Zweitwohnungssteuer beii Wohnung auf gleichem Grundstück

Co @, Sonntag, 31.10.2010 (vor 5798 Tagen)

Hallo,
meine Eltern haben einen Bauernhof mit vielen Hallen und Scheunen, die aber seit Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Mein Mann und ich haben vor 4 Jahren die Scheune zu Wohnzweckeb ausgebaut. Da die Scheune an einer Ecke von 2 Straßen liegt, der Briefkasten und die Haustür zur Seitenstraße zeigt, haben wir eine andere Adresse als das Haus meiner Eltern. Wir haben die Grundstücke aber nicht geteilt ud so läuft das Grundstück auf die Adresse des Elternhauses. Da die Häuser direkt mit einerander verbunden sind, haben wir alle Versicherungen auf beide Adressen geändert, obwohl alle Versicherungsmarkler erklärten, dass die im Versicherungsschein wichtige Adresse die Grundstücksadresse sei und damit auch für die Scheune gilt. Unsere adresse ist ja nur eine postalische. Zur Sicherheit habe ich nun meinen Hauptwohnsitz auf meine "Scheunenadresse" und einen Zweitwohnsitz auf die Grundstücksadresse (adresse meiner Eltern. Nun verlangt die Stadt ZWS. Wie kann ich dagegen argumentieren>

Zweitwohnungssteuer beii Wohnung auf gleichem Grundstück

Alfred @, Sonntag, 31.10.2010 (vor 5798 Tagen) @ Co

» Nun verlangt die Stadt ZWS. Wie kann ich dagegen argumentieren>
Dazu wäre es erforderlich, die Stadt zu kennen, die ZWSt verlangt.

Bei den Wohnsitzen geht es wohl ums Melderecht, oder>

Zweitwohnungssteuer bei Wohnung auf gleichem Grundstück

Co @, Sonntag, 31.10.2010 (vor 5798 Tagen) @ Alfred

» » Nun verlangt die Stadt ZWS. Wie kann ich dagegen argumentieren>
» Dazu wäre es erforderlich, die Stadt zu kennen, die ZWSt verlangt.
»
» Bei den Wohnsitzen geht es wohl ums Melderecht, oder>

Grünberg in Hessen

Zweitwohnungssteuer bei Wohnung auf gleichem Grundstück

Alfred @, Sonntag, 31.10.2010 (vor 5798 Tagen) @ Co

Die Nebenwohnung bei den Eltern ist wohl keine Zweitwohnung. Dazu fehlt es Dir an der rechtlichen Verfügungsgewalt – Du „hast sie nicht inne“. Ohne Innehaben keine Zweitwohnung (so die Satzung Grünberg)..

Dein „Nun verlangt die Stadt ZWS“ ist mehrdeutig. Hast Du einen Vordruck/eine Anfrage „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer bekommen oder schon einen Steuerbescheid> Davon hängt es ab, was zu tun ist.

Wenn Du eine Erklärung abgeben sollst – darf darin nicht stehen, dass es sich bei der Nebenwohnung um eine Zweitwohnung handelt. Sachlich richtig müsste sein: „Bei der Nebenwohnung handelt es sich um meine elterliche Wohnung hinsichtlich der ich weder die tatsächliche noch die rechtliche Verfügungsgewalt habe. Es handelt sich also nicht um eine Zweitwohnung.“
Wenn sich das in dem Formular so unterbringen lässt, sollte das reichen, ggf. fragt die Stadt nach. Leider ist das Frormular im Netz nicht zu finden.

Ist es schon der Steuerbescheid, musst Du Widerspruch einlegen.

Zweitwohnungssteuer bei Wohnung auf gleichem Grundstück

Co @, Dienstag, 02.11.2010 (vor 5796 Tagen) @ Alfred

Die Stadt hat erst mal einen Fragebogen zugesandt. Vielen Dank für die Information. Sie hat mir schon viel weitergeholfen. Gruß Co

Zweitwohnungssteuer bei Wohnung auf gleichem Grundstück

Angel111 @, Montag, 29.11.2010 (vor 5769 Tagen) @ Co

» Die Stadt hat erst mal einen Fragebogen zugesandt. Vielen Dank für die
» Information. Sie hat mir schon viel weitergeholfen. Gruß Co

Hallo,

habe das gleiche Problem (gleiche Stadt: Grünberg/Hessen)
sie wollen meine Wohnung im Haus (2 Fam. Haus besteuern, die ich aufgrund eines Gebäudeschadens zur Zeit nicht vermieten kann (Wohnung war ein halbes Jahr vermietet).

Wie sieht hier die Rechtslage aus> Wenn ich könnte, würde ich ja vermieten...

Zweitwohnungssteuer bei Wohnung auf gleichem Grundstück

Alfred @, Montag, 29.11.2010 (vor 5769 Tagen) @ Angel111

Wenn es sich plausibel darstellen/nachweisen lässt, dass die Wohnung wegen eines Gebäudeschadens derzeit nicht vermietbar ist und nach Renovierung/Instandsetzung wieder vermietet werden soll, dürfte es überhaupt keine Probleme geben.

Nach der Satzung ist eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Die Annahme, eine zweite Wohnung im gleichen Gebäude als Zweitwohnung innezuhaben, ist schon von Haus aus unlogisch. Da gibt es richterliche Entscheidungen, die analog nutzbar gemacht werden können.
Ich kenne den Fragebogen nicht und kann nicht abschätzen, wie verbohrt die Stadt sich anstellt. Vorerst sollte es reichen, eine Negativerklärung anzugeben. könnte z.B. so formuliert werden.
Ich nutze in G. nur eine einzige Wohnung für meinen persönlichen Lebensbedarf bzw. den meiner Familienmitglieder und halte auch keine weitere Wohnung für diesen Zweck vor. Bei der fraglichen Wohnung handelt es sich um eine derzeit unbenutzbare Wohnung, die nach Renovierung/Instandsetzung wieder vermietet werden soll.“
Den zweiten Satz kann man auch weglassen (hält auch andere Möglichkeiten offen) und abwarten, wie die Stadt reagiert.

Noch Fragen>