Hallo alle zusammen,
auch ich habe heute zum ersten Mal von der ZWS erfahren. Ich bin im Moment ziemlich verwirrt und weiß gerade nicht recht was mich jetzt erwartet.
Ich bin Studentin in Berlin (Erstwohnsitz) und habe bei meiner Mutter in Hildesheim noch meinen Zweitwohnsitz( seit 2007) gemeldet.
Meine Fragen:
Wenn eine Stadt auf einmal solch eine Steuer neu einführt, muss sie dann nicht die Bürger darüber informieren> Bin ich verpflichtet, mich immer und jederzeit darüber zu informieren welche neuen Steuern es gibt und wann ich diese wo zu zahlen habe>
Ich weiß, es gibt den Spruch „Dummheit schützt vor Strafe nicht“, aber es kann doch nicht sein, dass nach 3,5Jahren jemand einen Brief schickt und ich das als Student jetzt nachzahlen soll. Muss man nicht wenn man sich ummeldet darüber in irgendeiner Art und Weise belehrt werden>
Außerdem frage ich mich, ob die 10% für mich wirklich von der gesamten Miete berechnet werden oder nur von einem Teil> Es ist ja nicht meine Wohnung sondern die meiner Mutter und wenn ich dort bin (3-4x im Jahr), dann hab ich nicht mal mehr ein eigenes Zimmer, sondern schlafe auf dem Sofa. Da kann doch nicht die gesamte Miete als Berechnungswert zu Grunde gelegt werden oder>
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank bereits im Voraus.
ZWS für unwissende Studenten
Alfred , Freitag, 13.08.2010 (vor 5385 Tagen) @ Caro Z.
Auch nach der obskuren Hildesheimer Satzung bist Du nicht steuerpflichtig. Da hast die Wohnung nicht inne. Sollte die Stadt was anderes behaupten, kannst du Dich getrost dagegen wehren.
Hast Du schon einen Steuerbescheid oder erst die Aufforderung zur Steuererklärung> Was Du schreibst, klingt nach letzerem.
» Meine Fragen:
» Wenn eine Stadt auf einmal solch eine Steuer neu einführt, muss sie dann nicht die Bürger darüber informieren>
» ... Muss man nicht wenn man sich ummeldet darüber in irgendeiner Art und Weise belehrt werden>
Müssen nicht, es genügt die Bekanntmachung. Auch wenn das nicht gerade bürgerfreundlich ist.
ZWS für unwissende Studenten
Caro Z. , Freitag, 13.08.2010 (vor 5385 Tagen) @ Alfred
Erstmal vielen, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mir fällt gerade wirklich ein Stein vom Herzen.
Leider hat die Stadt den Brief zu meiner Mutter geschickt, aber so wie sie mir das erzählt, handelt es sich wohl erst um die Aufforderung zur Steuererklärung.
Also muss ich das jetzt nur alles ausfüllen und dann erledigt sich die Sache von alleine, weil sie dann feststellen, dass ich nicht steuerpflichtig bin>
ZWS für unwissende Studenten
Alfred , Freitag, 13.08.2010 (vor 5385 Tagen) @ Caro Z.
» Mir fällt gerade wirklich ein Stein vom Herzen.
Den Stein solltest Du nicht zu tief fallen lassen. Noch ist es nicht zu Ende.
» Leider hat die Stadt den Brief zu meiner Mutter geschickt, ...
Die Stadt muss die Aufforderung zur Steuererklärung an Deine Hauptwohnung schicken. Aber das ändert nicht viel, allenfalls kannst Du die Verwaltung damit ärgern..
» Also muss ich das jetzt nur alles ausfüllen und dann erledigt sich die Sache von alleine, ...
Ich kenne den Vordruck der Stadt Hildesheim nicht und weiß daher nicht, welche Fragen wie beantwortet werden müssen. Deswgen ganz allgemein:
1. Schreibe auf jeden Fall in die Erklärung: „Ich habe in Hildesheim keine Nebenwohnung inne."
2. Bewahre eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung auf.
3. Ob die Stadt sich damit zufrieden gibt, kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht, frage hier wieder an.
4. Stelle Dich auf jeden Fall auf Rückfragen ein.
ZWS für unwissende Studenten
Lyra , Samstag, 14.08.2010 (vor 5384 Tagen) @ Caro Z.
Hallo Caro
Ein Stein sollte Dir wirklich noch nicht vom Herzen fallen...!
