Briefkastenbeschriftung

Alfred @, Donnerstag, 04.11.2010 (vor 5332 Tagen) @ Harry Hirsch

Das eine hat mit dem anderen wohl nichts zu tun und wäre auch kein Grund. Und mit der Zweitwohnungsteuer hat das auch nichts zu tun. Ein Namensschild an der Klingel ist – derzeit noch – nicht steuerbar.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion