Zweitwohnungssteuer in Lüneburg für Azubis

Alfred @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5582 Tagen) @ Mausi

Melderechtlich hast Du – wenn volljährig und ledig – Deine Hauptwohnung da, wo Du Dich zeitlich gesehen vorwiegend aufhältst. Die andere, nicht vorwiegend genutzte Wohnung ist die Nebenwohnung. Das ist gesetzlich so geregelt, und auch das Einwohnermeldeamt Lüneburgs muss sich an Gesetze halten (sollte zumindest so sein). Die ZWSt ist kein Grund für eine falsche melderechtliche Erfassung.

Das sieht dann so aus:
1. Wenn Du in Lüneburg mit Nebenwohnung registriert bist, und dort Inhaberin (Mieterin usw.) einer Wohnung (Wohnung im Sinne der Lüneburger ZWSt-Satzung ist jede baulich abgeschlossene Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist, zu der eine Küche oder Kochgelegenheit sowie eine Toilette und ein Bad oder eine Dusche gehören) bist, wird ZWSt fällig.
2.Bist Du in Lüneburg mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung registriert, fällt keine ZWSt an. Bedenke dabei bitte, dass sich die Aufenthaltsdauer in der elterlichen Wohnung schnell ändern kann. U.U. ist es ratsam, davon auszugehen, dass Du Dich vorwiegend in L. aufhalten wirst.


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