnung als Hauptwohnung verneint werden.
» Fragt sich nur, wer diesen Nachweis führt – die steuererhebenden Kommunen jedenfalls nicht. Da muss sich der Bürger schon selber bemühen und seine Steuerpflicht nachweisen.

An dem Satz ist nichts auszusetzen.

Ich gehe davon aus, dass sich der Kläger darauf berufen hat, dass er keine Steuer zahlen muss, weil er mit Hauptwohnung gemeldet war und die Steuer ausschließlich an das Melderegister anknüpft. Dann muss es natürlich auch zumindest Anhaltspunkte gegeben haden, dass die Wohnung in Wirklichkeit seine Nebenwohnung war. Vielleicht war das sogar unstreitig. Sowas denkt sich das Gericht üblicherweise nicht aus.

Anmerkung: Ich denke man darf das ganze nicht einseitig sehen. Schuld sind nicht die Gerichte. Die Zweitwohnungssteuer ist ein Geschöpf der Kommunalpolitik. In Köln besteht die Steuer inzwischen über mehrere Wahlperioden und bei komplett unterschiedlicher Regierungszusammensetzung. Eine bessere demokratische Legitimation ist fast nicht denkbar. Das darf ein Gericht auch nicht ganz unberücksichtigt lassen. Frei nach dem Motto: Das Volk will eine solche Steuer im Rahmen des gerade noch rechtlich möglichen. Der Gedanke ist gerade in Köln sicher nicht zu unterschätzen.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Donnerstag, 05.08.2010 (vor 5714 Tagen) @ LionelHutz

» An dem Satz ist nichts auszusetzen.
An dem Satz ist nur wenig auszusetzen, allenfalls Redaktionelles. Es ist zumindest erkennbar, was gemeint ist. Aber an der Wirklichkeit gibt es viel auszusetzen. Da geht es also um die Fälle, wo sich jemand der ZWSt entzieht, weil er sich – klugen Ratschlägen folgend – für seine nicht überwiegend genutzte Wohnung falsch gemeldet hat. Üblicherweise zahlt er dann keine Zweitwohnungsteuer. Die Frage ist, wer führt den Nachweis bzw. wer prüft das>

» Ich gehe davon aus, dass sich der Kläger darauf berufen hat, dass er keine Steuer zahlen muss, weil er mit Hauptwohnung gemeldet war und die Steuer ausschließlich an das Melderegister anknüpft. ...
Der Satz stammt nach meiner Erinnerung nicht aus einem konkreten Fall, in dem jemand
- mit Hauptwohnung falsch registriert war,
- zur ZWSt herangezogen wurde und
- dagegen geklagt hat.
Der Satz ist eher das Ergebnis einer mehr akademischen Betrachtung eines nicht grundsätzlich lebensfremden Spruchkörpers.

» Sowas denkt sich das Gericht üblicherweise nicht aus.
Nein,hat es auch nicht. Die Gedankenführung ist in sich durchaus logisch und ein bedeutungsvoller, wenn auch unbeachteter Hinweis an die Kommunen.

» Schuld sind nicht die Gerichte.
Nicht allein. Aber einige sind an der Entwicklung auch nicht unbeteiligt bzw. unschuldig.

Die ZWSt ist in der jeweiligen steuererhebenden Kommune wenig umstritten - Motto: Endlich eine Steuer, die den Bürger nicht belastet. Mit einem Programmpunkt, die ZWSt abschaffen zu wollen, lassen sich daher keine Kommunalwahlen gewinnen. In Köln z.B. dürften ca. 205 Kölner Bürger entschieden gegen die Kölner ZWSt sein.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Donnerstag, 05.08.2010 (vor 5714 Tagen) @ Alfred

» Die ZWSt ist in der jeweiligen steuererhebenden Kommune wenig umstritten - Motto: Endlich eine Steuer, die den Bürger nicht belastet. Mit einem Programmpunkt, die ZWSt abschaffen zu wollen, lassen sich daher keine Kommunalwahlen gewinnen. In Köln z.B. dürften ca. 205 Kölner Bürger entschieden gegen die Kölner ZWSt sein.