In der Regel geben sich die Steuerbehörden nicht damit zufrieden, dass man ihnen erklärt, "eigentlich ja gar keine zweite Wohnung innegehabt zu haben". (Das könnte ja jeder behaupten.)
Selbstverständlich musst Du Dich zwar darauf berufen, keine Zweitwohnung innegehabt zu haben, aber es wird Dir letztlich nicht viel nützen. Denn: steuerpflichtig ist derjenige, der laut Melderegister mit einer Zweitwohnung gemeldet ist, egal ob dem tatsächlich so war oder nicht.
Du solltest dafür sorgen, dass die "Zweitwohnung" aus dem Melderegister verschwindet, und zwar per RÜCKWIRKENDER UMMELDUNG, mit der Du Deinen Meldestatus für die Vergangenheit korrigieren lassen kannst (natürlich nur, wenn Du wirklich keinen zweiten Wohnsitz hattest.)
Da das Stadium ja noch relativ früh zu sein scheint, könntest Du auf diese Weise noch die Kurve kriegen.
Mein Fall war ähnlich gelagert; bloß kam die "rettende" rückwirkende Ummeldung zu spät. Solange Du noch keinen rechtskräftigen Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung hast, hast Du noch eine Chance.
Viel Glück
Lyra
ZWS für unwissende Studenten
Alfred , Samstag, 14.08.2010 (vor 5384 Tagen) @ Lyra
Vom Begriff her: Niemand ist laut Melderegister mit Zweitwohnung gemeldet.
Wenn man dem BVerwG Glauben schenken darf, ist Nebenwohnung auch nicht mit Zweitwohnung gleichzusetzen. Und den Kölner Unfug mit der rückwirkenden Abmeldung muss man spätestens seit 2009 auch nicht mitmachen. Wer mit Nebenwohnung registriert ist, ist nicht noch lange nicht Inhaber dieser Wohnung. Die Zeiten sind wohl endgültig vorbei, wo Behörden und Gerichte willkürlich Nutzen und Innehaben gleichsetzten (selbst wenn sie es immer wieder versuchen).
Wenn überhaupt besteht das Problem eventuell darin, einer unfähigen Behörde etwas beweisen zu müssen, was es nicht gibt.
ZWS für unwissende Studenten
Lyra , Samstag, 14.08.2010 (vor 5384 Tagen) @ Alfred
Ja, Alfred,
Du weißt das, ich weiß das, wahrscheinlich wissen das auch die Steuerbehörden, aber es wird Caro nichts nützen -sie wird trotzdem zahlen müssen.
Weil sie allein wegen ihres formalen Meldestatus zum Kreis der Steuerpflichtigen zählt.
Sie wird einen Steuerbescheid bekommen, sie wird Widerspruch einlegen oder Klage erheben; aber wie hoch ist die Chance, dass ein milder gütiger Richter, der noch dazu einen besonders guten Tag haben müsste, entscheidet, sie "davonkommen" zu lassen, obwohl sie ganz offiziell einen Zweitwohnsitz hatte, der schwarz-auf-weiß dokumentiert ist>!
Für Betroffene wie Caro oder auch für mich geht o. ging es allein darum, diese Steuer nicht zahlen zu müssen, Begrifflichkeiten und Interpretationsspielräume hin oder her!
Dass die rückwirkende Ummeldung an sich ein seltsames Instrument ist, weiß ich doch auch, aber es das einzige, was tatsächlich dazu führt, aus der Nummer nochmal heil herauszukommen.
Alles andere ist Roulette.
Lyra
PS: "Die Zeiten sind nicht vorbei", meine Zahlungsaufforderung ist gerade ein paar Wochen alt
ZWS für unwissende Studenten
Alfred , Samstag, 14.08.2010 (vor 5384 Tagen) @ Lyra
Die Rechtsauffassung hat sich seit 2009/2010 nicht unwesentlich geändert. Die Zeiten sind vorbei, in denen ein Verwaltungsgericht willkürlich den Nutzer einer Nebenwohnung als deren Inhaber ansah.
Caro ist mit Nebenwohnung im Hildesheimer Melderegister eingetragen. Das bedeutet nichts anders: Dies ist (ledig, volljährig vorausgesetzt) die nicht vorwiegend genutzte Wohnung.
Nach der Hildesheimer Satzung soll jede registrierte Nebenwohnung eine Zweitwohnung sein – das verstößt zwar gegen Bundesrecht, aber sei`s drum.
