Zweitwohnsitzsteuer bei einer Ferienwohnung

Barbara L @, Mittwoch, 06.10.2010 (vor 5362 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich hab da mal eine Frage, wisst Ihr wie das ist, wenn man eine Ferienwohnung im Ausland hat> Größtenteils wird die Wohnung vermietet, nicht das ganze Jahr aber einen großen Teil.
In den Leerzeiten fahren wir auch schon mal für ein paar Tage hin. Jetzt bekamen wir aus Belgien einen Bescheid mit der Frage, wer in dieser Wohnung wohnhaft ist. Es ist keiner wirklich wohnhaft dort. Wie geht man am besten mit einem solchen Fall um>

So wie ich das bisher verstand, dachte ich, dass man nur Zweitwohnsitzsteuer für einen weiteren Wohnsitz zahlen müsse. Ist das bei Ferienwohnungen auch so>

Ich freue mich sehr von euch zu hören und vielen lieben Dank schon mal für eure Unterstützung.

Lieben Gruß,
Barbara

Zweitwohnsitzsteuer bei einer Ferienwohnung

Alfred @, Mittwoch, 06.10.2010 (vor 5362 Tagen) @ Barbara L

»Da es nicht um Wohnsitze geht, ist die Debatte um Ferienwohnungen, Wohnsitze Wohnungen usw. müßig.
Was die belgische Anfrage soll, weiß ich nicht – vielleicht gibt es da auch eine Zweitwohnungsteuer oder eine Einwohnersteuer oder sonst was … Zuzutrauen ist auch denen alles. Und was in Deutschland Recht ist, kann in Belgien Unrecht sein und umgekehrt.
Ganz allgemein:
Im Umgang mit Behörden rate ich zur Wahrheit – stets und unbedingt. Das Problem ist nur, dass man wissen muss, was die Wahrheit ist, um sie entsprechend gestalten zu können.

Sorry