Zweitwohnsitz wegen Führerscheinentzug
Hallo an alle,
einer von uns (verheiratet) hat seinen Führerschein für 10 Monate abgeben dürfen. Nun haben wir in der nächsten Gemeinde=Arbeitsort (15km) entfernt eine Zweitwohnung (seit November!), da zu den Frühschichten (Beginn 6:00 Uhr) keinerlei öffentliche Verkehrsmittel fahren. Ordnungsgemäß sollte der Zweitwohnsitz dort angemeldet werden. Da wurden wir vom Gemeindeangestellten zur Zweitwohnsitzsteuer belehrt und aufgefordert. Seit dem 11.10.05 gibt es doch aber das Urteil des BVerfG.
Schon jemand Erfahrung, ob auch diese kurze Entfernung und der Grund (Führerscheinentzug) anerkannt werden müssen>
Wir Bedanken uns im Voraus!
H&M