ZWS für ungenutzte Eigentuswohnung

Alfred @, Donnerstag, 30.09.2010 (vor 5415 Tagen) @ tortu

Die Grundidee der ZWSt ist erfüllt: Das Innehaben mehrerer Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf. Das ist im allgemeinen aber eher ein Indiz dafür, dass keine Steuerpflicht besteht.:-D :-) ;-) :-P

Die Konstanzer Satzung knüpft insofern an das Melderecht an, dass sie die Hauptwohnung als die „vorwiegend benutzte„ Wohnung definiert. Das kann für Dich insofern wichtig sein, wenn die Eigentumswohnung in Konstanz im melderechtlichen Sinn nicht zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, es damit also keine „nicht vorwiegend genutzte“ Wohnung – melderechtlich gesehen nicht mal eine Wohnung gibt. Das Renovieren/Sanieren einer Wohnung ist kein Nutzen zum Wohnen oder Schlafen, deswegen melderechtlich nicht relevant. Wichtig also: Kein Nutzen zum Wohnen oder Schlafen.
Ohne Registrierung einer Nebenwohnung wird es für die Verwaltung schwierig (aber nicht unmöglich sein - s.u.)sein, die Wohnung überhaupt auf die Platte zu kriegen. Eine ggf. doch erfolgende Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung sollte man aber keinesfalls ignorieren, sondern das „Innehaben einer Zweitwohnung“ bestreiten und sich evtl. auf einen Rechtsstreit gefasst machen.

» Unterliege ich Deutschland generell irgendwelchen Steuerpflichten durch den Erwerb dieser Eigentumswohnung>
Ja, die Grundsteuer wird fällig. Die wird übrigens von der gleichen Stelle eingezogen, die auch für die ZWSt zuständig ist.


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