Die Knödelsteuer kommt
» Wie heute bekannt wurde, ist in Köln nun die BETTENSTEUER genehmigt, ab 1. Oktober gültig
» (...und wahrscheinlich auch verfassungswidrig).
Aber bitte, das ist doch keine Bettensteuer sondern eine Kulturabgabe. Und wer kann schon was dagegen haben, wenn Auswärtige, für die Köln ja schließlich keinen Finanzausgleich bekommt, sich an der Finanzierung des reichhaltigen Kölner Kulturangebotes (CSD usw.) zu beteiligen haben. Außerdem wird für sie ja auch die hervorragende Infrastruktur der Stadt bereitgestellt (U-Bahn, Parkplätze, Kindergärten, Schulen, Universität, Friedhöfe, Stadtarchiv usw.). Kurz: In jeder Hinsicht eine perfekte Ergänzung zur ZWSt, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass Einheimische nicht zur Kasse gebeten werden.
Kultur ist doch etwas Feines. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßte deswegen die Kölner Pläne zur Einführung einer Kulturabgabe ausdrücklich. „Die Initiative der Stadt Köln, eine Kulturabgabe einzuführen, ist vernünftig und zu begrüßen. Gerade die Kölner Kulturangebote sind ein wichtiger Grund, in der Domstadt zu übernachten. Köln zeigt, dass es kreative Lösungen geben kann, um die kulturellen Strukturen in den Städte und Gemeinden auch in finanziell schweren Zeiten zu sichern. Wir hoffen, dass die Initiative erfolgreich ist.“
Auch sonst hat sie nur Vorteile: Zusätzliche Aufgaben in der Verwaltung (= mehr Arbeitsplätze), die Hotels legen die Kulturabgabe selbstverständlich auf die Übernachtungsgäste um, die wiederum können sie – wenn beruflich bedingt -, von der Steuer absetzen. Kaum jemand wird geschädigt, und die Stadt hofft auf 20 Mios Mehreinnahmen. Was soll daran schon verfassungswidrig sein>
» Was kommt wohl als nächstes>! Die Erhebung einer Zweitklosteuer für das Innehaben eines Zweit- oder Gästeklos innerhalb des Stadtgebietes...>!
Ganz bestimmt nicht, denn eine derartige Steuer würde nur Einheimische (= Wähler) treffen. Da wollen wir mal schön die Finger von lassen.
» :lookaround:
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