Hallo,
vor etwa 3 Jahren bin ich nach Köln gezogen. Meine Eltern meinten zu mir ich solle die neue Wohnung (ich war da Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein) als Nebenwohnung oder ZW anmelden, um Kindergeld erhalten zu können. Gemacht, getan.
Jetzt steht wieder ein Umzug an und ich wollte sie jetzt als Hauptwohnsitz anmelden, ziehe innerhalb Köln um. Habe mich dann auf der Internetseite informiert und mir stach die ZW ins Auge.
Habe ich die jetzt 3 Jahre lang nicht gezahlt>>! Was muss ich nun tun bzw was kann mir passieren, wenn ich zum Meldeamt gehe und meinen Hauptwohnsitz anmelden möchte>
Kann man das einfach vom Konto abziehen lassen und dann ist gut oder passiert da noch mehr>
Vielen Dank schonmal!!
ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!
colonia , Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ colonia
könnte ich mich vl zumindest für dieses jahr rückwirkend ummelden> also köln als hauptwohnsitz anmelden> habe nur bis letztes jahr kindergeld bekommen, dann hätte das ja auch keine auswirkungen darauf oder>
wüsste nur nicht wie ich das beweisen soll anhand von fakten.
ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!
Yvonne Winkler , Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ colonia
Das Kindergeld hat mit der Frage Haupt- oder Nebenwohnung, Erst- oder Zweitwohnung wirklich gar nichts zu tun und der melderechtliche Status ist für die Frage, ob man Kindergeld bezieht oder nicht überhaupt nicht entscheidend.
Rückwirkend ummelden kann man probieren, soweit das der reellen Situation entspricht.
Wenn die Nebenwohnung eigentlich Hauptwohnung war und man sie nur als Nebenwohnung angemeldet hat, um vermeintlich davon abhängiges Kindergeld zu beziehen, ist man selbst schuld.
ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!
Alfred , Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ Yvonne Winkler
» ... ist man selbst schuld.
… wie immer, wenn man Gesetze nicht beachtet. Der schnellste Weg um zuerst in die Mühlen der Bürokratie und dann in die der Justiz zu geraten.
Das ändert aber nichts daran, dass man von der weisen Entscheidung des BVerwG, ZWSt darf nicht erhoben werden, wenn die melderechtlichen Verhältnisse nachweislich falsch sind, getrost Gebrauch machen kann.
Ansonsten:
Vor der Steuerfestsetzung steht die Steuererklärung, die musst Du auf Aufforderung des Kassen- und Steueramts der Stadt abgeben. Bei Dir scheint es ja noch nicht so weit gediehen zu sein. Das kann auch noch dauern. Vier bis fünf Sessionen sind für die Kölner Stadtverwaltung so gut wie nichts.
Die rückwirkende Umwidmung Deiner Nebenwohnung kannst Du einstweilen noch getrost betreiben und das Einwohnermeldeamt wird Dir schon sagen, was sie als Nachweis haben wollen. Hilfreich ist immer ein Arbeits-/Ausbildungsvertrag, aus dem eine Vollzeit“beschäftigung“ hervorgeht. Das ist sozusagen die Eintrittskarte in den von Kölner Verwaltung und Justiz so geliebten Meldezirkus,
ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!
colonia , Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ Alfred
die frau am telefon von der ZWst hat mir berichtet, dass eine ummeldung rückwirkend nichts bringt, weil nur das datum der ummeldung zählt, also wann ich die nebenwohnung als eine hauptwohnung angemeldet habe.
die meinen ich werde auf jeden fall angeschrieben.
ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!
colonia , Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ colonia
am telefon wurde mir grad von der meldehalle kalk gesagt, dass ich eben nachweisen muss, dass köln mein lebensmittelpunkt ist, die aber nicht garantieren können, dass das akzeptiert wird, weil sowas normalerweise nicht rückwirken gemacht wird.
ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!
Alfred , Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ colonia
Man soll keine schlafenden Hunde wecken.
Wenn man mit der Frau am Telefon von der ZWSt spricht, wird die einem viel erzählen. Das muss nicht unbedingt stimmen, denn im Kassen- und Steueramt der Stadt Köln. weiß man nicht, was man eigentlich darf.
Für die ZWSt ist entscheidend, dass man eine „Wohnung“ innehat, die man nicht vorwiegend nutzt. Es kommt im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation an – das sage nicht ich, und die Frau am Telefon will das bestimmt auch nicht wahrhaben. Da spielt die Ummeldung eine völlig untergeordnete Rolle.
Richtig dürfte allerdings sein, dass Du auf jeden Fall angeschrieben wirst – jetzt wahrscheinlich sogar früher als ohne Anruf. Kann sein, dass Du jetzt völlig unnötig in Zeitdruck gerätst.
Die „Meldehalle Kalk“ erzählt am Telefon auch viel Blech - könnte sich fast um eine Trinkhalle handeln. Du musst nachweisen, dass die Wohnung in Köln Deine vorwiegend genutzte Wohnung war, Dein Lebensmittelpunkt spielt dabei keine Rolle. Wenn man es in der Meldehalle aber gerne hört – bitte, dann war Köln eben (auch) immer Dein „Lebensmittelpunkt“. Und die Behauptung, so was würde normalerweise nicht rückwirkend gemacht, schwebt auch mit beiden Beinen himmelhoch in den Wolken. Sie stimmt nicht.
Grob formuliert hat das Kölner Chaos mal einer auf den Punkt gebracht:
- im Kassen- und Steueramt hat, man keine Ahnung vom Melderecht und kennt die eigene ZWSt-Satzung nicht,
- beim Einwohnermeldeamt hat man keine Ahnung von der ZWSt und kennt das Melderecht nur rudimentär.
Diese Ignoranz lädt man bei Einwohner ab und hofft, dass er nicht vor Gericht zieht.
ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!
colonia , Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ Alfred
ich wurde von einem mitarbeiter aus der meldehalle kalk netterweise verbunden zu jemandem, der es wissen müsste was ich benötige und ehe ich mich versah, hatte ich eine frau von der ZWst am telefon.
furchtbar, mir hat am telefon jeder was anderes gesagt, keiner wusste genau bescheid, aber das war auch nicht das erste mal in der meldehalle kalk.
so wie ich das verstehe sollte ein arbeitsvertrag, bewohnerparkausweis, sowas wie anmeldungen bei vereinen und kontoauszüge kölner banken völlig ausreichen. zudem hab ich noch lerngruppenfahrten vom kindergeld, wo drin steht wann ich zu wem gefahren bin zum lernen.
ich besorg mir das alles und gebe rückmeldung. :)
vielen dank schonmal!