Wohne unter der Woche in der Schweiz am WE in DE!

ojf @, Montag, 08.11.2010 (vor 5281 Tagen)

Hallo,

ich arbeite unter der Woche in der Schweiz und habe dort eine Wohnung. Ich habe mir jetzt auch noch eine Wohnung in Freiburg gemietet und halte mich am Wochenende dort auf.
Muss ich jetzt die Wohnung in Freiburg als Zweitwohnsitz anmelden oder als Erstwohnsitz> Wenn ich mich nicht täusche, wird es beim Erstwohnsitz in Freiburg, die Steuerbelastung enorm sein! Da müsste ich dann wieder ausziehen :-) .

Dank Euch und bis bald.

Wohne unter der Woche in der Schweiz am WE in DE!

Alfred @, Montag, 08.11.2010 (vor 5281 Tagen) @ ojf

» Muss ich jetzt die Wohnung in Freiburg als Zweitwohnsitz anmelden oder als Erstwohnsitz>
Wohnsitze kann man nicht anmelden.

» Wenn ich mich nicht täusche, wird es beim Erstwohnsitz in
» Freiburg, die Steuerbelastung enorm sein!
So weit mir bekannt ist, erhebt die Stadt Freiburg i.B. nicht mal eine Zweitwohnungsteuer. Geschweige denn eine "Erstwohnsitzsteuer".

Wohne unter der Woche in der Schweiz am WE in DE!

Rebell @, Montag, 08.11.2010 (vor 5281 Tagen) @ Alfred

» » Wenn ich mich nicht täusche, wird es beim Erstwohnsitz in
» » Freiburg, die Steuerbelastung enorm sein!
» So weit mir bekannt ist, erhebt die Stadt Freiburg i.B. nicht mal eine
» Zweitwohnungsteuer. Geschweige denn eine "Erstwohnsitzsteuer".
Hey Alfred muss Dich auf die Zwst- Freiburg aufmerksam machen

siehe


Zweitwohnungssteuer

Diese örtliche Aufwandsteuer wird durch das Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt. Die Zweitwohnung ist demnach Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Außerdem muss die Gemeinde für auswärtige Inhaber von Zweitwohnungen Aufwendungen erbringen. Von den auswärtigen Wohnungsbesitzern fließen ihnen aber nicht in gleicher Weise wie von den einheimischen Dauerbewohnern Einnahmen zu (Äquivalenzprinzip).

Wohne unter der Woche in der Schweiz am WE in DE!

Alfred @, Montag, 08.11.2010 (vor 5281 Tagen) @ Rebell

» Hey Alfred muss Dich auf die Zwst- Freiburg aufmerksam machen
» siehe

Und wenn schon, eine Erstwohnsitzseteuer hat sie doch wohl nicht>

» Diese örtliche Aufwandsteuer wird durch das Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt. Die Zweitwohnung ist demnach Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Außerdem muss die Gemeinde für auswärtige Inhaber von Zweitwohnungen Aufwendungen erbringen. Von den auswärtigen Wohnungsbesitzern fließen ihnen aber nicht in gleicher Weise wie von den einheimischen Dauerbewohnern Einnahmen zu (Äquivalenzprinzip).
Das liest man häufig, aber durch ständiges Wiederholen wird der Schwachsinn auch nicht richtiger.

Wohne unter der Woche in der Schweiz am WE in DE!

ojf @, Montag, 08.11.2010 (vor 5281 Tagen) @ Alfred

Und wie ist es mit dem Einkomensteuer> Muss ich sie in DE entrichten oder weiterhin in der Schweiz>

Wohne unter der Woche in der Schweiz am WE in DE!

Alfred @, Montag, 08.11.2010 (vor 5281 Tagen) @ ojf

» Und wie ist es mit dem Einkomensteuer>
Hat mit ZW-Steuer nichts zu tun. Steuerberater fragen.