München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Interim @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5245 Tagen)

Hallo Zusammen,

erstmal ein Dankeschön an diese Seite, hierduch wurde mir die letzten Wochen einiges verständlicher.

Leider blieben bei meiner Recherche der Gesetze, Urteile, Satzungen, Forumsbeiträge etc. noch einige Fragen für meine Situation offen.
Deshalb hoffe ich, dass mir vielleicht durch dieses Forum geholfen werden kann.

Zu meinen Fakten:
- ich wohne und arbeite derzeit in München (hatte eine eigene Wohnung, die ich aufgegeben habe, da ich die Zeit bei meiner derzeitigen Freundin in deren elterlichen Haus verbringe und schlafe. Möbel etc. sind bei Ihr und meinen Eltern untergestellt)
- wenn man so will, habe ich momentan keine eigene Wohnung inne, da ich ja auch kein Mieter bin
- ich habe vor mir eine Wohnung in Garmisch zu kaufen, werde jedoch weiter in München arbeiten
- Vermutl. werde ich dann weiterhin unter der Woche meine Freundin 'besuchen' und bei Ihr übernachten; also am Wochenende hauptsächslich in meiner Eigentumswohnung in GAP verbringen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann eigentlich eine Nebenwohnung habe>
Meldegesetz Bayern Artikel 14:
Wohnung im Sinn dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird
Bei mehreren Wohnungen Art 15:
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners

Also nach meinen Begriffen habe ich dann zukünftig eine 'alleinige Wohnung' und zwar in GAP (habe ja dann keine Wohnung in München gemietet und müsste jeden Tag zur Arbeit pendeln)

Bin natürlich am überlegen mir eine 'Nebenwohnung' in München zu mieten (evtl. bei Ihren Eltern Untermieter zu werden). Denke das käme bzgl. ZWSt in München und Doppelter Haushaltsführung steuerlich wesentlich besser. Allerdings sehe ich die Gefahr, dass dadurch München zu meiner Hauptwohnung und GAP zu meiner Nebenwohnung wird.

Bin ich daher wirklich gezwungen jeden Tag zu Pendeln>

Falls mir jemand bei meiner Konstellation behilflich sein kann, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
und einen schönen Tag.

München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5245 Tagen) @ Interim

Deine Frage verknüpft drei unterschiedliche Rechtsgebiete
mit jeweils unterschiedlichen Begriffen und Sachverhalten:
- Melderecht (alleinige Wohnung, Hauptwohnung und Nebenwohnung, Nutzen, Beziehen),
- Zweitwohnungsteuer“recht“ (Erst- und Zweitwohnung, Innehaben),
- Einkommensteuerrecht (doppelte Haushaltsführung, Pendlerpauschale).

1. Ob Du eine Wohnung innehast oder nicht, ist im Melderecht ohne jede Bedeutung – Du musst sie nur zum Wohnen oder schlafen nutzen. Dabei ist der „besuchsweise Aufenthalt“ in einer Wohnung erst Mal nicht Meldepflichtig. Meldepflichtig wird das erst in dem Moment, in dem Du die Wohnung beziehst. Hast Du mehrere Wohnungen bezogen, ist eine davon die Hauptwohnung, alle übrigen sind Nebenwohnungen. Hauptwohnung ist in Deinem Fall die – rein quantitativ zeitlich betrachtet – vorwiegend genutzte Wohnung. Wenn Du Dich also nur am Wochenende in Garmisch aufhältst, wäre dort Deine Nebenwohnung.
2. Im Zweitwohnungsteuerrecht kommt es darauf an, eine nicht vorwiegend genutzte Wohnung innezuhaben - die darf besteuert werden. Garmisch und München sind beides gemeine Kommunen, die ZWSt erheben. Allerdings sind die Satzungen unterschiedlich und beide verfassungswidrig (Leider ist der Bay VGH anderer Ansicht). Da allerdings selbst die bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit bei einer Zweitwohnung das Innehaben fordert, wärst Du in beiden Kommunen nur dann steuerpflichtig, wenn Du die Zweitwohnung (in Deinem Fall = Nebenwohnung) auch innehast.
3. Im Einkommensteuerrecht kommt es auf das Innehaben einer Wohnung überhaupt nicht an, da ist es – wie der Namen schon sagt -, entscheidend, dass Du am Arbeitsort einen weiteren Haushalt unterhältst. Genauer nachlesen z.B. bei:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0076.htm

Noch Fragen>

München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Interim @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5245 Tagen) @ Alfred

Hallo und danke für die schnelle und detaillierte Erklärung.

Nur als Zusammenfassung, ob ich das richtig für meinen Fall verstanden habe, falls ich mich gegen das tägliche Pendeln entscheide.

