berufliche Gründe? und Zweitwohnsitzsteuer
» Hallo Marco,
»
» mal ehrlich, ich glaube nicht, dass das geprüft wird.
» Sobald man einen ZWS hat und ist verheiratet, fällt man durch das Raster
» und gut is.
»
» Gruß
» Yvonne Winkler
Zumindest in München wird ein nachweis über die berufliche Bedingtheit verlangt. Das kann eine formlose Bescheinigung des arbeitgebers, eine Imatrikulationsbescheinigung oder bei selbständigen/Freiberuflern eine selbst unterschriebene Erklärung sein.
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Marco,
04.10.2006
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Yvonne Winkler,
05.10.2006
- berufliche Gründe? und Zweitwohnsitzsteuer - FG, 23.10.2006
- berufliche Gründe? und Zweitwohnsitzsteuer - Christian, 05.10.2006
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Yvonne Winkler,
05.10.2006