Anmelden in München? Zweitwohnsitzsteuer?

Alfred @, Montag, 20.09.2010 (vor 5059 Tagen) @ macaroni

Wenn Du – aus welchen Gründen auch immer - unter der bayer. Armutsgrenze bleibst, ist die Befreiung von der ZWSt auf Antrag möglich. Ist halt nur viel Papierkram, den man sich möglichst sparen sollte. Aber insofern hast Du relativ viel Bewegungsfreiheit.

Vorrangig geht es Dir wohl ums Melderecht, und da dreht es sich um die Registrierung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung. Streichen wir deswegen mal die „Wohnsitze“.

Dein Freund kann sich im München mit Hauptwohnung registrieren lassen, wenn er in DEU noch eine weitere Wohnung (dann als Nebenwohnung) nutzt. Ansonsten wäre die Registrierung mit alleiniger Wohnung richtig.

Aus dem Mietvertrag allein ergibt sich für Dich keine melderechtliche Verpflichtung. Man muss eine Wohnung nicht deswegen beziehen, weil man sie angemietet hat. So wie Du schreibst, wirst Du erst im Februar 2011 in die Wohnung einziehen, bis dahin hältst Du Dich nur besuchsweise dort auf. Das wäre melderechtlich ebenfalls nicht relevant. Wenn die Meldebehörde da nachhakt, kann sie das ruhig tun. Ich gehe mal davon aus, dass Du derzeit woanders studierst – das wäre normalerweise ein glaubwürdiger Nachweis.
Andererseits wärst Du aber bei dieser Konstellation auch nicht gehindert, Dich bis Februar in München mit Nebenwohnung registrieren zu lassen (ab Februar dann wohl mit alleiniger Wohnung). Wäre z.B. der Fall wenn Du der Auffassung bist, dort „eingezogen“ zu sein. Bedeutet allerdings zusätzlichen Papierkram wegen der ZWSt.


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