Zwst Halle (Saale) Student
Hallo,
habe eine Frage zur Zweitwohnsitzsteuer in Halle.
Ich studiere seit 2008 und habe nun den Bescheid bekommen, Stuer zahlen zu müssen. Rückwirkend für letztes Jahr und für dieses Jahr, ca. 300 Euro.
Ich bekomme von meinen Eltern 450 Euro im Monat und bin dort hauptwohnsitzlich gemeldet.
(Existenzminimum>)
Ich lebe mit meiner Partnerin in einer Wohnung, für welche sie allein die Miete bezahlt. Ich habe keine eigengenutzten Quadratmeter. (Es existieren also auch keine Kontoauszüge mit Mietzahlungen)
Demzufolge habe ich keine Ahnung, wonach die Stadt überhaupt die Zweitwohnsitzsteuer bemessen hat.
Ich möchte Widerspruch einlegen und dabei das Existenzminimum zugrunde legen. Habe ich dabei eine Chance>
Nicht das die Stadt dann meint, da ich keine Miete zahle, habe ich ja genug Geld die Steuer zu bezahlen.
Inwieweit muss ich Dinge offenlegen>
Ich kann keine 300 Euro in einem Moant aufbringen.
Vielen Dank für Antworten
MFG
Nadine
Zwst Halle (Saale) Student
Das Existenzminimum kannst Du Dir für den Widerspruch gegen eine Aufwandsteuer abschminken, das gilt auch für Studenten nicht.
Wenn es wirklich so ist, wie Du schreibst, hast Du die Wohnung nicht inne und bist auch nicht steuerpflichtig.
Auf jeden Fall sofort Widerspruch einlegen; z.B. so:
„Der Zweitwohnungsteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten. Er stützt sich auf eine satzungsrechtliche Grundlage, die mit den Vorgaben des höherrangigen Rechtes nicht in Einklang steht. Denn die in Satzung geregelten Grundlagen der Steuerpflicht knüpfen in verfassungswidriger Weise allein an die formale Anmeldung einer Wohnung als Nebenwohnung an. Hierdurch mein Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG missachtet. Vgl. u.a. BVerwG Urteile 13.05.2009 - 9 C 6.08.; 9 C 7.08 und 9 C 8.08. Ich bin hinsichtlich der von mir genutzten Nebenwohnung nur geduldete Nutzerin und nicht deren Inhaberin.“
Fristen beachten!
Gleichzeitig solltest Du ein paar Tage vor Zahlungstermin mit Hinweis auf den Widerspruch die „Aussetzung der Vollziehung" des Steuerbescheids beantragen. Wie es dann weitergeht, hängt von der Stadt ab. Vermutlich bleibt Dir der Gang vor Gericht nicht erspart. Sollte die Stadt den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ablehnen und den Widerspruch zurückweisen, kannst Du Dir m.E. auch einen Anwalt nehmen, denn vor Gericht müsste die Stadt verlieren. Ein Fall wie Deiner ist hervorragend geeignet, die verfassungswidrige Satzung der Stadt zu zerpflücken.
Du müsstest eigentlich eine Erklärung zur ZWSt bekommen, ausgefüllt haben und abgegeben haben>
Zwst Halle (Saale) Student
Hallo Alfred,
danke für deine Antwort.
Zum Fall: Ich habe dieses Formular ausgefüllt (letztes Jahr), den Mietvertrag beigelegt (in dem meine Partnerin als Mieterin steht) und angegeben, dass meine Partnerin die Miete allein zahlt. Weiterhin habe ich angegeben, dass ich keine Quadratmeter allein nutze.
Daraufhin hätte ich erwartet, dass die Stadt sich an mich wendet, um zu fragen, wie das nun ist und wie sie es bemessen. Das ist natürlich nicht passiert. Statt dessen habe ich einen Bescheid bekommen, ein Jahr danach !, in dem 149 € monatlich als Bemessungsgrundlage errechnet wurden (die Kaltmiete beträgt 390 € - schon das ist merkwürdig) und das ich die Steuer in einem Monat rückwirkend und aktuell zu zahlen habe.
Ich habe in der Satzung gelesen, dass eine Zweitwohnung jede weitere Wohnung ist, die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt und diesem als Nebenwohnung dient.
