Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom, Wasser ?

Alfred @, Montag, 11.10.2010 (vor 5325 Tagen) @ lukas

» Hallo, ich habe allgemeine Infos über Zwst gefunden, die wohl gleichzeitig als Bescheid dienen>!
Nein, das ist nicht der Bescheid. Da müsste „Bescheid über Zweitwohnungsteuer“ drüber stehen. Vermutlich handelt es sich um die Beilage zum Ausfüllen der ZWSt-Erklärung (Hinweise zum Ausfüllen des Formulars „Anmeldung einer Zweitwohnung“)

» Kannst du mit diesen Infos was anfangen>
Was die Stadt da verbreitet, sind keine Infos, das ist Desinformation (leider nicht strafbar). OAR Hermanns lässt eine Nebenwohnung Zweitwohnung und den Nutzer Inhaber nennen, schmeißt mit Wohnsitzen um sich und schon wird kassiert.

Was ich von Dir wissen müsste:
- Hast Du einen Steuerbescheid> Müsste eigentlich so sein.
- Von wann ist der>
- Wie lange gilt er>
- Hast Du eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer ausgefüllt (steht „Anmeldung einer Zweitwohnung“ drüber)> Müsste eigentlich so sein.
- Hast Du die Erklärung noch>
- Hast Du die leer stehende Wohnung gemietet oder ist sie Eigentum>
- Wann ist die nächste Rate fällig>


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