Generelle Abhilfe = Reform des Kommunalen Finanzausgleich

Rebell @, Sonntag, 26.09.2010 (vor 5209 Tagen)

Im Innenministerium in Bayern ist längst bekannt- so kann man es lesen auf Seite 47 in" Die Zweitwohnungssteuer in der Praxis" von Dr. Christian Zieglmeier( Boorberg-Verlag):

Auch wenn alle (bayerischen
)////-kann auch auf ganz Deutschland bezogen sein/// Gemeinden eine Zwst erheben würden, würde das Problem der Wohnsitzverlagerungen und die daran gekoppelten Auswirkungen im Finanzausgleich nicht vollständig beseitigt.Der Zweitwohnungsbesitzer wird in aller Regel seinen Zweitwohnsitz dort begründen, wo der Steuersatz und /oder die Bemssungsgrundlage für ihn günstiger ist. Dieser durch die Zweitwohnungssteuer ausgelöste Wettbewerb um die Hauptwohnsitze würde erst ein Ende finden wenn sich die Einnahmen aus einer Zweitwohnsitzbesteuerung und die Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entsprächen. Der Wohnsitzstatus des Bürgers wäre dann aus kommunalpolitischer Sicht unerheblich geworden, denn ein Bürger mit Hauptwohnsitz verschaffte der Kommune die gleichen Einnahmen wie ein Bürger mit Zweitwohnsitz.


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