Überlässt meine Partnerin nicht mir die Wohnung> oder hat es etwas damit zu tun, dass sie auch noch dort wohnt>
Meine Partnerin ist hauptwohnsitzlich in Halle gemeldet, bezahlt die komplette Miete. Wir leben quasi in einer Gemeinschaft (zumindest wenn der Staat etwas will), wenn ich jetzt Zwst zahlen würde, hieße das ja, das meine Partnerin diese zusätzlich noch mit trägt.
MFG
Nadine
Edit:
Muss ich diese Aussetzung der Vollziehung beantragen, oder kann ich auch erstmal bezahlen, Widerspruch einlegen und dann vielleicht später einen Antrag auf Aufhebung stellen>
Ich verstehe das nämlich mit der Aussetzung nicht. Kann dabei der Bestand einer Verböserung auftreten> Außerdem habe ich gelesen, die Aussetzung wird dann verzinst.
Zwst Halle (Saale) Student
Das sind alles …
in der Stadtverwaltung. Sie wissen genau, dass sie das nicht dürfen, versuchen es aber immer wieder und hoffen, damit durchzukommen. Die Satzung kannst Du übrigens vorwärts wie rückwärts lesen. Da kommt nichts Vernünftiges bei über. Der Satzungsgeber sollte sich in die Ecke stellen und schämen - wegen Vergewaltigung der deutschen Amtssprache. Das Formular ist auch nicht besser – wie sollte es auch. Eigentlich ist es für den Nutzer einer Wohnung unmöglich, die Steuererklärung richtig auszufüllen, dafür hat der Verfasser schon gesorgt.
Zu den Begriffen:
Wer die Miete zahlt, ist völlig egal. Wichtig ist nur, dass Du keine rechtliche Verfügungsgewalt an der Wohnung hast. Und das „Überlassen“ ist auch so ein fieser Ausdruck. Im Sinne einer Aufwandsteuer „überlässt“ Dir Deine Freundin die Wohnung nicht. Deine Freundin ist alleinige Inhaberin der Wohnung und bietet Dir nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit. Und ich gehe mal davon aus, dass Deine Freundin das so bestätigen kann. Wenn das alles stimmt, hast Du nichts zu befürchten – nicht einmal vom OberVGericht des Landes Sachsen-Anhalt.
Wenn Du mit Nebenwohnung registriert bist, solltest Du mal prüfen, ob das überhaupt richtig ist.
Natürlich laufen bei einer Aussetzung der Vollziehung Zinsen an. Aber Du hattest geschrieben, dass Du das Geld nicht aufbringen kannst. Daraus entstand mein Vorschlag. Natürlich kannst Du auch Widerspruch einlegen, zahlen und warten, bis die Entscheidung fällt. Aber das kann ziemlich lange dauern – und so lange hat die Stadt Dein Geld. Deswegen bleibe ich bei meiner Empfehlung. Geht schneller, und verlieren kannst Du eigentlich nicht. Wenn Dir der bürokratische Kram mit Klage usw. zu viel wird, nehme Dir einen "Rechtsbeistand" - so wie ich das einschätze, zahlt den die Stadt dann auch noch.
Vielleicht begreift einer in der Stadt sogar, dass sie mit Deinem Steuerbescheid nur auf die Schnauze fallen können und hebt den Bescheid schnell auf. Aber da habe ich so meine begründeten Zweifel. zdzz
Zwst Halle (Saale) Student
Vielen Dank für deine Hilfe Alfred.
Ein paar Fragen hätte ich aber noch:
Vor einiger Zeit haben wir mich mit in den Mietverrag aufnehmen lassen, einfach als Absicherung, weil ich dort ja trotzdem wohne. Also wir haben bei dem Vermieter angeben, dass ich dort auch wohne, aber wie gesagt für alle anfallenden Kosten steht nur meine Partnerin drin. Kann mir das gefährlich werden>
Angemeldet habe ich mich, weil ich dachte, dass ich das machen muss, ich habe doch keine Ahnung.
