Befreiung nur bei Eheleuten?
ist es richtig und rechtens, das die zweitwohnsteuer für eine beruflich bedingte zweitwohnung, für verheiratete nicht, für alle anderen ,egal ob ledig oder geschieden , aber dennoch erhoben wird> als geschiedener bin ih doch eh schon in lohnsteuerklasse 1, und habe nicht wie verheiratete steuerliche vorteile. dann soll ich auch noch zweitwohnsteuer zahlen>
wer von euch kennt das problem und weiß ggf. rat wie man da raus kommt>
AndU
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AndU,
28.10.2010
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