Student in HH verheiratet, Hauptwohnung in Essen

Alfred @, Dienstag, 17.08.2010 (vor 5432 Tagen) @ denim7

» Ich dachte immer, dass man weder
» Vertrag, noch eine Bescheinigung benötigt für die Anmeldung.Die meinte ... dafür benötigt sie eine Einzugsbescheinigung.
» Ist das wirklich korrekt>
Es ist korrekt.
§ 11 Abs. 3 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) besagt: „Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich zu erscheinen.“


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