Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?

Katrin @, Samstag, 06.11.2010 (vor 5379 Tagen)

Ich hatte lange Zeit die Wohnung meiner Eltern als Zweitwohnsitz angemeldet, auch wenn ich da gar nicht gewohnt habe. Das hatte irgendwann mal Vorteile für meine Eltern als Mieter. Mittlerweile ist der Zweitwohnsitz abgemeldet.

Nun fordert das Finanzamt Zweitwohnsitzsteuer für die vergangen Jahre. Muss ich das zahlen>

Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?

Alfred @, Sonntag, 07.11.2010 (vor 5378 Tagen) @ Katrin

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Wenn Du bei Deinen Eltern also einen Zweitwohnsitz hattest, wirst Du um das Zahlen nicht herum kommen. Wenn Du bei Deiner Eltern mit Nebenwohnsitz registriert bist, kann es anders ausseheh. Was Du zu tun hast, lässt sich schwer sagen, wenn man nicht weiß, welches FA die Steuer fordert. Hamburg> Berlin> Bremen> Alle drei Städte haben andere Gesetze.

Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?

Katrin @, Montag, 08.11.2010 (vor 5377 Tagen) @ Alfred

Erstmal danke für die Antwort!

Wir wohnen in Berlin, sowohl meine Eltern als auch ich. Genaugenommen heißt es auf dem Meldeschein "Nebenwohnung".

Dennoch fordert das Finanzamt (auch Berlin) eine "Zweitwohnsitz"-steuer von mir. Macht das einen Unterschied>

Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?

Alfred @, Montag, 08.11.2010 (vor 5377 Tagen) @ Katrin

Es geht also um eine Nebenwohnung, die Du bei Deinen Eltern nutzt. Das macht eien Unterschied.

1. Ich gehe mal davon aus, dass Du diese Nebenwohnung nicht „innehast“, richtig>
2. „Das FA fordert“ … sollst Du eine Steuererklärung ausfüllen, oder hast Du schon einen Steuerbescheid> Wäre für die weitere Bearbeitung von Bedeutung.
3. Wenn Steuerbescheid: Von wann ist der>
4. Wenn Aufforderung zur Steuererklärung: Bis wann abzugeben>

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Katrin @, Montag, 08.11.2010 (vor 5377 Tagen) @ Alfred

» Es geht also um eine Nebenwohnung, die Du bei Deinen Eltern nutzt.

"Nutzen" ist nicht richtig, meine Eltern haben als Mieter irgendwelche Vorteile, aber dem FA ist das wahrscheinlich egal.

» 1. Ich gehe mal davon aus, dass Du diese Nebenwohnung nicht „innehast“, richtig>

Was meinst du damit> Ich nutze sie überhaupt nicht. Habe da mal natürlich gewohnt, aber da wars auch mein Hauptwohnsitz.

» 2. „Das FA fordert“ … sollst Du eine Steuererklärung ausfüllen, oder hast Du schon einen Steuerbescheid> Wäre für die weitere Bearbeitung von Bedeutung.

Das Schreiben heißt: "Festsetzung und Abrechnung" - also ein Bescheid.

» 3. Wenn Steuerbescheid: Von wann ist der>

Datiert auf den 4.11.2010, also noch ganz frisch.

» 4. Wenn Aufforderung zur Steuererklärung: Bis wann abzugeben>

Die Steuererklärung für 2009 steht noch aus, die mache ich mit meinem Mann zusammen, hätte aber nie gedacht, dass da sowas mit hineingehört! Beruflich arbeite ich viel zuhause, könnte man da was drehen>

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Katrin @, Montag, 08.11.2010 (vor 5377 Tagen) @ Katrin

PS: Ich hatte den Nebenwohnsitz ab 1.6.2010 abgemeldet, das wird in dem Bescheid berücksichtigt. Die Berechnung geht nur bis 31.5.2010.

Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?

Alfred @, Montag, 08.11.2010 (vor 5377 Tagen) @ Katrin

» ..., meine Eltern haben als Mieter irgendwelche Vorteile, aber ...
Kannst Du mir den Satz mal näher erklären> Soll das etwa bedeuten, dass Du die Wohnung von Deinen Eltern gemietet hast, damit diese steuerrechtliche Vorteile haben> Wenn der Bescheid vom 4.11. ist, hast Du für den Einspruch bis mindestens 4.12. Zeit. Ob er sinnvoll ist, weiss ich nicht. Hängt von Deiner Antwort ab.

» Die Steuererklärung für 2009 steht noch aus, die mache ich mit meinem Mann zusammen, hätte aber nie gedacht, dass da sowas mit hineingehört!
Gehört auch nicht rein. Es geht hier nicht um die Einkommensteuererklärung sondern um die "Zweitwohnungsteuererklärung" – das sind zwei verschiedene Sachen. Wenn Du aber schon einen ZWSt-Bescheid hast, ist das eine akademische Frage.

Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?

Katrin @, Montag, 08.11.2010 (vor 5377 Tagen) @ Alfred

» » ..., meine Eltern haben als Mieter irgendwelche Vorteile, aber ... Kannst Du mir den Satz mal näher erklären> Soll das etwa bedeuten, dass Du die Wohnung von Deinen Eltern gemietet hast, damit diese steuerrechtliche Vorteile haben>

Nein, nein! Ich stehe noch nicht einmal mit im Mietvertrag, stand ich auch nie!
Das ist sozialer Wohnungsbau und irgendwie "sparen" sie was, wenn ich da auch "wohne", d.h. gemeldet bin. Genaueres müsste ich erfragen. - Ich finde ja daher, dass (wenn überhaupt) sie die ZWS zahlen müssen.

Die Einspruchsfrist steht auch auf der Rückseite des Schreibens. Die möchte ich jedoch nur nutzen, wenn es auch wirklich sinnvoll ist. Brauche kein Ärger mit dem FA, bekomme in 4 Wochen ein Baby und möchte dann Kindergeld beantragen.

Eine Aufforderung zur Zweitwohnsteuererklärung habe ich nicht erhalten, auch wenn dies auf der Rückseite steht.
Natürlich meinte ich die Einkommenststeuererklärung - sorry!

Ist es denn nun richtig, dass das FA die Zweitwohnsitzsteuer von mir "fordert">

Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?

Katrin @, Montag, 08.11.2010 (vor 5377 Tagen) @ Katrin

OJE! ich seh grad: habe doch eine Aufforderung erhalten, ist bei meiner Einkommenststeuer gelandet, die noch aussteht :(
"Zweitwohnungssteuererklärung" war bis 7.9.09 (peinlich!!) abzugeben.

So wie ich das sehe, wird auf dem Vordruck der Zweitohnungssteuererklärung von einer Nebenwohnung gesprochen.

Hätte ich da erklären können, dass ich die Räumlichkeiten gar nicht nutze, sondern sie die Elternwohnung ist>

Entschuldige bitte meine Zerstreutheit!