Zweitwohnsitzsteuer in Berlin
Hallo, ich habe von dem 01.10.2007 bis zum 01.10.2008 in Berlin gewohnt. Der Wohnsitz war als Nebenwohnstiz gemeldet, nach meinem Umzug 2008 habe ich einen neuen Hauptwohnsitz angemeldet aber meinen Nebenwohnsitz nicht abgemeldet. Ich bin davon ausgegangen, dass ich automatisch abgemeldet werde.
Jetzt bin ich wieder nach Berlin gezogen und bei der Anmeldung wurde mir gesagt, dass ich immer noch den Nebenwohnstitz in Berlin habe. Er ist jetzt abgemeldet aber ich befürchte, dass ich demnächst Post von Finanzamt bekomme. Müsste ich die Nebenwohnsitzsteuer rückwirkend zahlen, wäre das ein immens hoher Betrag den ich als Student kaum aufbringen könnte.
Die Steuer bezieht sich ja auf die Miete aber ich habe keine Miete gezahlt, da ich nicht in der Wohung gewohnt habe.
Wie soll ich auf den Brief reagieren und ist eine Zahlungsaufforderung anfechtbar>
Ich freue mich über jeden Ratschlag den ihr mir geben könnt.
Mit freundlichen Grüßen Padraig Elsner
Zweitwohnsitzsteuer in Berlin
Wie immer geht es auch diesmal nicht um Wohnsitze sondern um Haupt und Nebenwohnungen.
Als erstes solltest Du in Berlin das Melderegister berichtigen lassen: rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung zum Tag es Auszug. Da kann es sein, dass das Einwohnermeldeamt Dich quält und Nachweise verlangt – aber da musst Du durch. Wenn Du die Nachweise erbringen kannst, müssen sie berichtigen (§ 3 a Meldegesetz Berlin).
Vom Finanzamt sollte zuerst mal eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kommen - erst danach der Steuerbescheid. Da hast Du also normalerweise noch ein bisschen Luft.
Zum Rest kann ich nicht viel sagen, da ich mit den Begriffen Haupt- und Nebenwohnsitz nichts anfangen kann.
Hast Du Dich 2008 tatsächlich mit „Hauptwohnung“ registrieren lassen> Wenn ja, bist Du selber schuld, wenn nein – dann wäre die Registrierung auf „einzige Wohnung“ erfolgt -, hättest Du mit Deiner Annahme Recht, automatisch abgemeldet zu werden. Funktioniert aber meist nie, weil die Meldescheine einen Systemfehler haben. Kann wichtig werden für die Nachweisführung und insbesondere für die Frage einer unterlassenen Abmeldung.