Familie in Freiburg, Arbeit in Hamburg, Zweitwohnsitz??

Alfred @, Samstag, 30.10.2010 (vor 4899 Tagen) @ liermann

Der „Wohnsitz“ versperrt den Weg auf die Realitäten. Denn den kannst Du (bis auf eine Ausnahme) nehmen, wie Du lustig bist. Aber wie immer geht es darum nicht.

Melderechtlich bist Du, wenn nicht dauernd getrennt lebend, mehr oder weniger verbindlich in Freiburg mit Haupt- und in Hamburg mit Nebenwohnung registriert/zu registrieren. Die Nebenwohnung in Hamburg ist damit nicht als Zweitwohnung steuerbar. Irgendwelche melderechtlichen Verrenkungen sind da gar nicht erforderlich.
Das verfassungswidrige ZWStGesetz der gar nicht so freien Hansestadt Hamburg nimmt Wohnungen, die eine verheiratete Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehepartner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist, ausdrücklich von der Nebenwohnungsteuerpflicht aus.
Die Frage nach der Bemessungsgrundlage erübrigt sich damit.


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