ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
Guten Tag,
ich studiere ab dem WS an der Uni Bremen.
Mein Vater hat für mich und 2 weitere Personen, mit denen ein Untermietverhältnis besteht eine Wohnung angemietet.
Ich zahle Miete an meinen Vater, wobei das glaube ich rechtlich nicht zählt oder>
Ich wohne aber hauptsächlich zu Hause, da ich hier in Vereinen sehr aktiv bin und mich nicht ummelden kann.
Nun die Fragen:
1. Muss mein vater ZWS zahlen> Er wohnt garnicht in Bremen.
2. Muss ich ZWS bezahlen, obwohl ich nur wenig in Bremen und überwiegend zu hause bin>
Vielen Dank schnmal im Voraus für die Infos.
ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
Melderechtlich scheint die Registrierung mit Nebenwohnung in Bremen korrekt zu sein, da Du davon ausgehst, dass Du Dich vorwiegend in der elterlichen Wohnung aufhalten wirst.
Zur 1. Frage: Nur wer in Bremen mit Nebenwohnung registriert ist, kann zur ZWSt herangezogen werden. Dein Vater ist also, wie Du schon festgestellt hast, außen vor, da er überhaupt nicht Bremen wohnt.
Deine 2. Frage ist interessant und läst sich anhand
- des ZWSt-Gesetzes,
- des Formulars „Anmeldung zur ZWSt“ und
- der Anleitung zum Ausfüllen
noch einigermaßen eindeutig, in der Praxis wohl nicht so einfach zu beantworten.
Wenn Du jedem Ärger sicher aus dem Weg gehen willst, solltest Du überlegen, ob Du für die Dauer Deines Studiums die elterliche Wohnung nur besuchsweise – und damit melderechtlich nicht relevant – betreten wirst, und die Wohnung in Bremen somit im Melderegister als alleinige/einzige Wohnung zu führen ist. Damit stellt sich die Frage der „vorwiegenden Nutzung“ überhaupt nicht mehr. Besuchen kannst Du Deine Eltern übrigens so oft Du willst.
Die genannten Texte kannst Du Dir selbst anschauen
http://finanzen.bremen.de/sixcms/detail.php>id=1560
Noch Fragen>
ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
Lieber Alfred,
erstmal vielen Dank für deine schnelle und kompetente Antwort.
Das Ummelden nach Bremen als Erstwohnsitz habe ich auch schon in Erwägung gezogen.
Mein Problem ist ein Spezielleres: Durch Mitgliedschaften in Vereinen und Parteien ist ein Ummelden für mich sehr schwierig.
Falls ich mich in Bremen anmelden würde mit Zweitwohnsitz, so müsste ich Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Zu Haus bewohne ich aber keine ganze Wohnung. Fällt die ZWS dann immernoch an>
Viele Grüße - auch an alle weiteren Interessierten -
ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
Vorab meine alte Leier:
1. Es geht nicht um Wohnsitze. Du hast für Deine melderechtliche Registrierung in Bremen drei Möglichkeiten:
- alleinige Wohnung,
- Nebenwohnung,
- Hauptwohnung.
2. Das Bremer Gesetz ist rechts-/verfassungswidrig, aber darum schert sich kaum jemand.
Mitgliedschaften in Parteien spielen melderechtlich gesehen keine Rolle, ein Verstoß gegen melderechtliche Bestimmungen wird aber vielfach stillschweigend hingenommen (s. z.B. der eine oder andere Wahlkreisabgeordnete im BT). Das passt aber in Deiner Situation nicht, denn Du willst Dich ja nicht rechtswidrig dort, wo Du nicht überwiegend wohnst, mit Hauptwohnung registrieren lassen.
Wenn Du Dich in Bremen mit Nebenwohnung registrieren lässt, läufst Du Gefahr, Zweitwohnungsteuer (die eigentlich eine Nebenwohnungsteuer ist) zahlen zu müssen. Maßgeblich dafür ist:
1. Du musst in Bremen eine Nebenwohnung nutzen,
2. Du musst diese Nebenwohnung innehaben.
Sind beide Bedingungen erfüllt, macht Dich das zum Steuerschuldner.
