Zum Lachen? Ich glaube nicht.

Christian @, Dienstag, 24.10.2006 (vor 6829 Tagen)

Eine Partei hat im Stadtrat für die Zweitwohnungsteuer gestimmt, weil es sich dabei um eine Steuer handeln soll, der man sich ganz legal entziehen kann, indem man seinen Wohnsitz entsprechend ummeldet.

Hier die Antwort des Fraktionsvorsitzenden dieser Partei auf die Frage, wie das “ganz legal“ funktionieren soll:

[blockquote] „Grundsätzlich besteht kein Grund für eine Studentin, bei den Eltern mit Erstwohnsitz gemeldet zu sein; insofern ist, den Meldegesetzen folgend, dort der Erstwohnsitz zu nehmen, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Dies ist im Falle eines Studierenden der Studienort. Bei Ummeldung nach XXX als Erstwohnsitz fiele daher auch keine Zweitwohnungssteuer an. Die Notwendigkeit, bei den Eltern gemeldet zu sein, ist mir auch nicht ganz einleuchtend.“ ..... [/blockquote]

Über das Melderecht belehrt, kam dann die Behauptung, dass bei einer Studentin, die sich an Wochenenden, Feiertag und in den Semesterferien bei ihren Eltern aufhält, zu gelten hat:
[blockquote] „eine Wohnsitznahme in XXX als Hauptwohnung ist sicherlich angesichts des Umfangs der Anwesenheit am Studienort angezeigt (s. auch § 16 Abs. 2 Satz, 1 MG ZZZ).“ ..... [/blockquote]

Nach erneuter Belehrung und dem sanften Hinweis, dass das BVerwG, (Urteil vom 15.11.1991, DVBl. 1991, 304) dazu festgestellt hat:
[blockquote] „Wenn der Student insgesamt unter Zusammenrechnung der Benutzungszeiten während der Semesterferien und bei Heimfahrten an Wochenenden und vorlesungsfreien Tagen während des Semesters überwiegend die Wohnung am Heimatort benutzt, so ist diese seine Hauptwohnung“ ..... [/blockquote]
kam dann nichts mehr (immer noch besser als falsche Auskünfte).

Ob der Mann weiß, was er tut> Deutlicher kann man seine Ahnungslosigkeit - oder Arroganz dem Bürger gegenüber -, nicht zum Ausdruck bringen. Oder anders gefragt: Auf wen oder was kann man sich eigentlich verlassen, wenn man sich mit der Bitte um Auskunft an Personen wendet, die in der Verantwortung (>) stehen>

Zum Lachen? Ich glaube nicht.

René ⌂ @, Dienstag, 24.10.2006 (vor 6828 Tagen) @ Christian

Du kannst gerne die Stadt mit dazu schreiben ...

Passend auch der Stadtrat in [link=http://www.donaukurier.de/news/eichstaett/art575,1520544.html>fCMS=0a30a259232add12d3a46bb438b7e978]Eichstätt[/link]:

[blockquote]Wir ziehen keinem einen Euro aus der Tasche. Eine Unterschrift tut nicht weh[/blockquote]

Zum Lachen? Ich glaube nicht.

FG, Dienstag, 24.10.2006 (vor 6828 Tagen) @ René

Die regel ist ja eigentlich ziemlich einfach - unabhängig davon ob Student oder sonstwas: Hauptwohsitz ist der ort an dem man sich überwiegend aufhält. Das mag bei dem radikalen Wochenend und Vorlesungsfreie-zeit-Heimfahrer die elterliche Wohnung sein. Bei mir und bei den allermeisten anderen, Studenten die ich kenne bzw. kannte, war dies aber eindeutig der Studienort. Insofern mag man über den Rigorismus des stadtrates schmunzeln, nach meiner Erfahrung ist in der deutlichen Mehrzahl der Fälle wirklich der Studienort der Hauptwohnsitz.

Und zur nicht weh tuenden Unterschrift: Ein solcher Satz ist sicherlich anmaßend und arrogant. Andererseits frage ich mich, was für ein Aufheben viele Leute um eine simple melderechtlichen Vorgang machen. Durch die Ummeldung sage ich mich ja weder von meinen Eltern noch von meiner Heimat oder meinen Freunden los.

Im Übrigen ist das Melderecht im Hinblick auf einen fairen Interessenausgleich der Kommunen ganz sinnvoll.

Und dass kein falscher Eindruck entsteht: die Zweitwohnungsteuer halte ich für so ziemlich den größten Unfug, den sich Deutsche Kommunalpolitiker je ausgedacht haben.

Zum Lachen? Ich glaube nicht.

Christian @, Dienstag, 24.10.2006 (vor 6828 Tagen) @ FG

ist ja nicht verkehrt mit dem „vorwiegend“. Ca, 75 % der Studierenden sollen sich statistischen Angaben zu Folge vorwiegend am Studienort aufhalten und wären damit - sofern sie mehrere Wohnungen nutzen -, verpflichtet, sich dort mit Hauptwohnung zu melden. Ob sie damit ihren Studienort auch zu ihrem Wohnsitz machen, lassen wir mal dahingestellt, es spielt bei der Zweitwohnungsteuer auch keine Rolle. Aber die restlichen 25% verhalten sich auf jeden Fall melderechtlich korrekt, wenn sie sich entsprechend ihrer Lebens- und Wohnverhältnisse am Studienort mit Nebenwohnung melden.

Was das Aufheben um das Melderecht angeht: Das hat in diesem Fall ausschließlich mit der Zweitwohnungsteuer zu tun, die missbräuchlich an das Melderecht anknüpft. Dies dient den eigenen (egoistischen) Interessen der jeweiligen Kommune. Mit einem fairen Interessenausgleich hat das nicht viel zu tun, ist auch nicht Ziel/Zweck des Melderechts. Im Falle der Studierenden schon gar nicht, da ist es diesbezüglich sogar eher irreführend und schadet eher dem Allgemeinwohl.

Aber die Begründung des Herrn Fraktionsvorsitzenden ist eben nicht rigoros, sondern schlicht falsch beziehungsweise irreführend. Das „vorwiegend“ ist eine rein quantitative (zeitliche) Betrachtung und hat nichts mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (qualitative Betrachtung) zu tun. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen steht auch im Melderecht, ist aber nur anwendbar, wenn die Hauptwohnung über die quantitative Methode nicht festzustellen ist (Zweifelsfall). Insofern ist der Herr Stadtrat mit seiner Auffassung auf einem Irrweg. Und wenn er seine politische Entscheidung mit dem Melderecht begründet (darauf zieht das „legale Umgehen“ ja wohl ab) sollte er es zumindest kennen und in der Praxis anwenden können.

Was den Superlativ bezüglich der Zweitwohnungsteuer angeht, bin ich mir leider nicht so sicher.