Zum Lachen? Ich glaube nicht.
Eine Partei hat im Stadtrat für die Zweitwohnungsteuer gestimmt, weil es sich dabei um eine Steuer handeln soll, der man sich ganz legal entziehen kann, indem man seinen Wohnsitz entsprechend ummeldet.
Hier die Antwort des Fraktionsvorsitzenden dieser Partei auf die Frage, wie das “ganz legal“ funktionieren soll:
[blockquote] „Grundsätzlich besteht kein Grund für eine Studentin, bei den Eltern mit Erstwohnsitz gemeldet zu sein; insofern ist, den Meldegesetzen folgend, dort der Erstwohnsitz zu nehmen, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Dies ist im Falle eines Studierenden der Studienort. Bei Ummeldung nach XXX als Erstwohnsitz fiele daher auch keine Zweitwohnungssteuer an. Die Notwendigkeit, bei den Eltern gemeldet zu sein, ist mir auch nicht ganz einleuchtend.“ ..... [/blockquote]
Über das Melderecht belehrt, kam dann die Behauptung, dass bei einer Studentin, die sich an Wochenenden, Feiertag und in den Semesterferien bei ihren Eltern aufhält, zu gelten hat:
[blockquote] „eine Wohnsitznahme in XXX als Hauptwohnung ist sicherlich angesichts des Umfangs der Anwesenheit am Studienort angezeigt (s. auch § 16 Abs. 2 Satz, 1 MG ZZZ).“ ..... [/blockquote]
Nach erneuter Belehrung und dem sanften Hinweis, dass das BVerwG, (Urteil vom 15.11.1991, DVBl. 1991, 304) dazu festgestellt hat:
[blockquote] „Wenn der Student insgesamt unter Zusammenrechnung der Benutzungszeiten während der Semesterferien und bei Heimfahrten an Wochenenden und vorlesungsfreien Tagen während des Semesters überwiegend die Wohnung am Heimatort benutzt, so ist diese seine Hauptwohnung“ ..... [/blockquote]
kam dann nichts mehr (immer noch besser als falsche Auskünfte).
Ob der Mann weiß, was er tut> Deutlicher kann man seine Ahnungslosigkeit - oder Arroganz dem Bürger gegenüber -, nicht zum Ausdruck bringen. Oder anders gefragt: Auf wen oder was kann man sich eigentlich verlassen, wenn man sich mit der Bitte um Auskunft an Personen wendet, die in der Verantwortung (>) stehen>