HW München --> ZW & TÜ zur HW?

roque @, Dienstag, 14.09.2010 (vor 5729 Tagen)

Hallo,

seit über 3 Jahren pendel ich zwischen München und Tübingen. Nun möchte dem Ganzen finanziell Einheit gewähren.
Dazu soll mein jetziger Hauptwohnsitz München (auch Arbeitsstätte) der Zweitwohnsitz werden und Tübingen mein Erstwohnsitz.
Nach folgendem Gerichtsbescheid …(reiche ich nach) soll dies möglich sein. Allerdings scheint dies nur für verheiratete Paare zu gelten oder für Lebensgemeinschaften.
Ist dies korrekt>
Zudem befürchte ich, dass man mir den Hauptwohnsitz nicht anerkennt, da ich mich (wegen der Arbeit) zeitlich mehr in München aufhalte und letztendlich auf der ZWS sitzen bleibe.
Hierzu habe ich aber mal gehört, dass der HW der ist, zu dem man sich gebunden fühlt. D.h. durch Familie, Freundin, Vereinszugehörigkeit … Könnt Ihr mir dies bestätigen>

Und noch eine Frage hätte ich. Wenn man mir die Ummeldungen gestatten würde– hat man mir damit nicht auch gleichzeitig meinem Vorhaben entsprochen> Nämlich die Wohnsitze zu tauschen>

HW München --> ZW & TÜ zur HW?

Rebell @, Dienstag, 14.09.2010 (vor 5729 Tagen) @ roque

» Dazu soll mein jetziger Hauptwohnsitz München (auch Arbeitsstätte) der
» Zweitwohnsitz werden und Tübingen mein Erstwohnsitz.
» Nach folgendem Gerichtsbescheid …(reiche ich nach) soll
» Allerdings scheint dies nur für verheiratete Paare zu gelten

» Ist dies korrekt> eindeutig mit ja zu beantworten auch i. Bayern

Doch sei Vorsicht geboten, denn ab 1.1.2011 erhebt auch Tübingen die Zwst. - angeblich allerdings mit niedrigen Erhebungssätzen-
Es wird allmählich immer lustiger denn das Abjagen von Erstwohnsitzbürgern von einer Kommune zur Anderen-
der ertragreiche Nebeneffekt ist nämlich der Kommunale Finanzausgleich- aus diesem und vielen anderen Gründen ist eine grundlegende Reform zwar längst fällig und auch allen Politikern zur Genüge bekannt- aber der Bürger muss für die Untätigkeit der Politik immer wieder herhalten.

Eine Erstwohnsitzanmeldung ist bei jener Kommune, wo Du Dich auch immer anmeldest mit einem Geldsegen verbunden.

Es gibt zwar ein Melderecht, das zu beachten sein sollte, aber wenn es ums Geld geht bzw. zum Vorteil einer Kommune, da braucht keiner eine Anzeige befürchten.

HW München --> ZW & TÜ zur HW?

Alfred @, Dienstag, 14.09.2010 (vor 5729 Tagen) @ roque

1. Beim Melderecht geht es nicht um Wohnsitze, sondern um Haupt-/Nebenwohnung und alleinige Wohnung. Für volljährige Alleinstehende ist bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung dort, wo er sich vorwiegend aufhält. Nur wenn sich das nicht feststellen lässt, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensinteressen liegt.
2. Bei der Zweitwohnungsteuer geht es um Erst- und Zweitwohnung. Bei volljährigen Alleinstehenden sind Haupt- und Erst- sowie Zweit- und Nebenwohnung im allgemeinen identisch.
3. Anderslautende Gerichtsurteile gibt es meines Wissens nach nicht.

HW München --> ZW & TÜ zur HW?

roque @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 5728 Tagen) @ Alfred

Hallo,

hier der schon angesprochene link:

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/doppelte-ha...

http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/doppelte-haushaltsfuhrung-auch-private-wegverl...


um die zweitwohnsitzsteuer gehts mir eigentlich weniger. ich möchte halt nur gern den zweitwohnsitz (also dann münchen) von der steuer absetzen.
und lt. den urteilen ist die verlegung des erstwohnsitzes aus priv. gründen möglich. nur gilt dies nur für verheiratete, denn hier ist u.a. auch von einem ledigen die rede.

HW München --> ZW & TÜ zur HW?

Alfred @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 5728 Tagen) @ roque

Deine Frage hat weder mit dem Melderecht noch mit der ZWSt was zu tun. Sie gehört ins Einkommensteuerrecht.
Melderechtlich bist Du als volljähriger Alleinstehender wohl richtig registriert – Hauptwohnung am Arbeitsort, Nebenwohnung am Ort des eigenen Hausstandes.
Wenn Du in Tübingen einen eigenen Hausstand unterhältst und außerhalb beschäftigt bist und am Beschäftigungsort wohnst, liegt doppelte Haushaltsführung vor. Was hindert Dich denn derzeit daran, dies geltend zu machen>
Richtig ist, dass Du bei dieser Konstellation in Tübingen Zweitwohnungsteuer berappen musst, die Du wahrscheinlich nicht so ohne Weiters absetzen kannst. Dagegen kannst Du ja klagen. Wäre mal was Neues.

HW München --> ZW & TÜ zur HW?

roque @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 5728 Tagen) @ Alfred

ich denke ich kann nur den zweitwohnsitz steuerlich geltend machen. das wäre dann münchen, wenn ich in den mietvertrag meiner freundin einsteige. d.h. noch habe ich keinen eigenen hausstand in TÜ.
für mich war nur die frage: kann ich aus der HW München eine ZW machen und zeitgleich in tübingen ein hw anmelden. denn ich denke nur dann wäre ein absetzen möglich.
denn ich kann ja nur eine doppelte haushaltsführung absetzen, wenn ich die zw am beschäftigungsort ist, oder sehe ich da etwas falsch>
wenn nein, dann steht immer noch die frage: würde man mir die zw in münchen anerkennen, wenn ich zeitlich mehr dort bin, nur weil ich mich in TÜ zuhause fühle (wegen familie ...).