München
Hallo Michi,
» 1) Ich habe gehört, dass eine Wohnung nur Zweitwohnung sein kann, wenn ich
» steuerrechtlich auch eine Hauptwohnung besitze. Das trifft doch wohl auf
» ein ehemaliges Kinderzimmer nicht zu!> Ist das richtig> Zahle ja keine
» Miete da und habe habe auch keinen Anspruch drauf!
Das ist eine Auffassung, der ich meine Sympathie nicht verwehren kann. Sie ist allerdings bisher nur im Lüneburger Urteil vertreten worden. Andere Gerichte (VG Rostock) haben sich dieser Rechtsauffassung nicht angeschlossen. Das wäre Gelegenheit es erneut gerichtlich beurteilen zu lassen
Gruß
Yvonne Winkler
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Michi,
16.10.2006
- München - Yvonne Winkler, 17.10.2006