Nun muss eine Nebenwohnung noch innegehabt werden. Nach der Hildesheimer Satzung ist Inhaber einer Zweitwohnung derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken. Das ist zwar in sich schlüssig, verstößt aber gegen jegliche Rechtsprechung. Denn das Innehaben lässt sich eben nicht aus den melderechtlichen Verhältnissen ableiten. Das hat seit Mai 2009 jedes Verwaltungsgericht zu akzeptieren. Bei allem Wohlwollen und "geltungserhaötender Reduktion" ist eine andere Rechtsauffassung nicht zulässig.
Möglich, dass das für Caro nicht ohne Klage abgeht. Da kann ich nicht einschätzen, wie fähig oder unfähig die Stadtverwaltung ist. Aber so lange die ZWSt auf dem Innehaben einer Zweitwohnung beruht, führt am „Innehaben“ im Sinne einer rechtlichen Verfügungsbefugnis kein Weg mehr vorbei.
Eine Abmeldung der Nebenwohnung kann zwar dumme Fragen erübrigen, ist aber in diesem Fall nicht nötig.
Bitte den Sachverhalt von Caro nicht verwechseln mit dem „Mieter einer Nebenwohnung“ – das trifft hier nicht zu.
» PS: "Die Zeiten sind nicht vorbei", meine Zahlungsaufforderung ist gerade ein paar Wochen alt
Wie Du geschrieben hast:
"Ich habe keine Klage erhoben, denn dazu fehlten mir das nötige Kleingeld und die nötige Kraft. So wurde der Bescheid rechtskräftig."
Damit hast Du ein völlig anderes rechtliches Problem
als die Klage gegen einen ZWSt-Bescheid (wobei in NdS in diesen Fällen noch Widerspruch möglich ist).
ZWS für unwissende Studenten
Lyra , Sonntag, 15.08.2010 (vor 5383 Tagen) @ Alfred
Genau!
Ich gehe sogar davon aus, dass NIEMAND Kraft und Geld zuviel hat, um eine Klage anzustrengen. Also auch Caro nicht, deren Fall exakt dem meinen gleicht - zumindest im derzeitigen Anfangs-Stadium.
Wenn sie "den Dingen ihren Lauf lässt" und davon ausgeht, dass die Behörde hoffentlich zwischen formalem Meldestatus und tatsächlichen Gegebenheiten unterscheiden wird, wird sie am Ende mit ihrem Fall vor Gericht landen -vielleicht geht es dort gut für sie aus, vielleicht aber auch nicht.
Deshalb sollte sie doch den Kopf schon vorher aus der Schlinge ziehen, wenn sie kann. Es ist nichts Verwerfliches an einer rückwirkenden Um- bzw. Abmeldung! Es ist ein klassisches Hintertürchen- warum sollte man es nicht benutzen>!
Lyra
ZWS für unwissende Studenten
Alfred , Sonntag, 15.08.2010 (vor 5383 Tagen) @ Lyra
» Ich gehe sogar davon aus, dass NIEMAND Kraft und Geld zuviel hat, um eine Klage anzustrengen.
NIEMAND ist wohl etwas zu hoch gegriffen – bei allein 1.200 Klagen gegen die ZWSt in Köln. Aber die Stadt profitiert davon, dass viele nicht klagen.
» Also auch Caro nicht, deren Fall exakt dem meinen gleicht - zumindest im derzeitigen Anfangs-Stadium.
1. Die beiden Fälle gleichen sich in keiner Weise.
Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung.
2. Du hattest, wenn ich mich recht erinnere, Deine Hauptwohnung, die Du nicht innehattest, in A-Stadt bei Deinen Eltern und warst als Mieter Inhaber einer Nebenwohnung in Köln.
3. Caro ist als Mieter Inhaber einer Hauptwohnung in Berlin und hat eine Nebenwohnung bei der Mutter in Hildesheim, und ist als Nutzer nicht Inhaber der Wohnung.
4.Der Unterschied sollte offensichtlich sein.
» Wenn sie "den Dingen ihren Lauf lässt" und davon ausgeht, dass die Behörde
» hoffentlich zwischen formalem Meldestatus und tatsächlichen Gegebenheiten
» unterscheiden wird, wird sie am Ende mit ihrem Fall vor Gericht landen
» -vielleicht geht es dort gut für sie aus, vielleicht aber auch nicht.
» Es ist nichts Verwerfliches an einer rückwirkenden Um- bzw. Abmeldung!
Die jeweilige Kommune muss nur mitmachen