berufliche Gründe? und Zweitwohnsitzsteuer

FG, Montag, 23.10.2006 (vor 6830 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Hallo Marco,
»
» mal ehrlich, ich glaube nicht, dass das geprüft wird.
» Sobald man einen ZWS hat und ist verheiratet, fällt man durch das Raster
» und gut is.
»
» Gruß
» Yvonne Winkler


Zumindest in München wird ein nachweis über die berufliche Bedingtheit verlangt. Das kann eine formlose Bescheinigung des arbeitgebers, eine Imatrikulationsbescheinigung oder bei selbständigen/Freiberuflern eine selbst unterschriebene Erklärung sein.


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