Orakel von Delphi? Endlich Klarheit?

Alfred @, Freitag, 05.11.2010 (vor 5333 Tagen)

Oder einmal mehr Babylon>

Wer bisher nicht wusste, was genau eine Zweitwohnung ist und auch mit den anderen Begrifflichkeiten nicht so ganz klar kam, dem wird hier geholfen. Man kann es aus folgenden Sätzen ganz leicht ableiten:

Da Verheiratete
„sich nach § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG (...), wonach bei Eheleuten grundsätzlich der Familienwohnsitz als Hauptwohnung zu melden ist, nur mit Nebenwohnung melden können, sind sie selbst dann zweitwohnungsteuerpflichtig, wenn die Erwerbszweitwohnung nicht ihre Nebenwohnung, sondern Hauptwohnung ist. Demgegenüber können (und müssen) Ledige in dieser Situation die Erwerbszweitwohnung entsprechend der vorwiegenden Nutzung als Hauptwohnung anmelden. … Eine Diskriminierung … liegt jedoch nur dann vor, wenn die Erwerbszweitwohnung, bei ausschließlicher Betrachtung der steuerpflichtigen Person nach tatsächlichen Nutzungsverhältnissen die Hauptwohnung, d.h. die vorwiegend benutzte Wohnung, des Steuerpflichtigen ist.“

Also:
Wenn die Erwerbszweitwohnung vorwiegend genutzt wird und deswegen keine Neben- sondern eine Hauptwohnung ist, vermeidet man die Steuerpflicht. Da ist doch alles drin. Bleibt die Frage: Was ist eine unsteuerbare Erstwohnung>

Orakel von Delphi? Endlich Klarheit?

Christian1 @, Freitag, 05.11.2010 (vor 5332 Tagen) @ Alfred

Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint>

Orakel von Delphi? Endlich Klarheit?

Alfred @, Freitag, 05.11.2010 (vor 5332 Tagen) @ Christian1

» Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint>
Ich habe nur abgeschrieben und weiß nicht, ob das Ernst gemeint ist oder Ernst das gemeint hat

Aber weil wir gerade bei den alten Griechen sind (hier in Anlehnung an Leonidas - "... wie das Gesetz es befahl) noch einer zur Erhellung der Begrifflichkeiten-
"Nach dem Gesetz ist zwischen dem Wohnen in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort und dem Unterhalten eines eigenen Hausstandes außerhalb dieses Ortes zu unterscheiden. Mit dem "Hausstand" ist der Ersthaushalt (Hauptwohnung) umschrieben, an dem sich der ..." [/b]

Orakel von Delphi? Endlich Klarheit?

Alfred @, Sonntag, 07.11.2010 (vor 5330 Tagen) @ Christian1

Eine erfreulich klare Entscheidung des OVG NdS:
„Hat ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Zweitwohnungsteuersatzung nicht näher bestimmt, ist dieser Begriff anhand des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze auszulegen,“
und dann folgt das, was die Justiz so liebenswert macht:
„sofern sich nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Norm ein abweichendes Verständnis ergibt.“
und damit es auch wirklich jeder versteht und keiner auf dumme Gedanken kommt:
„Gleiches gilt, wenn in der Zweitwohnungsteuersatzung eine Abgrenzung zwischen dem Begriff der Hauptwohnung und dem der Zweitwohnung nicht vorgenommen worden ist.“

Orakel von Delphi? Endlich Klarheit?

Christian1 @, Mittwoch, 12.01.2011 (vor 5264 Tagen) @ Alfred

Hast Du eigentlich was gegen die Justiz>

Orakel von Delphi? Endlich Klarheit?

Alfred @, Mittwoch, 12.01.2011 (vor 5264 Tagen) @ Christian1

Gegen "die Justiz" als solche im allgemein durchaus nicht.