Die Zweitwohnungssteuer ist in Köln alles andere als unumstritten. Das Zeigt alleine die große Anzahl der Klagen.

Ich glaube auch nicht, dass die große Mehrheit der Kölner Bürger wirklich für die Steuer ist. Sie ist halt nicht betroffen. Im Übrigen wird das ganze System von der altbewährten Man-Kennt-Sisch-Man-Halft-Sisch-Mentalität unterstützt. Einmal Ummelden schadet doch keinem.

Das dabei willkürlich in einen großen Topf zu Lasten der Allgemeinheit gegriffen wird, kann man leicht übersehen.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Freitag, 06.08.2010 (vor 5714 Tagen) @ LionelHutz

» Die Zweitwohnungssteuer ist in Köln alles andere als unumstritten. Das zeigt alleine die große Anzahl der Klagen.
Die in den wenigsten Fällen von Kölner Bürgern stammen dürften. Für die dürfte gelten:
» ... die große Mehrheit der Kölner Bürger ... ist halt nicht betroffen.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Yvonne Winkler @, Sonntag, 08.08.2010 (vor 5711 Tagen) @ LionelHutz

Vielen Dank für diese nette Diskussion, die ich nach meinem Urlaub erstmal quergelesen habe. Ist nett, welchen Wasserkopf eine Verwaltung für diese Absurditäten produziert.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Rebell @, Sonntag, 08.08.2010 (vor 5711 Tagen) @ Yvonne Winkler

welchen Wasserkopf eine Verwaltung für diese
» Absurditäten produziert.

Im Grunde ist es eine tolle Beschäftigungsmöglichkeit von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Man stelle sich vor wenn bundesweit die personellen Ausstattungen angefangen bei den Kommunen, ein kleines Beispiel ind Oberstaufen eine Toursimusort mit knapp über 7000 Einwohnern und 1800 Ferienwohnungen, nimmt 800 000 Euro Zweitwohnungssteuer ein, es werden 3 Fachkräfte in der Zweitwohnungsstuerabteilung beschäftigt, im Landratsamt OA hat man seit Einführung der Zweitwohnungssteuer die Gebühren für Ablehnung der Widersprüche um 250 % erhöht, zahlreiche Juristen beten ebenfalls ums tägliche Brot, sind z. Teil sehr dankbar über diese Zusatzaufgabenbewältigung, manchen Verwaltungsrechtlern ist es sogar oft mulmig wenn diese gegen ihre Hauptauftraggeber bei weit höheren Steitwerten = die Kommune- gerichtlich einem Normalbürger beistehen sollten, denn damit laufen diese auch Gefahr von der einen oder anderen Kommune kein lukratives Mandat mehr zu bekommen, nicht zu vergessen die Juristen bei Gemeinde- und Städtetag - sowie in den Innenministerien und nicht zuletzt in den Verwaltungsgerichten, auch dort muss man bedenken woher denn diese Richter eigentlich eingesetzt werden und woher und wofür diese befördert und entlohnt werden.
Es gibt wenige Juristen welche aus Überzeugung sich bemühen diese Ungerechtigkeit mit passenden Argumenten zu reformieren oder abzuschaffen!

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Montag, 09.08.2010 (vor 5710 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Vielen Dank für diese nette Diskussion, die ich nach meinem Urlaub erstmal quergelesen habe. Ist nett, welchen Wasserkopf eine Verwaltung für diese Absurditäten produziert.

Oh, hoffe, Du konntest Dich gut von den Absurditäten erholen! :-)

Nett ist daran vor allem, dass uns die Verwaltung damit im sechsten Jahre der Steuererhebung möglicherweise den Beleg eines weiteren Nichtigkeitsgrundes auf dem Silbertablett serviert.

