Hi,
wir haben ZWS von 2002 bis 2005 zusammen in Köln gehabt, Ende 2005 habe ich mich abgemeldet, Stadt Köln behauptet, durch Außendienst festgestellt haben, dass ich mich regelmäßig in der Wohnung aufgehalten habe, deshalb müssen wir beide ZWS zahlen, wir sind verheiratet, ohne Kinder arbeiten in Köln.
Müssen wir beide ZWS von 2005 bis 2006 zahlen>
Eva
ZWS
Yvonne Winkler , Freitag, 13.10.2006 (vor 6817 Tagen) @ Eva
Haben Sie nun zwei Wohnungen oder nicht> Jeder eine>
Ich würde es glatt drauf ankommen lassen. Wie will der Außendienst registrieren, wie oft Sie bei Ihrem Mann sind oder haben Sie ein KLingelschild an der Tür, dann läge es wirklich auf der Hand.
Mal ein bischen Butter an die Fische, so ist das zu wenig Sachverhalt
jedenfalls für mich,
Gruß
Yvonne Winkler
ZWS
Eva , Köln, Samstag, 14.10.2006 (vor 6817 Tagen) @ Eva
» Hi,
» wir haben ZWS von 2002 bis 2005 zusammen in Köln gehabt, Ende 2005 habe
» ich mich abgemeldet, Stadt Köln behauptet, es ist durch Außendienst festgestellt
» worden, dass ich mich regelmäßig in der Wohnung aufgehalten habe, deshalb
» müssen wir beide ZWS zahlen, wir sind verheiratet, ohne Kinder arbeiten in
» Köln.
»
» Müssen wir beide ZWS von 2005 bis 2006 zahlen>
»
» Eva
ZWS
Yvonne Winkler , Samstag, 14.10.2006 (vor 6817 Tagen) @ Eva
sorry, aber es wird nicht verständlicher, wenn Sie den Text nochmal genauso dahinschreiben. Lesen kann ich. Meine Fragen sind damit nicht beantwortet
Y.W.
ZWS
Eva , Köln, Samstag, 14.10.2006 (vor 6816 Tagen) @ Yvonne Winkler
» sorry, aber es wird nicht verständlicher, wenn Sie den Text nochmal genauso
» dahinschreiben. Lesen kann ich. Meine Fragen sind damit nicht beantwortet
» Y.W.
Hi,
sorry, das war aus Versehen, ich hab den Text nicht wieder hingeschrieben, das war plötzlich weg, ich hab das auch nicht kapiert.
Also, wir haben die Wohnung immer noch, aber ich bin da seit einem Jahr nicht mehr gemeldet, natürlich bin ich auch manchmal in der Wohnung, was auch ganz normal ist. Wir haben einen Brief bekommen, dass man durch Außendienst festgestellt hat, dass ich mich dort aufhalte, und deshalb müssen wir beide zusammen 10% der Kaltmiete zahlen müssen, obwohl ich kein ZWS mehr habe.
Was ich überhaubt nicht verstehe, das ist die ZWS von meinem Mann, wegen beruflichen Gründen, die ist auch winzig, die brauchen wir nur für den Fall, wenn wir abemds lange unterwegs sind. Ich habe mich abgemeldet, weil ich keine Lust hatte extra zu zahlen. Wenn ich da ein mal die Woche vorbei gehe will ich doch deswegen Gebühren zahlen.
Mein Mann muss ja angemeldet, sonst ist ja illegal.
Und wir dachten, wenn Ehepaare in einer anderen Stadt ZWS haben wegen beruflichen Gründen, müssen sie nicht unbedingt ZWS-Steuer zahlen. Jetzt will man uns Angst machen, damit wir schnell den Betrag zahlen, wir haben auch Widerspruch gelegt, es wurde schon abgelehnt.
schöne Grüße
Eva
ZWS
Yvonne Winkler , Samstag, 14.10.2006 (vor 6816 Tagen) @ Eva
Hi,
wenn Widerspruch schon abgelehnt ist, müssen Sie sowieso klagen, wenn Sie sich der Verwaltungsbehörde nicht fügen wollen. Das ist ein Rechenexempel. Wenn der Streitwert so niedrig ist, wird die Klage nicht teuer. Trotzdem müssen Sie überlegen, ob Sie es durchziehen wollen. Der Bescheid ist ein Grundlagenbescheid, auf Grund dessen Sie jedes Jahr zur Steuer veranlagt werden.
Wir können hier leider keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen, sondern nur Grundsätzliches zur ZWSteuer sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der bereit ist, sich um das Problem zu kümmern.