Weiterhin habe ich gelesen, dass für die beratungshilfe 390 € Freibetrag angerechnet wird, ich jedoch 450 € von meinen Eltern bekomme. Sonstige Freibeträge wie Miete und Co. fallen ja nicht an. Habe ich denn dann trotzdem Anspruch auf eine Beihilfe>
MFG
Zwst Halle (Saale) Student
Einzige Frage wäre noch, ob Du im Mietvertrag wirklich als Mieterin stehst>
Wenn Du als Mieterin im Mietvertrag stehst, bist Du (Mit)Inhaberin der Wohnung. Das zu widerlegen dürfte ziemlich schwierig, wenn nicht unmöglich sein. „Einfach zur Absicherung“ kostet in diesem Fall Geld – nämlich Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Nebenwohnung. Wer die Miete zahlt, ist letztlich egal – das hatte ich ja schon geschrieben.
Mit meiner Empfehlung, Widerspruch einzulegen und ggf. zu klagen, bin ich von der Voraussetzung ausgegangen, dass Du nicht im Mietvertrag stehst. So wie Du geschrieben hast: Mietvertrag … in dem meine Partnerin als Mieterin steht.
Sorry, ist schon was dran an dem "audiatur et altera pars".
Trotzdem geht nichts über ein gesundes Vorurteil.
Zwst Halle (Saale) Student
Hallo Alfred,
alles was ich finden konnte, war eine Ergänzung zum Mietvertrag in der steht:
ab 01.07.2009 tritt Frau Nadine ... in das Mietverhältnis mit ein.
Schätze das war es dann, ich hatte das völlig verdrängt, dass ich mit im Mietvertrag stehe. Ich habe also eine Wohung inne, obwohl ich keinerlei Kosten trage>
Eine letzte Frage noch: also müsste ich theoretisch für die Hälfte der Kaltmiete Steuern zahlen>
Vielen Dank für deine Antworten.
MFG
Zwst Halle (Saale) Student
Damit bist Du (Mit)Mieterin einer Wohnung.
Aber nicht so schnell, denn das war es dann noch lange nicht. Die Situation ist nur etwas schwieriger, verspricht aber durchaus noch Erfolg und ist auf keinen Fall aussichtslos. Deine Fallkonstellation (zwei Mieter, davon einer mit alleiniger und einer mit Nebenwohnung)
ist in der Satzung nämlich nicht vorgesehen. Da hat man vor lauter Freude darüber, wieder mal eine geänderte Satzung in die Welt setzen zu dürfen, was vergessen. Insofern sind Deine Fragen nach dem „Überlassen“ und der Bemessungsgrundlage goldrichtig. Da ist der wunde Punkt und da kann und sollte man natürlich einhaken. Nur muss der Widerspruch selbstverständlich anders formuliert werden.
Z.B. so:
„Abgesehen davon, dass Ihre Satzung nach höchstrichterlicher Entscheidung insgesamt nichtig ist, gilt in meinem Fall:
Ich bin weder gemeinsam mit Dritten gemeinschaftlich Inhaberin einer Zweitwohnung noch Eigentümer oder Hauptmieter einer Wohnung, noch wurde mir die Wohnung vom Eigentümer oder Hauptmieter entgeltlich oder unentgeltlich überlassen. Daher bin ich nach Maßgabe Ihrer Satzung keine Steuerpflichtige und der satzungsrechtliche festgelegte Steuermaßstab trifft für mich nicht zu. Es fehlt bei diesem Sachverhalt an unabdingbaren Mindestbestandteilen einer Satzung gem. § 2 Abs. 1 KAG LSA und die Satzung ist daher zur Erhebung einer Steuer nicht tauglich.
Vor diesem Hintergrund erweist sich Ihr Steuerbescheid vom TT.MM.2010 als willkürlich. Er ist aufzuheben.“
Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kannst Du trotzdem stellen – mehr als ablehnen können sie nicht. Und dann kannst Du immer noch Tempo machen. Nur Mut.
Zu Deinen Fragen: Innehaben ist eher ein abstrakter, rechtlicher Begriff, und nicht von einer konkreten Mietzahlung abhängig. Und Deine vom ansatz her richtige Theorie „Hälfte der Kaltmiete“ erweist sich als Willkür einer Behörde.
Hinweis am Rande: Wenn ich mich nicht irre, ist die in diesem Forum vertretene Yvonne aus Halle (Saale) und zudem Rechtsanwältin. Vielleicht kann sie Dir weiterhelfen.