Dafür müsste man sich mal genauer mit der Frage befassen, was der anwendbare § 3 Abs. 1 AO mit der sinngemäßem Aussage "Die Steuer muß zumindest als Nebenzweck der Erzielung von Einnahmen dienen" wirklich meint. Jeder Unsinn wird sich mit der Vorschrift sicher nicht rechtfertigen lassen. :-P

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Michel aus Schilda @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5695 Tagen) @ LionelHutz

Ich wohne nun seit 26 Monaten (also mehr als zwei Jahren) nicht mehr in Köln und vor ein paar Tagen kam ein Fragebogen der Stadtkasse zu meinem dortigen Zweitwohnsitz. In Anbetracht nicht nur der Absurdität der Steuer an sich, sondern auch dieser Bearbeitungszeit betrachte ich Widerstand hier förmlich als Bürgerpflicht - zumal ich weder Zeit noch Lust habe, mir die seitenlangen (!) Formulare und Rechtsbelehrungen durchzulesen. Ich habe der Stadt geantwortet, dass ich die Sache als verjährt betrachte. Mal sehen, was als nächstes lustiges passiert.
:-D

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5695 Tagen) @ Michel aus Schilda

» ... Mal sehen,
» was als nächstes lustiges passiert.
» :-D

Naja, ich denke, Du solltest das ganze auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Stadt droht immerhin mit der Steuer und die ist sofort vollziehbar.

Verjährt ist vermutlich noch nix.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5695 Tagen) @ Michel aus Schilda

» Mal sehen, was als nächstes lustiges passiert. :-D
Das kommt darauf an, entweder kriegst Du eine erneute Aufforderung (wäre korrekt) oder einen Steuerbescheid (wäre für Köln üblich). Lustig ist beides nicht.

Widerstand ist o.k. – aber Du solltest bedenken:
1. Die ZWSt ist bei entsprechender Ausgestaltung eine zulässige örtliche Aufwandsteuer.
2. Als Steuerpflichtiger bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Mitwirkungspflicht). Verweigerst Du die, riskierst Du ein Bußgeld.
3. Verjährt ist noch lange nichts, da kannst Du der Stadt antworten, was Du willst.

Konzentriere Dich bei Deinem Widerstand also auf die Fakten, die Du vorbringen kannst und beginne damit, den Begriff „Zweitwohnsitz“ nicht mehr zu verwenden. Es geht um Deine Nebenwohnung in Köln. Da musst Du ansetzen.

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Michel aus Schilda @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5695 Tagen) @ Alfred

Keine Sorge, dass man als Normalsterblicher kaum eine Chance hat, einer solchen Steuer zu entgehen ist mir bewusst - dass ich mitwirkungspflichtig bin, ebenfalls (§ 149 AO etc.). Ich habe allerdings noch Zeit, da die Frist erst am 17.10. endet.

Verjährt ist die Sache ganz sicher nicht, da die Frist n.m.W. vier Jahre beträgt.

Die Sache mit der Nebenwohnung ist fragwürdig - da ich die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung bereits im Rahmen der ESt.-Erklärung als Zweitwohnsitz geltend gemacht habe - aus der Nummer komme ich also nicht mehr raus.

Ich finde es allerdings ein Unding, dass mir als Bürger zugemutet wird, dass ich mich jetzt nach über zwei Jahren mit der Frage auseinandersetzen soll, ob diese Wohnung eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung ist oder nicht. Ich soll außerdem eine Kopie des Mietvertrages beibringen (habe ich glaube ich gar nicht mehr) usw. Bei so viel Amtsschimmel will ich es der Behörde nicht unnötig leicht machen. ;-)

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Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5695 Tagen) @ Michel aus Schilda

» Keine Sorge, dass man als Normalsterblicher ...
Alle Menschen sind sterblich (widerlegbare Vermutung).

» Ich habe allerdings noch Zeit, da die Frist erst am 17.10. endet.
Die Zeit sollte man sich nehmen. Denke daran, Dir den Eingag Deiner Antwort durch die Stadt bestätigen zu lassen.