Gruß
Yvonne Winkler
ZWS
Christian , Samstag, 14.10.2006 (vor 6816 Tagen) @ Eva
Hallo
das Ganze ist aus mehreren Gründen immer noch etwas unübersichtlich.
So weit für mich erkennbar:
- besteht eine gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Kölns,
- seid ihr beide in Köln berufstätig,
- ist nur der Ehemann mit Nebenwohnung in Köln gemeldet
- Nebenwohnung nur für den Fall, wenn am Abend lange unterwegs.
Bleiben 2 Fragen:
1. Seid ihr „abends lange unterwegs“ aus beruflichen Gründen>
2. Warum wäre es bei Deinem Mann illegal, wenn er nicht mit Nebenwohnung gemeldet ist und bei Dir ist es nicht illegal>
Ansonsten sehe ich den Fall eine Spur anders als Yvonne. Um das genauer zu sagen, brauche ich aber die Antwort auf die beiden Fragen.
Gruß
ZWS
Eva, Köln, Sonntag, 15.10.2006 (vor 6816 Tagen) @ Christian
Hallo
- Wir sind ein oder zwei mal die Woche abends lange unterwegs aus beruflichen Gründen, dass wir dann nicht mehr nach Hause fahren können oder wollen. Wir haben ein Haus mit Garten in einer anderen Stadt. Die Wohnung in Köln ist winzig, es stand im Schreiben von der Stadt, dass die Wohnung in Köln eigentlich als Erstwohnsitzt angemeldet werden soll, weil wir uns da mehr aufhalten als in dem Haus(es wurde durch Außendienst festgestelt), das ist nur eine Behauptung für mich.
- Bei meinem Mann ist es legal, er ist ja angemeldet, bei mir ist es illegal, weil ich auch ab und zu da schlafe, oder vorbei fahre.
Darf ich eine Wohnung nicht betreten, wenn ich da nicht angemeldet bin>
Gruß
Eva
ZWS
Christian , Sonntag, 15.10.2006 (vor 6815 Tagen) @ Eva
Hallo Eva,
wenn ich alles richtig verstanden habe, arbeitet ihr beide in Köln und fahrt üblicherweise am Morgen nach Köln und am Abend nach Hause. Lediglich ein- oder zwei Mal in der Woche bleibt ihr (oder einer von euch beiden) aus beruflichen Gründen in Köln, weil es zu spät ist, um noch nach Hause zu fahren. Damit haltet ihr euch vorwiegend in der Hauptwohnung/am Ort der Hauptwohnung auf. Wenn das so stimmt, ist melderechtlich bis auf eine Ausnahme (siehe unten) somit alles in Ordnung. Wie der Außendienst der Stadt Köln etwas anderes festgestellt haben will, ist für mich erst Mal nicht nachvollziehbar. Klar ist allerdings, dass die Stadt Köln nicht an der Zweitwohnungsteuer, sondern an der Meldung mit Hauptwohnung interessiert ist (Vermutung: Kölner mit Nebenwohnung in Köln zahlen keine Zweitwohnungsteuer).
Anders als Yvonne sehe ich bei dieser Konstellation keine Möglichkeit, der Zweitwohnungsteuer zu entgehen. Das Urteil des BVerfG von 2005 greift bei Euch aus mehreren Gründen nicht (Details erspare ich mir, um die Stadt Köln nicht auf noch dümmere Gedanken zu bringen - wenn sie nicht schon selbst draufgekommen ist). Auf eine Klage würde ich es jedenfalls nicht ankommen lassen.
Da dem so ist, kannst Du genau so gut in Köln ebenfalls mit Nebenwohnung gemeldet sein. Teurer wird es dadurch nicht. Ob dein Mann allein 10% der Kaltmiete zahlt oder ihr beide zusammen, ist vom Betrag her immer das Gleiche. Und jeden von Euch in voller Höhe der Kaltmiete zu besteuern, ist rechtlich nicht möglich. Damit wird die Kölner Verwaltung vor Gericht nicht durchkommen, was allerdings nicht unbedingt ausschließt, dass sie es nicht trotzdem versuchen wird.
Noch Fragen>
Gruß
ZWS
Eva, Köln, Sonntag, 15.10.2006 (vor 6815 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
Danke für die Antwort, wir werden uns auf jeden Fall dagegen wehren, mal sehen,was da raus kommt, da ist die Stadt Köln so wahnsinnig langsam ist, es dauert bestimmt wieder mindestens ein Jahr, bis wir überhaupt eine Antwort bekommen. Auf diese Antwort hatten wir nämlich auch ein Jahr gewartet.
Gruß
Eva