Das Erste ist zweifellos der Fall, wenn Du (volljährig, alleinstehend) in Bremen einen umschlossenen Raum zum Wohnen oder Schlafen nicht überwiegend nutzt. Daran wäre nichts zu rütteln.
Das Zweite ist etwas schwieriger:
Die Wohnungsdefinition des Bremer Gesetzes kannst Du getrost vergessen – Du nutzt, gemeinsam mit anderen, eine Wohnung. Das genügt.
Bleibt das Innehaben:
Da geht es um die rechtliche Verfügungsgewalt, wenn Dein Vater als Mieter Dir die für eines oder mehrere der nicht untervermieteten Zimmers „überlässt“ bist Du Inhaberin. Da ist die Formulierung in Deinem "Betreff" schon mal unglücklich. Eine Mietzahlung an Deinen Vater wäre ein weiteres Indiz für die „Innehabung“. Ein schriftlicher Mietvertrag muss dazu nicht vorliegen.
Die Stadt Bremen wird zumindest behaupten, dass Du Inhaberin der Nebenwohnung und von Dir den Nachweis des Gegenteils verlangen. Das mag (nicht nur) Dir perfide erscheinen, denn nichts ist schwieriger nachzuweisen als ein Sachverhalt, der nicht existiert.
Das Ganze ist nur dann – wenn auch nicht unabweisbar – zu begründen, wenn Dein Vater und Du erklären, dass er die Nutzung der Nebenwohnung durch Dich nur duldet („geduldete Nutzung“) und - das verstärkt die Glaubwürdigkeit - wahrheitsgemäß erklären kann, dass keine Miete entrichtet wird. Hinsichtlich „wahrheitsgemäß“ ist das Ernst zu nehmen, wenn z.B. eine Eidestattliche Erklärung verlangt wird. Es wird also auf eine Klage vor dem Finanzgericht hinauslaufen, denn die Stadt Bremen wird, wenn sie denn erst einen Steuerbescheid erlassen hat, diesen im Widerspruchsverfahren kaum aufheben. Wenn Du das nicht riskieren UND keine ZWSt zahlen willst, hilft Dir nur meine Empfehlung weiter.
Die Meldung mit alleiniger Wohnung in Bremen dürfte für die Mitgliedschaft in Vereinen überhaupt keine Rolle spielen und bei der Parteimitgliedschaft nur dann von größerer Bedeutung sein, wenn Du ein kommunalpolitisches Mandat anstrebst/bereits hast.
Noch Fragen
PS:
Wenn Du ein kommunales Mandat hast (haben wirst) und Deine Partei für die ZWSt ist, was gilt dann> Anstand und Vernunft oder Parteisoldatendisziplin> Denn: Legal kann die ZWSt durchaus sein. Da ist nur die Frage: Legale Brutalität oder brutale Legalität>
ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
Zum Grundsätzlichen ist zu sagen, dass eine ZWS durchaus verlangt werden kann. Aber ist es richtig diese von meist mittellosen Studenten zu verlangen, bei denen es nicht um den Luxus einer Zweitwohnung in einer anderen Stadt geht, sondern um das elementare Bedürfnis sich in unserer exzessiven Leistungsgesellschaft weiterbilden zu müssen und somit gezwungen zu sein, den Standort zu wechseln> Nein! Das ist unfair. Hier geht es nicht um Vergnügen sondern um ein Gewzungensein, da z.B. in meiner Stadt garkeine Uni vorhanden ist.
Deswegen bin ich umso dankbarer, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Fragen zu beantworten. Das ist nicht selbstverständlich und ich hoffe, dass dieses forum noch viele weiteren Erstsemestern hilft.
Das mein Vater keine ZWS zu halten hat, haben Sie eindeutig klargestellt.
Ich werde mich nun zwar ummelden, aber deutlich machen, dass ich keine Wohnung in Bremen "innehabe". Woher auch> Und von welchem Geld> Die Wohnung wird mir überlassen. Denn das Studenten für das Studieren Geld bekommen wäre mir neu. Wie bei der Mehrzahl der Studierenden ist es bei mir auch so, dass mein Vater mich natürlich unterstützt - bzw. muss.
