Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom, Wasser ?

lukas @, Montag, 11.10.2010 (vor 5326 Tagen)

Respekt Alfred.
Also, die Stadt Aachen hat schon über Amtshilfe vollstrecken lassen und ich habe bezahlt. (viel Stress!!)Ich wohne in der Nähe von Münster und nutze die Wohnung in AC nicht. Frage: Hast du noch einen Tip, ob der Klageweg Aussicht auf Erfolg hat>

Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom, Wasser ?

Alfred @, Montag, 11.10.2010 (vor 5326 Tagen) @ lukas

» Also, die Stadt Aachen hat schon über Amtshilfe vollstrecken lassen und ich habe bezahlt.
Dann dürfte der ZWSt-Bescheid wohl schon etwas älter und bestandskräftig und der "normale" Klageweg nicht mehr möglich sein. Geld zurück könnte dann ziemlich schwierig werden.
Zahlst Du denn immer noch bzw. sollst Du zahlen> Dann müsste man für die Zukunft was unternehmen.
Also: Von wann ist der Steuerbescheid, und wie lange gilt er>

Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom, Wasser ?

lukas @, Montag, 11.10.2010 (vor 5326 Tagen) @ Alfred

» » Also, die Stadt Aachen hat schon über Amtshilfe vollstrecken lassen und
» ich habe bezahlt.
» Dann dürfte der ZWSt-Bescheid wohl schon etwas älter und bestandskräftig
» und der "normale" Klageweg nicht mehr möglich sein. Geld zurück könnte dann
» ziemlich schwierig werden.
» Zahlst Du denn immer noch bzw. sollst Du zahlen> Dann müsste man für die
» Zukunft was unternehmen.
» Also: Von wann ist der Steuerbescheid, und wie lange gilt er>

Erstmal danke, ich muss Unterlagen sichten und melde mich wieder.

Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom, Wasser ?

lukas @, Montag, 11.10.2010 (vor 5325 Tagen) @ Alfred

Hallo, ich habe allgemeine Infos über Zwst gefunden, die wohl gleichzeitig als Bescheid dienen>!. - Def: Zweitwohnung,Ausnahmen, Bemessungsgrundlage und Steuersatz, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Fälligkeit. Wer in AC eine Zweitwohnung als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat,muss bezahlen. Kannst du mit diesen Infos was anfangen>

Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom, Wasser ?

Alfred @, Montag, 11.10.2010 (vor 5325 Tagen) @ lukas

» Hallo, ich habe allgemeine Infos über Zwst gefunden, die wohl gleichzeitig als Bescheid dienen>!
Nein, das ist nicht der Bescheid. Da müsste „Bescheid über Zweitwohnungsteuer“ drüber stehen. Vermutlich handelt es sich um die Beilage zum Ausfüllen der ZWSt-Erklärung (Hinweise zum Ausfüllen des Formulars „Anmeldung einer Zweitwohnung“)

» Kannst du mit diesen Infos was anfangen>
Was die Stadt da verbreitet, sind keine Infos, das ist Desinformation (leider nicht strafbar). OAR Hermanns lässt eine Nebenwohnung Zweitwohnung und den Nutzer Inhaber nennen, schmeißt mit Wohnsitzen um sich und schon wird kassiert.

Was ich von Dir wissen müsste:
- Hast Du einen Steuerbescheid> Müsste eigentlich so sein.
- Von wann ist der>
- Wie lange gilt er>
- Hast Du eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer ausgefüllt (steht „Anmeldung einer Zweitwohnung“ drüber)> Müsste eigentlich so sein.
- Hast Du die Erklärung noch>
- Hast Du die leer stehende Wohnung gemietet oder ist sie Eigentum>
- Wann ist die nächste Rate fällig>

Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom, Wasser ?

lukas @, Dienstag, 12.10.2010 (vor 5324 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, nach Durchsicht weiterer Unterlagen hat sich eine neue Sachlage ergeben, auf die ich nicht weiter eingehen möchte.Aber ich möchte mich für diese schnelle kompetente Hilfe bedanken. Wo gibt's mehr von Euch>