Dingende Hilfe erbeten

Ratlos @, Sonntag, 29.08.2010 (vor 5352 Tagen)

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe weil ich in meiner Ratlosikeit schon zu viel Zeit verstreichen lassen und erst jetzt dieses Forum entdeckt habe.

Meine ZWG in der WG meiner Großeltern habe ich vor vielen Jahren (8-10>!) mal angemeldet. Es handelte sich hierbei um eine Sicherheit aus diversen Gründen. Ich wohne ca. 800 km entfernt von der ZWG und benötige die Sicherheit seit ca. 2 Jahren gar nicht mehr. Habe leider total vergessen, dass diese Anmeldung existiert und nun eine "Anmeldung zur Zweitwohnungssteuer" erhalten. Telefonisch habe ich das einer Dame am Tel. bereits mitgeteilt, die sich auch einen entsprechenden Vermerk gemacht hat, nun aber meine Frage. Ich muss mich ja abmelden dort. Das mach ich auch und versuche es zumindest auf den 1.1.2010 rückwirkend (ohne Eidesstattliche Erklärung..hoffe das geht>). Kann ein fieser Steuerbescheid kommen, wenn man in dem Formular ankreuzt, dass die "WG keine Zweitwohnung ist", weil es sich um "ein Ferienzimmer, das weniger als einen Monat im Jahr als Feriengast genutzt wird" ankreuzt> Wonach wird das überhaupt berechnet, wenn man belegen kann, dass man nie da gewohnt hat (und ich denke, dass ist bei meiner Entfernung nicht schwer) und nie Geld entrichtet hat> Wird überhaupt etwas berechnet in diesem Fall.

Vielen Dank, ich hoffe sehr auf eine Antwort..mir ist ganz anders, auch weil da gleich mit Strafen bis zu 10000 € gedroht wird.

Dingende Hilfe erbeten

Alfred @, Sonntag, 29.08.2010 (vor 5351 Tagen) @ Ratlos

Wie immer: Ohne die steuererhebende Kommune zu kennen, lässt sich nichts Genaues sagen. Nicht einmal, ob Deine Nebenwohnung überhaupt eine ZW ist.
Du bist also „in der WG Deiner Großeltern“ mit Nebenwohnung gemeldet. Die entscheidende Frage für eine mögliche Zweitwohnungsteuerpflicht ist weniger, wie oft und wie lange Du dort warst, sondern ob Du (Mit)Inhaber Deiner Nebenwohnung bist.

Dingende Hilfe erbeten

Ratlos @, Montag, 30.08.2010 (vor 5351 Tagen) @ Alfred

http://www.wittich.de/index.php>id=232&type=98&no_cache=1&tx_lw_pi2[heft...

Das ist der Ort, um den es geht.
Meinen Großeltern gehört die Wohnung nicht, sie wohnen zur Miete. Ich stehe nicht im Mietvertrag.

Ich werde jetzt meine NWG rückwirkend auf Anfang/Mitte 2008 abmelden, da ab dem Zeitpunkt keine Verpflichtungen mehr vorlagen und hoffe, damit richtig zu liegen.

Das, was ich aus dem Schreiben und dem o. s. Link entnehme ist, dass die Satzung am 25.05.2010 in Kraft getreten ist und ich hoffentlich somit aus dieser Geschichte raus bin.

Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur.

Und so oder so -> ganz herzlichen Dank für deine Mühe, wirklich sehr nett!!

Dingende Hilfe erbeten

Alfred @, Montag, 30.08.2010 (vor 5351 Tagen) @ Ratlos

Also, die Satzung ist ziemlich eindeutig. Auch verfassungswidrig.

Aber das braucht Dich nicht zu bekümmern. Denn: Da bist zwar mit Nebenwohnung in Waren registriert, aber Du hast die Nebenwohnung nicht inne (keine Verfügungsbefugnis) und somit ist diese Nebenwohnung keine Zweitwohnung. Im Vordruck zur Steuererklärung so auch eintragen. So gesehen, musst Du Deine Nebenwohnung überhaupt nicht abmelden. Dürfte aber trotzdem richtig sein, da Du Dich anscheinend ja nur noch besuchsweise bei Deinen Großeltern aufhältst,

Kleine Empfehlung am Rande:
Keine schlafenden Hunde wecken. Melde Deine Nebenwohnung nicht rückwirkend sondern mit Wirkung „ab sofort“ ab. Sonst kommt jemand noch auf die Idee, Dir wegen verspäteter Abmeldung ein Bußgeld aufs Auge zu drücken.