Eine ZWS ist also richtig, wenn sie den den "überflüssigen" Konsum besteuert- somit wie auch Hundesteuer eine Luxussteuer ist. Für mich ist sie dies nicht. Sie würde mich unfaiererweise belasten.
Freundliche Grüße
ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
» Das mein Vater keine ZWS zu halten hat, haben Sie eindeutig klargestellt.
Ich ja, aber das hat nichts zu sagen, wenn ein Richter seine Rechtsfindung mit den Worten einleitet "Ich sehe das anders ..."
» Ich werde mich nun zwar ummelden, aber deutlich machen, dass ich keine Wohnung in Bremen "innehabe". ... Die Wohnung wird mir überlassen.
Ich entnehme dem, dass Du Dich mit Nebenwohnung in Bremen registrieren lassen willst. Damit hast Du eine Nebenwohnung in Bremen. Mehr interessiert das Einwohnermeldeamt überhaupt nicht.
Aus der Meldung mit Nebenwohnung folgt dann irgendwann (kann in Köln z.B. bis zu 5 Jahre dauern, da sind viele mit dem Studium fertig und verdienen Geld in Hülle und Fülle) zwangsläufig die Aufforderung vom Finanzamt eine "Anmeldung zur ZWSt" abzugeben.
Dabei interessiert es das FA überhaupt nicht, ob Du Geld hast oder nicht oder von wem Du es hast. Wenn Du die Nebenwohnung innehast bist Du Steuerschuldner. Deswegen noch Mal mit aller Deutlichkeit: Streiche das Wort „überlassen“ aus Deinem Wortschatz. Es wird so schon schwer genug. Eine kleine Kostprobe aus einem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts:
> Der Begriff des "Überlassens" kann nach seinem Wortsinn so verstanden werden, dass dem "Dritten" nicht nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten, sondern ein Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird. <
Das "überlassen" macht Dich auf dem direkten Weg zur Inhaberin.
» Wie bei der Mehrzahl der Studierenden ist es bei mir auch so, dass mein Vater mich natürlich unterstützt - bzw. muss.
Klar muss er das. Du hast Deinem Vater gegenüber einen Unterhaltsanspruch, der ihn dazu verpflichtet. Sei froh, wenn er es kann, da gibt es zigtausend andere Fälle.
» Eine ZWS ist also richtig, wenn sie den "überflüssigen" Konsum besteuert- somit wie auch Hundesteuer eine Luxussteuer ist.
Auch wenn viele es nicht glauben wollen: eine Aufwandsteuer ist keine Luxussteuer. Es geht idealtypisch nur um eine genau bestimmbare (gesetzlich definierte) Verwendung finanzieller Mittel für den persönlichen Lebensbedarf. Wobei existentielle menschlichen Bedürfnissen nur einer Utopie zu Folge nicht besteuert werden dürfen sollen.
» Sie würde mich unfaiererweise belasten.
Es geht hier nur um Recht, nicht um Fairness, Anstand, Gerechtigkeit oder ähnliche esoterische Werte. Und Recht ist, was der Richter sieht.
Vor dem Richter natürlich die Verwaltung, deren Wille entscheidend ist.
ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
Ich habe verstanden.
Ummelden werde und muss ich mich ja auch.
Mein Vater duldet in diesem konkreten Fall die Nutzung der Wohnung durch mich. Miete oder sonst etwas wird nicht bezahlt. Somit fehlt ja theoretisch schonmal die Berechnungsgrundlage, sofern diese dann nicht geschätzt wird.
Eine Überlassung findet nicht statt und ich habe die Wohnung nicht inne, sondern nutze sie nur.
Dementsprechend hat die Stadt auch keinen Grund von mir ZWS zu verlangen.
Falls doch ein Steuerbescheid kommt, werde ich Ihnen den Sachverhalt schildern.
Achja ... und wenn ich mal reich bin und mir aus Spaß eine Wohnung in einer anderen Stadt zulege, bin ich gerne bereit dafür auch Steuern zu bezahlen. Schließlich muss man ja auch zeigen, wie gut´s einem geht
Das nur als Spaß am Rande!
Vielen Dank für Deine Hilfe, Alfred!