ZWS München Eltern machen Mietvertrag für Kind

Wohung2008 @, Mittwoch, 27.10.2010 (vor 5181 Tagen)

Hallo,

folgende Frage:
Ein Student zieht für sein Studium nach München und wird dort seinen Hauptwohnsitz haben.

Bei der Wohnungssuche will ein Vermieter, dass die Eltern den Vertrag unterschreiben, in dem ausdrücklich Wohnung für "Name des Sohnes" steht.

Müssen die Eltern, die diese Wohnung nun dauerhaft dem Sohn überlassen werden, in München Zweitwohnungssteuer zahlen>

Danke für die Auskunft!

ZWS München Eltern machen Mietvertrag für Kind

Alfred @, Mittwoch, 27.10.2010 (vor 5181 Tagen) @ Wohung2008

Die verständlichen Interessen des Vermieters, an sein Geld zu kommen, in allen Ehren, aber in Verbindung mit der ZWSt können sie eine zum Wahnsinn treiben. Bei der beschriebenen Konstruktion könnte "man" in der Kämmerei durchaus auf dumme Ideen kommen, die aber selbst von der verfassungswidrigen Satzung der bayerischen Landeshauptstadt München nicht gedeckt wären.

Praktisch ist es einfacher und sieht es so aus:
Wenn der Sohn sich in München mit Hauptwohnung registrieren lässt, ist der Meldepflicht sowie der Anzeigepflicht gem. ZWSt-Satzung Genüge getan. Die „bürgenden“ Eltern wiederum spielen im Meldezirkus überhaupt keine Rolle - sie sind nicht meldepflichtig. Die Münchener Stadtverwaltung wird nicht einmal auf die Idee kommen, dass sich hinter einer Hauptwohnung eine Zweitwohnung verbergen könnte und überhaupt nicht nachfragen.

Randbemerkungen
1. Warum sich der Sohn mit Hauptwohnung und nicht mit einziger Wohnung anmelden will, erschließt sich mir nicht.
2. Was den „Hauptwohnsitz“ angeht, kann sich der Sohn im Englischen Garten zum Monopteros – oder sonst wohin begeben -, und erklären:
„Hiermit hebe ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern auf“
bzw.
„Hiermit erkläre ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern zum Zweitwohnsitz.“

ZWS München Eltern machen Mietvertrag für Kind

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 28.10.2010 (vor 5180 Tagen) @ Wohung2008

Im Traum würde ich nicht Mieterin der Wohnung meines Sohnes werden.
Diese Vermieter versuchen es mit allen Tricks,
habe das bei meinen studierenden Kindern in allen Variationen schon durch.
Recht und Gesetz interessieren die nicht.
Da werden Kaution und Bürgschaft parallel verlangt,
der Mietvertrag soll mitunterzeichnet werden,
obwohl man faktisch die Wohnung nicht nutzt.

Lassen Sie sich auf solche Scherze nicht ein. Sie mieten nicht, Ihr Sohn mietet.
Bürgen Sie oder hinterlegen Sie Kaution und gut ist es.