Die verständlichen Interessen des Vermieters, an sein Geld zu kommen, in allen Ehren, aber in Verbindung mit der ZWSt können sie eine zum Wahnsinn treiben. Bei der beschriebenen Konstruktion könnte "man" in der Kämmerei durchaus auf dumme Ideen kommen, die aber selbst von der verfassungswidrigen Satzung der bayerischen Landeshauptstadt München nicht gedeckt wären.
Praktisch ist es einfacher und sieht es so aus:
Wenn der Sohn sich in München mit Hauptwohnung registrieren lässt, ist der Meldepflicht sowie der Anzeigepflicht gem. ZWSt-Satzung Genüge getan. Die „bürgenden“ Eltern wiederum spielen im Meldezirkus überhaupt keine Rolle - sie sind nicht meldepflichtig. Die Münchener Stadtverwaltung wird nicht einmal auf die Idee kommen, dass sich hinter einer Hauptwohnung eine Zweitwohnung verbergen könnte und überhaupt nicht nachfragen.
Randbemerkungen
1. Warum sich der Sohn mit Hauptwohnung und nicht mit einziger Wohnung anmelden will, erschließt sich mir nicht.
2. Was den „Hauptwohnsitz“ angeht, kann sich der Sohn im Englischen Garten zum Monopteros – oder sonst wohin begeben -, und erklären:
„Hiermit hebe ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern auf“
bzw.
„Hiermit erkläre ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern zum Zweitwohnsitz.“