» Die Sache mit der Nebenwohnung ist fragwürdig - da ich die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung bereits im Rahmen der ESt.-Erklärung als Zweitwohnsitz geltend gemacht habe - aus der Nummer komme ich also nicht mehr raus.
Da bist Du vorerst in überhaupt keiner Nummer. Eine Nebenwohnung ist einkommensteuerrechtlich nicht unbedingt eine Zweitwohnung, und die melderechtliche Hauptwohnung ist anders geregelt als die „Hauptwohnung“ bei der doppelten Haushaltsführung. Drei unterschiedliche Rechtsbereiche mit unterschiedlichen Begriffen/Begriffsdefinitionen. Und: Der Wohnsitz spielt überhaupt keine Rolle.
Wenn Du in Köln berufstätig warst, hast Du Dich dort eventuell auch vorwiegend aufgehalten (was natürlich belegt werde nmuss, könnte sonst ja jeder behaupten). Damit wärst Du aus dem Schneider, denn Deine Nebenwohnung war falsch registriert und eigentlich Deine Erst- und Hauptwohnung.

» Ich finde es allerdings ein Unding, dass mir als Bürger zugemutet wird, dass ich mich jetzt nach über zwei Jahren mit der Frage auseinandersetzen soll, ob diese Wohnung eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung ist oder nicht.
Die Satzung ist ein Unding. Aber die Zeit ist relativ. Rechne 2x Karneval incl. Vorbereitung ab, dann bleiben für die Bearbeitung eines Bagatellsteuer nur ein paar Tage übrig.

» Ich soll außerdem eine Kopie des Mietvertrages beibringen (habe ich glaube ich gar nicht mehr) usw. Bei so viel Amtsschimmel will ich es der Behörde nicht unnötig leicht machen.
Das mit dem Mietvertrag ist so eine Sache. Wenn Du eine „Negativerklärung“ abgibst, brauchst Du keinen Mietvertrag, dafür aber u.U. den Arbeitsvertrag (wegen des vorwiegenden Aufenthalts). Ansonsten lässt sich der Mietvertrag ggf. durch eine Bestätigung des Vermieters ersetzen. Ggf. kann die Stadt Köln diese Bestätigung für Dich einholen.

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Lyra @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5695 Tagen) @ Michel aus Schilda

Bei so viel Amtsschimmel will ich es der Behörde nicht unnötig leicht machen.

Ob Du es den Chorweiler Steuerspezies "nicht leicht machen" willst, ist denen total egal, darauf kannst Du wetten.
Kann passieren, dass sie es Dir nicht einfach machen! Da sitzen keine Menschen, "mit denen man reden kann", wirklich nicht... also aufpassen und kein Eigentor schießen!

Lyra

Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5695 Tagen) @ Lyra

» Da sitzen keine Menschen, "mit denen man reden kann", wirklich nicht...
Ach, reden kann man mit denen schon. Sie wissen nur nicht, was sie tun.
Oder tun sie nicht, was sie wissen>

» also aufpassen und kein Eigentor schießen!
Beherzigenswert.

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LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ Alfred

» 2. Interessant finde ich die Auffassung der Verwaltung, dass die Klageflut vor allem durch die unterlassene Mitwirkung „des Bürgers“ zu erklären ist. Ob man das wirklich so sehen kann, sei dahingestellt. Auf jeden Fall sieht die Satzung auch noch andere Möglichkeiten der Ermittlung vor. Aber das wäre für die Verwaltung natürlich mit Aufwand verbunden.

Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung diese Satzungsvorschriften nicht gerne auf dem Prüfstand wissen möchte. Das Meldewesen ist Angelegenheit des Oberbürgermeisters als örtliche Ordnungsbehörde. Die Stadt Köln kann sich als kommunale Gebietskörperschaft nicht einfach nach ihren eigenen Regeln als Meldepolizei aufspielen.