Melderecht:
Hauptwohnung München – Nebenwohnung GAP
- Ab wann gilt eine Wohnung als ‚bezogen‘> (Konnte nur zu Dresden etwas finden
http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/Handzettel_Info_Zweitwohnungssteuer.pdf
Wann ist eine Wohnung „bezogen”>
Eine Wohnung gilt als „bezogen“ im Sinne des Sächsischen Melderechts, wenn der Bewohner die Verfügungsgewalt (Schlüsselgewalt) über die Wohnräume besitzt und diese zumindest gelegentlich zum Wohnen und Schlafen nutzt.

Gilt das auch für München>
-> Sprich: Kein Schlüssel, kein Bezug!>

Zweitwohnungsteuerrecht:
- GAP ist dann Eigentum – folglich habe ich die Nebenwohnung inne – sprich ZWSt wird fällig

Einkommensteuerrecht:
Doppelte Haushaltsführung fällt auch weg, da München die Hauptwohnung ist und ich nicht verheiratet (somit keinen Familienwohnsitz/Haushalt in GAP habe)

Fazit:
Wenn ich nicht heirate, mit meiner ‚dann‘ Frau nach GAP ziehe, mir selbst eine Wohnung in München miete, kann ich beim Kauf der Wohnung in GAP eigentlich nichts geltend machen, sondern darf nur zahlen.

Klasse. Damit wird einem der Traum vom Eigenheim auch vermießt.

München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5245 Tagen) @ Interim

Wann ist eine Wohnung „bezogen”>
Eine der besten Fragen im Melderecht. Fast nicht zu beantworten.
Wenn die Dresdener Kämmerei etwas zum Melderecht schreibt, kann man davon ausgehen, dass es nicht der Wahrheit entspricht. Richtig ist die Definition wohl dann, wenn jemand Inhaber einer Wohnung ist. Aber: Auch wer keine Verfügungsgewalt über eine Wohnung besitzt, kann sie beziehen. Das „Beziehen“ einer Wohnung ist in diesem Fall allerdings schwerer nachzuweisen und vom „besuchsweisen Aufenthalt“ nur schwer zu unterscheiden.
So gesehen, musst Du in München nicht unbedingt eine Neben- oder Hauptwohnung anmelden. Alle drei Varianten
- keine melderechtliche Registrierung
- Registrierung mit Hauptwohnung,
- Registrierung mit Nebenwohnung
können melderechtskonform sein. Das hängt ausschließlich von Deiner „Wohnsituation“ in München ab.
Dann könnte Garmisch melderechtlich ggf. Deine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung sein (= keine Zweitwohnungsteuer in Garmisch). In München wäre, so wie Du es schilderst, auch bei einer Nebenwohnung keine Zweitwohnungsteuer fällig, da Du die Wohnung nicht innehast (keine rechtliche Verfügungsgewalt). Können Freundin/Eltern ja wohl bestätigen. Bei Untermiete sähe es allerdings anders aus.

Einkommensteuerrecht:
Für die doppelte Haushaltsführung musst Du keine Wohnung innehaben, Du musst einen Haushalt führen bzw. an der Haushaltsführung beteiligt sein. Der "Haupthaushalt" ist dort, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast. Der Haken könnte dabei sein, dass Du Deine Wohnung/Deinen Lebensmittelpunkt vom Arbeitsort aus persönlichen Gründen wegverlegst. Das könnte/müsste die Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung zur Folge haben. Die Pendlerpauschale sollte allerdings drin sein. Da mal ggf. mit einem Steuerberater reden.

Zum Fazit:
Stimmt das „nicht“ bei „Wenn ich nicht heirate …“>

München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Interim @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5245 Tagen) @ Alfred

Verstanden….und ein erneutes Danke für die schnelle Antwort.

Da die Wohnung noch nicht gekauft ist, kann ich ja noch nachdenken, wie meine zukünftige Wohnsituation sein wird.

bzgl. ESt hatte ich ein Urteil vom Bundesfinanzministerium gefunden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96554/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schrei...
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung benötigt, kann Miete, Nebenkosten und
andere notwendige Ausgaben als Aufwand für doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.
Dabei müssen die Finanzämter nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
nunmehr auch eine "privat veranlasste" doppelte Haushaltsführung anerkennen, beispielsweise
wenn Berufstätige "aufs Land" ziehen und am Arbeitsort lediglich eine Zweitwohnung behalten. Die
genauen Regelungen erläutert das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die
Finanzbehörden (AZ: IV C 5 - S 2352/0 vom 10. Dezember 2009).
Quelle: www.freies-wort.de/nachrichten/serien/art4104,1086243


Zum Fazit:
Ja das „nicht“ stimmt. War in Punkto Lebensmittelpunktverlagerung ausgelegt. Also Familienwohnsitz.
Nicht relevant, denn nur allein der Steuer wegen zu heiraten fällt für mich eh aus.

Vielen Dank und ich werde auf jeden Fall vorher noch einen Steuerfachmann konsultieren.
Weiterhin viel Erfolg.

Schöne Grüße